Rechtsprechung
OLG Köln, 26.03.1999 - 6 U 123/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Erstbegehungsgefahr bei Markenrechtsverletzung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
MarkenG §§ 14, 24
Erstbegehungsgefahr bei Markenrechtsverletzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Annahme von Erstbegehungsgefahr bzgl. einer Markenrechtsverletzung durch die Behauptung eines Händlers seiner Berechtigung zum Verkauf von bei Zwischenhändlern erworbenen Markenprodukten ohne Zustimmung des Markeninhabers
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG §§ 14 24
Erstbegehungsgefahr in Bezug auf die Verletzung von Rechten des Markeninhabers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 06.08.1998 - 31 O 697/97
- OLG Köln, 26.03.1999 - 6 U 123/98
Papierfundstellen
- GRUR 2000, 65
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.10.1986 - I ZR 158/84
Herleitung der Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch …
Auszug aus OLG Köln, 26.03.1999 - 6 U 123/98
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß eine Erstbegehungsgefahr begründet, wer sich des Rechts berühmt, bestimmte Handlungen vornehmen zu dürfen (vgl. BGH GRUR 1987, 125/126 - "Berühmung" m.w.N.). - BGH, 16.01.1992 - I ZR 20/90
Systemunterschiede - Erstbegehungsgefahr; Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung
Auszug aus OLG Köln, 26.03.1999 - 6 U 123/98
Besteht eine solche Absicht nicht und soll die Verteidigung des vergangenen Verhaltens als rechtmäßig ausschließlich zum Zweck des Obsiegens im laufenden Prozeß dienen, so ist es Sache des Verletzers, diese ausschließliche Zielsetzung zweifelsfrei deutlich zu machen (vgl. BGH GRUR 1992, 404/405 - "Systemunterschiede" -).
- OLG Köln, 28.01.2000 - 6 U 113/99
Markenrecht bei Wiederverkauf originalverpackter Markenarmbanduhr - kein …
Eine zu Zwecken des Wiederverkaufs von einem Dritten erworbene, originalverpackte, nicht getragene und mit Garantieschein versehene Markenarmbanduhr ist als "neu" und nicht als "gebraucht" i.S. von "getragen" anzusehen (Bestätigung Senat, Urt. v. 26.03.1999 -6 U 123/98).Soweit die Beklagte in diesem Zusammenhang geltend gemacht hat, sie habe die Uhr von einem Privatmann erworben, deshalb sei sie nicht "neu", sondern "gebraucht", hat der Senat bereits in seinem den Parteien bekannten Urteil vom 26.03.1999 in dem Rechtsstreit 6 U 123/98, in dem die Alleinvertriebsgesellschaft der Klägerin die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch genommen hat, ausgeführt, daß und warum eine von der Beklagten zu Zwecken des Weiterverkaufs erworbene, originalverpackte, nicht getragene und mit Garantiekarte versehene Uhr der Marke Jaeger-LeCoultre als "neu" und nicht als "gebraucht" im Sinne von "getragen" angesehen werden kann.
- OLG Naumburg, 03.08.2000 - 7 U 141/99
"Mitsubishi"; Verwendung einer fremden Marken in der Werbung für eigene …
Die Beklagte verwendet zwar die von der Klägerin verwendete Marke in der Werbung für Waren der geschützten Art. Da sie jedoch mit Originalfahrzeugen handelt, die von der Markeninhaberin mit der Marke versehen worden sind, ist das Markenrecht insoweit erschöpft (vgl. hierzu auch OLG Köln, GRUR 2000, 65 ).