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   OLG Köln, 02.03.2007 - 6 U 214/06   

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https://dejure.org/2007,4013
OLG Köln, 02.03.2007 - 6 U 214/06 (https://dejure.org/2007,4013)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.03.2007 - 6 U 214/06 (https://dejure.org/2007,4013)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. März 2007 - 6 U 214/06 (https://dejure.org/2007,4013)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenrechtliche Folgen bei Übereinstimmung zweier Zeichen in konzeptioneller Hinsicht; Ähnlichkeit der Zeichen "Ohne Dich ist alles doof" und "Mit Dir ist alles toll"; Anforderungen an die Begründung einerÄhnlichkeit nach dem Sinngehalt; Vorliegen einer bildlichen ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 3; ; UWG § 4 Nr. 9a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, 3; UWG § 4 Nr. 9 a
    Keine Zeichenähnlichkeit bei schlichter Verkehrung des markenrechtlich geschützten Slogans ins Gegenteil - "Mit Dir ist alles toll" und "Ohne Dich ist alles doof"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Ohne Dich ist alles doof"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 14 Abs. 2, Abs. 3; § 4 nr. 9a UWG
    "Ohne Dich ist alles doof” oder "Mit Dir ist alles toll”? - Zur markenrechtlichen Verwechselung von Slogans

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 388
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2007 - 6 U 214/06
    Um Zeichenähnlichkeit zu bejahen, reicht in der Regel bereits die Ähnlichkeit in einem der genannten Wahrnehmungsbereiche aus (BGH GRUR 2004, 779, 782 - Zwilling/Zweibrüder).

    Die Ähnlichkeit kann sich bei § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG gleichermaßen aus Übereinstimmungen im Bild, im Klang oder in der Bedeutung ergeben (BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; BGH GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder, so auch EuGH GRUR 2004, 58, 60 - Adidas/Fitnessworld).

    Während der EuGH verlangt, dass der Grad der Ähnlichkeit zwischen der bekannten Marke und dem Zeichen bewirkt, dass die beteiligten Verkehrskreise das Zeichen und die Marke gedanklich miteinander verknüpfen (GRUR 2004, 58, 60 Rn. 31 - Adidas/Fitnessworld), verlangt der Bundesgerichtshof für die Anwendung des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, dass das angegriffenen Zeichen überhaupt in relevantem Umfang gedanklich mit der bekannten Marke in Verbindung gebracht wird (BGH GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder).

    Er hat dort den spezifischen Inhalt, dass bloße Assoziationen von ihm nicht erfasst werden (BGH GRUR 2004 779, 782 - Zwilling/Zweibrüder; Hacker in Ströbele/Hacker, § 14 Rn. 156).

  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2007 - 6 U 214/06
    Zu berücksichtigen ist hierbei der das Kennzeichenrecht bestimmende Grundsatz, dass es bei der Prüfung der Zeichenähnlichkeit auf den jeweiligen Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen ankommt (BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud; GRUR 2003, 712, 714 - Goldbarren; BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd).

    Die Ähnlichkeit kann sich bei § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG gleichermaßen aus Übereinstimmungen im Bild, im Klang oder in der Bedeutung ergeben (BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; BGH GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder, so auch EuGH GRUR 2004, 58, 60 - Adidas/Fitnessworld).

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2007 - 6 U 214/06
    Zu berücksichtigen ist hierbei der das Kennzeichenrecht bestimmende Grundsatz, dass es bei der Prüfung der Zeichenähnlichkeit auf den jeweiligen Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen ankommt (BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud; GRUR 2003, 712, 714 - Goldbarren; BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd).

    Ein Rückgriff auf lauterkeitsrechtliche Ansprüche neben dem Markengesetz kommt nur in Betracht, wenn und soweit im Rahmen der lauterkeitsrechtlichen Prüfung zusätzliche wettbewerbswidrige Umstände hinzutreten, die nicht schon bei der Prüfung im Rahmen des § 14 MarkenG zu Grunde gelegen haben (BGH GRUR 2002, 167, 171 - Fabergé; Steinbeck, Festschrift für Ullmann, 2006, S. 409, 414).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-408/01

    DER INHABER EINER BEKANNTEN MARKE KANN DIE BENUTZUNG EINES ÄHNLICHEN ZEICHENS,

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2007 - 6 U 214/06
    Die Ähnlichkeit kann sich bei § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG gleichermaßen aus Übereinstimmungen im Bild, im Klang oder in der Bedeutung ergeben (BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; BGH GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder, so auch EuGH GRUR 2004, 58, 60 - Adidas/Fitnessworld).

