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   OLG Koblenz, 04.10.2007 - 6 U 91/07   

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OLG Koblenz, 04.10.2007 - 6 U 91/07 (https://dejure.org/2007,10030)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.10.2007 - 6 U 91/07 (https://dejure.org/2007,10030)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Oktober 2007 - 6 U 91/07 (https://dejure.org/2007,10030)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang der Zustandsverantwortlichkeit durch Veräußerung einer störenden Anlage einen ; Bestehen eines rechtswidrigen Zustandes als maßgebliche Voraussetzung für eine objektiv rechtswidrige Besitzstörung; Pflichtwidriges Unterlassen der Beseitigung einer Wasserleitung ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § ... 1004; ; BGB § 1004 Abs. 1 S. 1; ; GemO § 47 Abs. 1 S. 1; ; GemO § 49; ; AVBWasserV § 8 Abs. 1; ; AVBWasserV § 8 Abs. 1 S. 1; ; Aufgaben-Übergangs-VO § 14; ; Aufgaben-Übergangs-VO § 14 Abs. 1; ; BBergG § 2 Abs. 1; ; BBergG § 7; ; BBergG § 8; ; LWG § 46 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergang der Zustandsstörereigenschaft auf den Erwerber mit Veräußerung der betroffenen Sache - Beseitigung stillgelegter Wasserleitung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pachtrecht - Anspruch auf Entfernung einer stillgelegten Wasserleitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 366
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.02.2005 - V ZR 142/04

    Umfang der Pflicht zur Beseitigung einer Bodenkontamination auf dem

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.10.2007 - 6 U 91/07
    Diese Zurechenbarkeit kann sich aus einem pflichtwidrigen positiven Tun oder unter dem Gesichtspunkt der Ingerenz aus einem vorangegangenen pflicht- oder sozialwidrigen Unterlassen ergeben (BGH, Urt. v. 04.02.2005 - V ZR 142/04 -, NJW 2005, 1366, 1368; Bamberger/Roth, BGB, § 1004 Rn. 16 m. w. N.; Gursky, in: Staudinger, BGB, 2006, § 1004 Rn. 93).

    Von den vorbezeichneten Fällen abgesehen, wird das Fortbestehen der Zustandsverantwortlichkeit trotz Aufgabe der Sachherrschaft lediglich noch nach Dereliktion (BGH, Urt. v. 30.03.2007 - V ZR 179/06 -, NJW 2007, 2182) oder Rechtsverlust infolge Verbindung der störenden Sache (Chemikalien) mit dem beeinträchtigten Grundstück (BGH, Urt. v. 04.02.2005 - V ZR 142/04 -, NJW 2005, 1366) angenommen.

  • BGH, 24.01.2003 - V ZR 175/02

    Entfernung von Fernwärmeleitungen nach Beendigung des Versorgungsvertrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.10.2007 - 6 U 91/07
    Denn für eine objektiv rechtswidrige Besitzstörung kommt es darauf an, ob der dem beeinträchtigten Recht widersprechende Zustand rechtswidrig ist, nicht darauf, ob die zur Beeinträchtigung führende Handlung rechtswidrig war (BGH, Urt. v. 24.01.2003 - V ZR 175/02 -, NJW-RR 2003, 953).

    Wenn beispielsweise vormals von einem Grundstückseigentümer zu duldende Fernwärmeleitungen funktionslos werden, endet damit regelmäßig die Duldungspflicht, so dass der Grundstückseigentümer - entsprechendes gilt für den sonstigen berechtigten Grundstücksbesitzer - die Entfernung der Leitungen gem. § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB verlangen kann (BGH, Urt. v. 24.01.2003 - V ZR 175/02 -, NJW-RR 2003, 953).

  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.10.2007 - 6 U 91/07
    Die Rechtswidrigkeit entfällt deshalb nicht dadurch, dass die Voraussetzungen der beeinträchtigenden Wirkung einer Handlung erst nach ihrer Vornahme eintraten (BGHZ 135, 235).
  • BGH, 30.03.2007 - V ZR 179/06

    Haftung als Zustandsstörer bei Verzicht auf das Eigentum

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.10.2007 - 6 U 91/07
    Von den vorbezeichneten Fällen abgesehen, wird das Fortbestehen der Zustandsverantwortlichkeit trotz Aufgabe der Sachherrschaft lediglich noch nach Dereliktion (BGH, Urt. v. 30.03.2007 - V ZR 179/06 -, NJW 2007, 2182) oder Rechtsverlust infolge Verbindung der störenden Sache (Chemikalien) mit dem beeinträchtigten Grundstück (BGH, Urt. v. 04.02.2005 - V ZR 142/04 -, NJW 2005, 1366) angenommen.
  • BGH, 10.07.1998 - V ZR 60/97

    Inanspruchnahme des Grundstücksverkäufers für Störungen nach der Besitzübergang

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.10.2007 - 6 U 91/07
    Mit Veräußerung einer störenden Anlage geht die (Zustands-)Verantwortlichkeit hierfür grundsätzlich auf den Erwerber über; der störende Zustand ist nach Übergang der Sachherrschaft infolge Veräußerung grundsätzlich dem früheren Eigentümer nicht mehr als (Zustands-)Störer zuzurechnen (BGH, Urt. v. 10.07.1998 - V ZR 60/97 -, NJW 1998, 3273; Bamberger/Roth, BGB, § 1004 Rn. 27 f. m. w. N.; Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2004, § 1004 Rn. 50).
  • BGH, 29.05.1964 - V ZR 58/62

    Eigentumsstörung und Sicherungsübereignung

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.10.2007 - 6 U 91/07
    Die hierzu entschiedenen Fälle betrafen Sachverhalte, in denen die fortbestehende Möglichkeit des Veräußerers, auf die Sache zuzugreifen, über ein reines Faktum hinaus auf seine fortbestehende rechtliche Beziehung zur Sache zurückzuführen war - beispielsweise auf die Stellung als Sicherungsgeber bei der Sicherungsübereignung (BGH, Urt. v. 29.05.1964 - V ZR 58/62 -, BGHZ 41, 393) oder auf einen ihm eingeräumten Nießbrauch (OLG Köln, Urt. v. 19.06.1996 - 5 U 210/95 -, NJW-RR 96, 1104).
  • OLG Köln, 19.06.1996 - 5 U 210/95

    Zustandsstörung an einer Kommunmauer durch Abriß eines Gebäudes

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.10.2007 - 6 U 91/07
    Die hierzu entschiedenen Fälle betrafen Sachverhalte, in denen die fortbestehende Möglichkeit des Veräußerers, auf die Sache zuzugreifen, über ein reines Faktum hinaus auf seine fortbestehende rechtliche Beziehung zur Sache zurückzuführen war - beispielsweise auf die Stellung als Sicherungsgeber bei der Sicherungsübereignung (BGH, Urt. v. 29.05.1964 - V ZR 58/62 -, BGHZ 41, 393) oder auf einen ihm eingeräumten Nießbrauch (OLG Köln, Urt. v. 19.06.1996 - 5 U 210/95 -, NJW-RR 96, 1104).
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