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   LAG Schleswig-Holstein, 31.03.2009 - 6 Ta 63/09   

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https://dejure.org/2009,17581
LAG Schleswig-Holstein, 31.03.2009 - 6 Ta 63/09 (https://dejure.org/2009,17581)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.03.2009 - 6 Ta 63/09 (https://dejure.org/2009,17581)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. März 2009 - 6 Ta 63/09 (https://dejure.org/2009,17581)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Beschwerdeverfahren, Vorbringen, Berücksichtigung, Zurückweisung an das Arbeitsgericht, Überprüfung, erneute

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachholung von Angaben zu wirtschaftlichen Verhältnissen im Beschwerdeverfahren; Kostenlast der Partei bei unvollständigem Ausfüllen des amtlichen Vordrucks

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 4; ; ZPO § 115 Abs. 1 Ziff. 2; ; ZPO § 118 Abs. 2 S. 4; ; ZPO § 278 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachholung von Angaben zu wirtschaftlichen Verhältnissen im Beschwerdeverfahren; Kostenlast der Partei bei unvollständigem Ausfüllen des amtlichen Vordrucks

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.06.2009 - 6 Ta 117/09

    Prozesskostenhilfe, Ratenzahlungsanordnung, Beschwerde, Erklärung über die

    An sich ist, worauf das Arbeitsgericht zu Recht hinweist, im Bewilligungsverfahren nachträgliches Vorbringen im Beschwerdeverfahren nicht mehr zu berücksichtigen (vgl. LAG Schleswig-Holstein, 29.12.2006 - 1 Ta 250/06 - 31.03.2009 - 6 Ta 63/09 -).

    Zwar gilt dieser Grundsatz nicht ausnahmslos (vgl. dazu LAG Schleswig-Holstein 31.03.2009 - 6 Ta 63/09 -).

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.10.2009 - 3 Ta 179/09

    Sofortige Beschwerden gegen PKH-Beschluss; Darlegungsumfang im PKH-Verfahren

    Hat der Antragsteller die für die Gewährung von Prozesskostenhilfe erforderlichen Unterlagen und Belege nicht rechtzeitig eingereicht, so kann die versagte Prozesskostenhilfe nicht durch Nachreichung der Unterlagen und Belege erst in der Beschwerdeinstanz korrigiert werden (BAG vom 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - zitiert nach Juris; LAG Schleswig-Holstein vom 20.06.2009 - 3 Ta 109/09 - LAG Schleswig-Holstein vom 27.04.2009 - 3 Ta 83/09 - und vom 31.03.2009 - 6 Ta 63/09 - Zöller/Philippi, Kommentar zur ZPO , Rz. 17 zu § 118 ).

    Unsorgfältiges oder "schlampiges" Ausfüllen der Erklärung geht allein zu Lasten des Antragstellers (LAG Schleswig-Holstein vom 31.03.2009 - 6 Ta 63/09).

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2009 - 3 Ta 155/09

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Erklärung über die persönlichen und

    Hat der Antragsteller die für die Gewährung von Prozesskostenhilfe erforderlichen Unterlagen und Belege nicht rechtzeitig eingereicht, so kann die versagte Prozesskostenhilfe nicht durch Nachreichung der Unterlagen und Belege erst in der Beschwerdeinstanz korrigiert werden (BAG vom 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - zitiert nach Juris; LAG Schleswig-Holstein vom 20.06.2009 - 3 Ta 109/09 - LAG Schleswig-Holstein vom 27.04.2009 - 3 Ta 83/09 - und vom 31.03.2009 - 6 Ta 63/09 - Zöller/Philippi, Kommentar zur ZPO, Rz. 17 zu § 118).Unsorgfältiges oder "schlampiges" Ausfüller der Erklärung geht allein zu Lasten des Antragstellers (LAG Schleswig-Holstein vom 31.03.2009 - 6 Ta 63/09).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2010 - 6 Ta 60/10
    Hat der Antragsteller die für die Gewährung von Prozesskostenhilfe erforderlichen Unterlagen und Belege nicht rechtzeitig eingereicht, so kann die versagte Prozesskostenhilfe nicht durch Nachreichung der Unterlagen und Belege erst in der Beschwerdeinstanz korrigiert werden ( BAG 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - zitiert nach JURIS; LAG S-H 20.06.2009 - 3 Ta 109/09 - LAG S-H 31.03.2009 - 6 Ta 63/09 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2010 - 6 Ta 60/10

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Erklärung über die persönlichen und

    Hat der Antragsteller die für die Gewährung von Prozesskostenhilfe erforderlichen Unterlagen und Belege nicht rechtzeitig eingereicht, so kann die versagte Prozesskostenhilfe nicht durch Nachreichung der Unterlagen und Belege erst in der Beschwerdeinstanz korrigiert werden (BAG 03.12.2003 ­ 2 AZB 19/03 ­ zitiert nach JURIS; LAG S-H 20.06.2009 ­ 3 Ta 109/09 ­; LAG S-H 31.03.2009 ­ 6 Ta 63/09 ­).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.07.2010 - 6 Ta 101/10

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Erklärung über die persönlichen und

    Hat der Antragsteller die für die Gewährung von Prozesskostenhilfe erforderlichen Unterlagen und Belege nicht rechtzeitig eingereicht, so kann die versagte Prozesskostenhilfe nicht durch Nachreichung der Unterlagen und Belege erst in der Beschwerdeinstanz korrigiert werden (BAG 03.12.2003 ­ 2 AZB 19/03 ­ zitiert nach JURIS; LAG S-H 20.06.2009 ­ 3 Ta 106/09 ­; LAG S-H 31.03.2009 ­ 6 Ta 63/09 ­).
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