    Während der EuGH verlangt, dass der Grad der Ähnlichkeit zwischen der bekannten Marke und dem Zeichen bewirkt, dass die beteiligten Verkehrskreise das Zeichen und die Marke gedanklich miteinander verknüpfen (GRUR 2004, 58, 60 Rn. 31 - Adidas/Fitnessworld), verlangt der Bundesgerichtshof für die Anwendung des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, dass das angegriffenen Zeichen überhaupt in relevantem Umfang gedanklich mit der bekannten Marke in Verbindung gebracht wird (BGH GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder).

  • BGH, 20.09.1955 - I ZR 194/53

    Werbeidee, Matern

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2007 - 6 U 214/06
    Soweit eine Nachahmung der gestalterischen Grundidee, die dem Motiv der Antragstellerin zugrunde liegt, festgestellt werden kann, vermag diese einen Unterlassungsansprüche nicht zu begründen, denn auch der wettbewerbliche Leistungsschutz kann nur im Hinblick auf eine konkrete Gestaltung, nicht aber hinsichtlich einer abstrakten Idee gewährt werden (BGHZ 18, 175, 183 f. - Werbeidee; GRUR 1977, 547, 551 - Kettenkerzen; GRUR 1979, 705, 706 - Notizblöcke; BGH GRUR 2002, 629, 633 - Blendsegel; BGH GRUR 2005, 166, 168 - Puppenausstattung).
  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 90/98

    Messerkennzeichnung

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2007 - 6 U 214/06
    Solche zusätzlichen Merkmale sind hier nicht ersichtlich, denn für die Beurteilung einer lauterkeitsrechtlichen Herkunftstäuschung gelten die im Markenrecht entwickelten Grundsätze zur Verwechslungsgefahr entsprechend (BGH GRUR 2001, 251, 253 - Messerkennzeichnung), so dass eine Herkunftstäuschung nicht bejaht werden kann, wenn die Verwechslungsgefahr verneint wurde.
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 204/00

    "Goldbarren"; Verkehrsbedeutung einer aus einer dreidimensionalen Marke mit

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2007 - 6 U 214/06
    Zu berücksichtigen ist hierbei der das Kennzeichenrecht bestimmende Grundsatz, dass es bei der Prüfung der Zeichenähnlichkeit auf den jeweiligen Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen ankommt (BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud; GRUR 2003, 712, 714 - Goldbarren; BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 265/99

    Blendsegel

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2007 - 6 U 214/06
    Soweit eine Nachahmung der gestalterischen Grundidee, die dem Motiv der Antragstellerin zugrunde liegt, festgestellt werden kann, vermag diese einen Unterlassungsansprüche nicht zu begründen, denn auch der wettbewerbliche Leistungsschutz kann nur im Hinblick auf eine konkrete Gestaltung, nicht aber hinsichtlich einer abstrakten Idee gewährt werden (BGHZ 18, 175, 183 f. - Werbeidee; GRUR 1977, 547, 551 - Kettenkerzen; GRUR 1979, 705, 706 - Notizblöcke; BGH GRUR 2002, 629, 633 - Blendsegel; BGH GRUR 2005, 166, 168 - Puppenausstattung).
  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2007 - 6 U 214/06
    Soweit eine Nachahmung der gestalterischen Grundidee, die dem Motiv der Antragstellerin zugrunde liegt, festgestellt werden kann, vermag diese einen Unterlassungsansprüche nicht zu begründen, denn auch der wettbewerbliche Leistungsschutz kann nur im Hinblick auf eine konkrete Gestaltung, nicht aber hinsichtlich einer abstrakten Idee gewährt werden (BGHZ 18, 175, 183 f. - Werbeidee; GRUR 1977, 547, 551 - Kettenkerzen; GRUR 1979, 705, 706 - Notizblöcke; BGH GRUR 2002, 629, 633 - Blendsegel; BGH GRUR 2005, 166, 168 - Puppenausstattung).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2007 - 6 U 214/06
    Die Ähnlichkeit kann sich bei § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG gleichermaßen aus Übereinstimmungen im Bild, im Klang oder in der Bedeutung ergeben (BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; BGH GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder, so auch EuGH GRUR 2004, 58, 60 - Adidas/Fitnessworld).
  • BGH, 21.05.1979 - I ZR 117/77

    Notizklötze

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

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