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   OLG Köln, 10.06.2005 - 6 U 216/04   

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https://dejure.org/2005,25063
OLG Köln, 10.06.2005 - 6 U 216/04 (https://dejure.org/2005,25063)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.06.2005 - 6 U 216/04 (https://dejure.org/2005,25063)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Juni 2005 - 6 U 216/04 (https://dejure.org/2005,25063)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.04.1996 - I ZR 160/94

    "Holzstühle"; Prüfung der Neuheit und Eigentümlichkeit eines Erzeugnisses

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2005 - 6 U 216/04
    Eigentümlich ist ein Muster, wenn es in den für die ästhetische Wirkung maßgebenden Merkmalen als das Ergebnis einer eigenpersönlichen schöpferischen Tätigkeit erscheint, die über das Durchschnittskönnen eines mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets ausgerüsteten Mustergestalters und damit über das rein Handwerksmäßige hinausgeht (st. Rspr. BGH GRUR 1977, 547, 549, 550 - Kettenkerze; BGH GRUR 1965, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter; BGH GRUR 1996, 767, 769 - Holzstühle).

    Ob diese Höhe erreicht wird, bestimmt sich durch einen Gesamtvergleich mit den vorbestehenden Formgestaltungen auf dem betreffenden Gebiet in ihrer Gesamtheit (BGH GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter; BGH GRUR 1996, 767, 769 - Holzstühle).

    Zum einen ist davon auszugehen, dass sich der erforderliche schöpferische Gehalt, der erreicht werden muss, nach den zur Verfügung stehenden freien Formen bestimmt (BGH GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter; BGH GRUR 1996, 767, 769 - Holzstühle).

  • BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72

    Zur hinreichenden Gestaltungshöhe des Geschmacksmusterschutzes bei Schaltern

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2005 - 6 U 216/04
    Eine Kombination sämtlicher den Gesamteindruck bestimmender Gestaltungselemente ist nicht als vorbekannt dargetan (vgl. BGH GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter).

    Ob diese Höhe erreicht wird, bestimmt sich durch einen Gesamtvergleich mit den vorbestehenden Formgestaltungen auf dem betreffenden Gebiet in ihrer Gesamtheit (BGH GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter; BGH GRUR 1996, 767, 769 - Holzstühle).

    Zum einen ist davon auszugehen, dass sich der erforderliche schöpferische Gehalt, der erreicht werden muss, nach den zur Verfügung stehenden freien Formen bestimmt (BGH GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter; BGH GRUR 1996, 767, 769 - Holzstühle).

  • BGH, 08.05.1968 - I ZR 67/65

    Neuheit im Geschmacksmusterrecht

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2005 - 6 U 216/04
    Entscheidend ist, ob der ästhetische Gesamteindruck, der sich aus den Gestaltungselementen ergibt, die für den ästhetischen Eindruck des Musters von Bedeutung sind, bereits bei vorbekannten Formen zu finden ist (BGH GRUR 1969, 90, 95 - Rüschenhaube).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2004 - 20 U 34/04
    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2005 - 6 U 216/04
    Die Zulassung der Revision beruht auf der Divergenzentscheidung des OLG Düsseldorf vom 12.10.2004 (20 U 34/04).
  • BGH, 21.01.1977 - I ZR 68/75

    Kettenkerze

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2005 - 6 U 216/04
    Eigentümlich ist ein Muster, wenn es in den für die ästhetische Wirkung maßgebenden Merkmalen als das Ergebnis einer eigenpersönlichen schöpferischen Tätigkeit erscheint, die über das Durchschnittskönnen eines mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets ausgerüsteten Mustergestalters und damit über das rein Handwerksmäßige hinausgeht (st. Rspr. BGH GRUR 1977, 547, 549, 550 - Kettenkerze; BGH GRUR 1965, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter; BGH GRUR 1996, 767, 769 - Holzstühle).
  • OLG Hamm, 21.07.2008 - 6 U 60/08

    Städtische Hundeanleinverordnung als Schutzgesetz i. S. v. § 823 Abs. 2 BGB

    Eine städtische Hundeanleinverordnung ist ein Schutzgesetz i.S. von § 823 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Hamm - 27. ZS - VersR 02, 1519; ferner Senatsurteil 6 U 216/04 vom 11.04.2005).
  • LG Düsseldorf, 04.05.2017 - 14c O 146/12

    Schutzfähigkeit und Neuheit des Klagedesigns i.R.e. Schadensersatzanspruchs wegen

    Die Beklagte hatte die beiden hier streitgegenständlichen Klagedesigns gegenüber der Klägerin mit einer Löschungsklage vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Köln (Az. 31 O 409/04, 6 U 216/04) angegriffen, die letztinstanzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) zurückgewiesen wurde (Urteil vom 18.10.2007, Az. I ZR 100/05, GRUR 2008, 153 ff. - Dacheindeckungsplatten).

    Die Kammer hat ferner auf Antrag der Klägerin die Akten des Henzler-Verfahrens (Az. 31 O 730/09 des Landgerichts Köln = Az. 6 U 111/11 des Oberlandesgerichts Köln), die Verfahrensakten in Sachen "Dacheindeckungsplatten" (Az. 31 O 409/04 des Landgerichts Köln = Az. 6 U 216/04 des Oberlandesgerichts Köln), die Verfahrensakten zu dem Az. 34 O 105/03 des Landgerichts Düsseldorf (= Az. I-20 U 34/04 des Oberlandesgerichts Düsseldorf) und die Verfahrensakten des Parallelverfahrens (Az. 14c O 248/11 des Landgerichts Düsseldorf = Az. I-20 U 66/12 des Oberlandesgerichts Düsseldorf) beigezogen; diese sind Gegenstand der mündlichen Verhandlungen gewesen.

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