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   LG Bonn, 03.02.2006 - 6 T 154/05   

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https://dejure.org/2006,21877
LG Bonn, 03.02.2006 - 6 T 154/05 (https://dejure.org/2006,21877)
LG Bonn, Entscheidung vom 03.02.2006 - 6 T 154/05 (https://dejure.org/2006,21877)
LG Bonn, Entscheidung vom 03. Februar 2006 - 6 T 154/05 (https://dejure.org/2006,21877)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Greifbare Gesetzeswidrigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 4, 34 InsO
    Greifbare Gesetzeswidrigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmittel zur Anfechtung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Ausformung des Rechtsschutzsystems als Aufgabe des Gesetzgebers; Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bonn - 99 IK 53/05
  • LG Bonn, 03.02.2006 - 6 T 154/05
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus LG Bonn, 03.02.2006 - 6 T 154/05
    Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, unter Abwägung und Ausgleich der verschiedenen betroffenen Interessen zu entscheiden, ob es bei einer Instanz bleiben soll oder ob mehrere Instanzen bereitgestellt werden und unter welchen Voraussetzungen sie angerufen werden können (vgl. BVerfGE 54, 277 [291] = NJW 1981, 39).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus LG Bonn, 03.02.2006 - 6 T 154/05
    Nach den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a.: Beschl. v. 30.04.2003 - 1 PbvU - Beschl. v. 07.10.2003 - 1 BvR 10/99 -) ist auch nicht veranlasst, der Beschwerdeführerin ein Recht zur außerordentlichen Anfechtung des Beschlusses vom 14.02.2005 zuzugestehen.
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus LG Bonn, 03.02.2006 - 6 T 154/05
    Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, das Rechtsschutzsystem näher auszuformen und insbesondere die prozessualen Voraussetzungen für Rechtsmittel und Rechtsbehelfe festzulegen (vgl. BVerfGE 88, 118 [123 ff.] = NJW 1993, 1635; BVerfGE 93, 99 [107 ff.] = NJW 1995, 3173).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus LG Bonn, 03.02.2006 - 6 T 154/05
    Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, das Rechtsschutzsystem näher auszuformen und insbesondere die prozessualen Voraussetzungen für Rechtsmittel und Rechtsbehelfe festzulegen (vgl. BVerfGE 88, 118 [123 ff.] = NJW 1993, 1635; BVerfGE 93, 99 [107 ff.] = NJW 1995, 3173).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 49/51

    Rechtzeitigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Vollmachtsvorlage nach

    Auszug aus LG Bonn, 03.02.2006 - 6 T 154/05
    Das Rechtsstaatsprinzip fordert, dass jeder Rechtsstreit um der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens willen irgendwann ein Ende findet (vgl. bereits BVerfGE 1, 433 [437] = NJW 1953, 178).
  • OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06

    Verpflichtung zur künftigen Übertragung von Sondereigentum

    Mit rechtskräftigem Beschluss des Amtsgerichts vom 17.3.2005 (Az. 4 II 18/04 = 6 T 154/05 LG Arnsberg = 15 W 100/06 OLG Hamm) ist der Beteiligten zu 1) die ausschließliche Nutzung der im Aufteilungsplan mit G bezeichneten Gemeinschaftsräume im Erdgeschoss untersagt und sie zugleich verpflichtet worden, diese Räume wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen.
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