Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 31.07.2000

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen, 10.12.2001 - L 6 U 128/00   

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https://dejure.org/2001,18323
LSG Niedersachsen, 10.12.2001 - L 6 U 128/00 (https://dejure.org/2001,18323)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.12.2001 - L 6 U 128/00 (https://dejure.org/2001,18323)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Dezember 2001 - L 6 U 128/00 (https://dejure.org/2001,18323)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG ; § 114 ZPO
    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten für die Durchführung eines Berufungsverfahrens wegen mangelnder Erfolgsaussicht in der Hauptsache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten für die Durchführung eines Berufungsverfahrens wegen mangelnder Erfolgsaussicht in der Hauptsache

Verfahrensgang

  • SG Hannover - S 22 U 17/97
  • LSG Niedersachsen, 10.12.2001 - L 6 U 128/00
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 10.12.2001 - L 6 U 128/00
    Im Prozesskostenhilfeverfahren ist in eng begrenztem Rahmen eine Beweisantizipation zulässig, d.h., dass nicht in jedem Fall aus einer beabsichtigten Beweisaufnahme eine hinreichende Erfolgsaussicht abgeleitet werden kann (BVerfG NVwZ 1987, 786; BVerfG NJW 1997, 2745; LSG Rheinland-Pfalz, aaO, 609).
  • BVerfG, 23.01.1986 - 2 BvR 25/86

    Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussicht der Klage - Weitere Beweiserhebung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 10.12.2001 - L 6 U 128/00
    Im Prozesskostenhilfeverfahren ist in eng begrenztem Rahmen eine Beweisantizipation zulässig, d.h., dass nicht in jedem Fall aus einer beabsichtigten Beweisaufnahme eine hinreichende Erfolgsaussicht abgeleitet werden kann (BVerfG NVwZ 1987, 786; BVerfG NJW 1997, 2745; LSG Rheinland-Pfalz, aaO, 609).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.05.1986 - L 3 U 60/86

    Prozeßkosten; Beschluß; Erfolgsaussicht; Hinreichend; Rechtslage; Beweisaufnahme

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 10.12.2001 - L 6 U 128/00
    Eine hinreichende Erfolgsaussicht iSd § 114 ZPO ist dann zu bejahen, wenn ein Erfolg nach der bisherigen Sach- und Rechtslage wahrscheinlich ist (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. Mai 1986 - L 3 U 60/86 = Breithaupt 1987, 607; Baumbach/Albers/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 60. Aufl. 2002, § 114 Rn 80 - jeweils mit weiteren Nachweisen zu Literatur und Rechtsprechung).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2015 - L 14 U 166/15
    Eine Beweisaufnahme - und auch eine Beweiswürdigung - ist dann unbedenklich, wenn konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Klägers ausgehen würde, mit anderen Worten kommt ausnahmsweise die Bewilligung von Prozesskostenhilfe dann nicht in Betracht, wenn sich die Notwendigkeit einer Beweiserhebung im Hauptsacheverfahren ergeben sollte, und zwar dann nicht, wenn eine ausnahmsweise zulässige Beweisantizipation ergibt, dass hinreichende Erfolgsaussichten zu verneinen sind (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. August 2007 - Az.: L 13 B 78/07 AS m.w.N. und 18. August 2009 - Az.: L 13 B 39/07 AS; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 2001- Az.: L 6 U 128/00; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. März 2009 - Az.: L 13 R 61/09 B PKH sowie Beschluss vom 22. Januar 2009 - Az.: L 7 B 1054/08 AS PKH; ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2009 - L 13 B 39/07
    Eine Beweisaufnahme - und auch eine Beweiswürdigung - ist dann unbedenklich, wenn konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Klägers ausgehen würde, mit anderen Worten kommt ausnahmsweise die Bewilligung von Prozesskostenhilfe dann nicht in Betracht, wenn sich die Notwendigkeit einer Beweiserhebung im Hauptsacheverfahren ergeben sollte, und zwar dann nicht, wenn eine ausnahmsweise zulässige Beweisantizipation ergibt, dass hinreichende Erfolgsaussichten zu verneinen sind (Senatsbeschluss vom 13. August 2007 - Az.: L 13 B 78/07 AS m.w.N.; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 2001- Az.: L 6 U 128/00; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. März 2009 - Az.: L 13 R 61/09 B PKH sowie Beschluss vom 22. Januar 2009 - Az.: L 7 B 1054/08 AS PKH; ).
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   OLG Dresden, 31.07.2000 - 6 U 128/00   

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https://dejure.org/2000,31190
OLG Dresden, 31.07.2000 - 6 U 128/00 (https://dejure.org/2000,31190)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31.07.2000 - 6 U 128/00 (https://dejure.org/2000,31190)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31. Juli 2000 - 6 U 128/00 (https://dejure.org/2000,31190)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 26.07.2001 - III ZR 206/00

    Fortsetzung der Bearbeitung eines Baugesuchs nach Widerspruch gegen die

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 31. Juli 2000 - 6 U 128/00 - wird nicht angenommen.
  • OLG Dresden, 06.04.2001 - 6 U 780/00

    Ersatz des aus der Verzögerung und Ablehnung einer beantragten Baugenehmigung

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