Rechtsprechung
KG, 10.02.2006 - 6 U 139/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruflichkeit des Bezugsrechts der zugunsten der Ehefrau eines Handwerksmeisters abgeschlossenen privaten Rentenversicherung bei Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts auf den Erlebensfall; Zugehörigkeit des nach der Kündigung des Versicherungsvertrages durch ...
- Judicialis
BGB § 328 Abs. 2; ; BGB § 330; ; VVG § 165 Abs. 1; ; VVG § 166; ; VVG § 166 Abs. 1; ; AVB § 7 Ziffer 2; ; AVB § 8 Ziffer 1; ; AVB § 9 A. Ziffer 1; ; BetrAVG § 7 Abs. 2; ; BetrAVG § 10 Abs. 3 Nr. 2
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Lebensversicherung - Rückkaufswert: Unwiderrufliches Bezugsrecht bei vorzeitig gekündigter Rentenversicherung?
Verfahrensgang
- LG Berlin, 15.09.2005 - 7 O 425/04
- KG, 10.02.2006 - 6 U 139/05
Papierfundstellen
- VersR 2006, 1349
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.06.2003 - IV ZR 59/02
Erwerb von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag bei Einräumung eines …
Auszug aus KG, 10.02.2006 - 6 U 139/05
Die Begünstigung ist in der Regel so zu verstehen, dass das Recht des Bezugsberechtigten sämtliche aus dem Versicherungsvertrag fällig werdende Leistungen umfassen soll (BGH VersR 2003, 1021, 1022; BGHZ 45, 162). - BGH, 17.02.1966 - II ZR 286/63
Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall
Auszug aus KG, 10.02.2006 - 6 U 139/05
Die Begünstigung ist in der Regel so zu verstehen, dass das Recht des Bezugsberechtigten sämtliche aus dem Versicherungsvertrag fällig werdende Leistungen umfassen soll (BGH VersR 2003, 1021, 1022; BGHZ 45, 162). - BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98
Widerruf des Bezugsrechts im Konkurs bei Entgeltumwandlung
Auszug aus KG, 10.02.2006 - 6 U 139/05
Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes und des Bundesgerichtshofs dem Arbeitnehmer, für den sein Arbeitgeber zum Zwecke der betrieblichen Altersvorsorge eine sogen. Direktversorgung abgeschlossen hat, nicht ohne Weiteres ein unwiderrufliches Bezugsrecht zusteht, und zwar auch dann nicht, wenn die Versorgungsanwartschaft unverfallbar geworden ist (vgl. BGH VersR 1996, 1089; BAG VersR 1991, 211; 1996, 65; 2000, 80).
- BGH, 19.06.1996 - IV ZR 243/95
Vorbehalt eines Bezugsrechts
Auszug aus KG, 10.02.2006 - 6 U 139/05
Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes und des Bundesgerichtshofs dem Arbeitnehmer, für den sein Arbeitgeber zum Zwecke der betrieblichen Altersvorsorge eine sogen. Direktversorgung abgeschlossen hat, nicht ohne Weiteres ein unwiderrufliches Bezugsrecht zusteht, und zwar auch dann nicht, wenn die Versorgungsanwartschaft unverfallbar geworden ist (vgl. BGH VersR 1996, 1089; BAG VersR 1991, 211; 1996, 65; 2000, 80). - BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 651/88
Versicherungsleistungen - Unwiderrufliches Bezugsrecht - …
Auszug aus KG, 10.02.2006 - 6 U 139/05
Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes und des Bundesgerichtshofs dem Arbeitnehmer, für den sein Arbeitgeber zum Zwecke der betrieblichen Altersvorsorge eine sogen. Direktversorgung abgeschlossen hat, nicht ohne Weiteres ein unwiderrufliches Bezugsrecht zusteht, und zwar auch dann nicht, wenn die Versorgungsanwartschaft unverfallbar geworden ist (vgl. BGH VersR 1996, 1089; BAG VersR 1991, 211; 1996, 65; 2000, 80). - BGH, 04.03.1993 - IX ZR 169/92
Bezugsberechtigung der Lebensversicherung im Konkurs des Versicherungsnehmers
Auszug aus KG, 10.02.2006 - 6 U 139/05
Ob es überhaupt einer Kündigung bedurfte oder das Vertragsverhältnis infolge der Insolvenzeröffnung umgestaltet wurde, wie der Bundesgerichtshof für den Fall des widerruflichen Bezugsrechts entschieden hat (BGH VersR 1993, 689), kann daher ebenfalls offenbleiben.