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   OLG Frankfurt, 24.05.2016 - 6 U 171/14   

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https://dejure.org/2016,22867
OLG Frankfurt, 24.05.2016 - 6 U 171/14 (https://dejure.org/2016,22867)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.05.2016 - 6 U 171/14 (https://dejure.org/2016,22867)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Mai 2016 - 6 U 171/14 (https://dejure.org/2016,22867)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 204 BGB
    Verjährungshemmung durch Antrag auf Erlass einer Unterlassungsverfügung

  • damm-legal.de

    Zum Umfang der Verjährungshemmung bei Antrag einer einstweiligen Verfügung in Wettbewerbssachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährungshemmung durch Antrag auf Erlass einer Unterlassungsverfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 204
    Wettbewerb; Verjährungshemmung; Eilantrag; Bestimmtheit; konkrete Verletzungsform

  • rechtsportal.de

    BGB § 204
    Hemmung der Verjährung von Unterlassungsansprüchen aufgrund eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zum Umfang der Verjährungshemmung bei Antrag einer einstweiligen Verfügung in Wettbewerbssachen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verjährungshemmung durch Antrag auf Erlass einer Unterlassungsverfügung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hinreichende Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 79
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.06.1990 - IX ZR 227/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Schuldhafte Fristversäumung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2016 - 6 U 171/14
    Das wird angenommen, wenn der hierdurch eingeleitete Zwischenstreit dem Beklagten die Möglichkeit verschafft, seine Einlassung in der Sache bis zur Stellung der Sicherheit zu verweigern; unter diesen Umständen ist der Streitwert für den Zwischenstreit am Wert der Hauptsache zu orientieren (BGH NJW 1962, 345 [BGH 20.11.1961 - VIII ZR 65/61] ; BGH VersR 1991, 122 [BGH 21.06.1990 - IX ZR 227/89] ).
  • BGH, 20.11.1961 - VIII ZR 65/61

    Einrede mangelnder Sicherheit im Revisionsverfahren. Streitwert

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2016 - 6 U 171/14
    Das wird angenommen, wenn der hierdurch eingeleitete Zwischenstreit dem Beklagten die Möglichkeit verschafft, seine Einlassung in der Sache bis zur Stellung der Sicherheit zu verweigern; unter diesen Umständen ist der Streitwert für den Zwischenstreit am Wert der Hauptsache zu orientieren (BGH NJW 1962, 345 [BGH 20.11.1961 - VIII ZR 65/61] ; BGH VersR 1991, 122 [BGH 21.06.1990 - IX ZR 227/89] ).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2016 - 6 U 171/14
    Richten sich - wie hier - der Eilantrag und der Hauptsacheantrag gegen die konkrete Verletzungsform, so legt diese den zur Bestimmung des Streitgegenstands maßgeblichen Lebenssachverhalt fest (BGH GRUR 2013, 401, Tz. 24 -Biomineralwasser).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2016 - 6 U 171/14
    Genau dies soll § 533 Nr. 2 ZPO verhindern (vgl. BGH NJW 2004, 2152 [BGH 19.03.2004 - V ZR 104/03] Tz. 31 bei juris).
  • OLG Frankfurt, 03.07.2014 - 6 U 240/13

    Aktivlegitimation für wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2016 - 6 U 171/14
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist es, dass die Parteien bei Schluss der mündlichen Verhandlung in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen (Senat GRUR 2014, 1011 - Stirnlampen).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2014 - 6 U 92/14

    Streitgegenstand bei Unterlassungsantrag gegen die konkrete Verletzungsform

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2016 - 6 U 171/14
    Der Senat hat außerdem schon mehrfach hervorgehoben, dass das angerufene Gericht seine Entscheidung bei einem auf die konkrete Verletzungsform gerichteten Unterlassungsantrag im Hinblick auf die Dispositionsmaxime des Klägers nur auf solche Beanstandungen stützen darf, auf die sich der Kläger im Verfahren auch berufen hat (Senat GRUR-RR 2013, 302 - Zählrate sowie Senat WRP 2014, 1482).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2013 - 6 W 85/12

    Streitgegenstand bei gegen die konkrete Verletzungsform gerichtetem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2016 - 6 U 171/14
    Der Senat hat außerdem schon mehrfach hervorgehoben, dass das angerufene Gericht seine Entscheidung bei einem auf die konkrete Verletzungsform gerichteten Unterlassungsantrag im Hinblick auf die Dispositionsmaxime des Klägers nur auf solche Beanstandungen stützen darf, auf die sich der Kläger im Verfahren auch berufen hat (Senat GRUR-RR 2013, 302 - Zählrate sowie Senat WRP 2014, 1482).
  • OLG München, 20.10.2016 - 6 U 2046/16

    "Acryl" und "Cotton" als Textilfaserkennzeichnung

    Zwar trifft es zu, dass der ursprünglich gestellte Unterlassungsantrag in lit. a) nicht hinreichend bestimmt i. S. v. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO war (s. o. A. 1. a.) und daher grundsätzlich erst mit der Rechtshängigkeit des konkretisierten Antrags dessen Hemmungswirkung eintreten konnte (vgl. Ellenberger in Palandt, BGB, 75. Aufl., § 204 Rn. 4; OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 24.05.2016 - 6 U 171/14, juris-Rn. 50 = BeckRS 2016, 15323 Rn. 24).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2021 - 6 U 126/20

    Tatbestandswirkung eines Bescheides des Bundesinstitutes für Arzneimittel und

    Die Verjährungshemmung des Eilantrages kann nur solche Vorwürfe erfassen, die auch bereits im Eilantrag genannt worden sind ( OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 24.5.2016 - 6 U 171/14 = GRUR-RS 2016, 15323 Rn 36 - 38).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2020 - 6 U 23/20

    Eilverfahren: Mangelnde Glaubhaftmachung der Tatbestandswirkung eines Bescheides

    Der Senat hat insoweit bereits entschieden, dass dann, wenn der Antrag auf Erlass einer Unterlassungsverfügung gegen die konkrete Verletzungsform gerichtet ist, die Verjährungshemmung nur für diejenigen Beanstandungen eintritt, die in der Antragsschrift zur Begründung des Unterlassungsbegehrens genannt sind ( OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 24.5.2016 - 6 U 171/14 = GRUR-RS 2016, 153232).
  • OLG Frankfurt, 11.07.2016 - 6 U 100/15

    Irreführung über Übertragungsgeschwindigkeiten innerhalb eines Mobilfunknetzes

    Daraus folgt nach Auffassung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 24.5.2016 - 6 U 171/14) zugleich, dass die Verjährungshemmung eines gegen die konkrete Verletzungsform gerichteten Eilantrages (§ 204 I Nr. 9 ZPO) nur für solche Beanstandungen eintritt, die in der Antragsschrift zur Begründung des Unterlassungsbegehrens genannt sind.
  • LG Gießen, 27.06.2019 - 6 O 3/16
    Das Oberlandesgericht Frankfurt habe dies in seinem Urteil vom 24. Mai 2016 (Geschäftszeichen 6 U 171/14 ) ausdrücklich verneint; wegen der Einzelheiten wird auf den Vortrag Bl. 201 d. A. Bezug genommen.
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