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   OLG Jena, 30.09.2002 - 6 W 460/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6281
OLG Jena, 30.09.2002 - 6 W 460/02 (https://dejure.org/2002,6281)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.09.2002 - 6 W 460/02 (https://dejure.org/2002,6281)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. September 2002 - 6 W 460/02 (https://dejure.org/2002,6281)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    GmbHG § 39 Abs. 2; GmbHG § 48 Abs. 3
    Nachweis des Gesellschafterbeschlusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorlage der Urkunde über die Bestellung eines Geschäftsführers; Dokumentation des Gesellschafterbeschlusses; Ersetzung des Erfordernisses durch eine vom Alleingesellschafter unterfertigte Niederschrift; Formerfordernis; Anmeldung beim Handelsregister; Nachweis des Datums ...

  • Judicialis

    GmbHG § 39 Abs. 2; ; GmbHG § 48 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 39 Abs. 2 § 48 Abs. 3
    Bestellung eines Geschäftsführers bei Einmann-GmbH: Niederschrift gem. § 48 Abs. 3 GmbH ersetzt Dokumentation des Gesellschafterbeschlusses gem. § 39 Abs. 2 GmbHG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 664
  • Rpfleger 2003, 34
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 11.03.2002 - T-3/02

    Schlüsselverlag J. S. Moser and Others v Commission

    Auszug aus OLG Jena, 30.09.2002 - 6 W 460/02
    hat der 6. Zivilsenat des Thüringer Oberlandesgerichts durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts Dr. h.c. Bauer, die Richter am Oberlandesgericht Kramer und Pippert auf die weitere Beschwerde vom 20.08.2002 gegen den Beschluss des Landgerichts Gera vom 04.07.2002 (Az.: 2 HK T 3/02) am 30.09.2002.

    Der Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Gera vom 07.07.2002 (Az.: 2 HK T 3/02) wird aufgehoben.

  • KG, 05.10.2022 - 22 W 54/22

    Prüfpflichten des Registergerichts bei Anmeldung von Geschäftsführerwechsel

    Da Änderungen bei den Geschäftsführern in den Zuständigkeitsbereich der Gesellschafterversammlung fallen (vgl. § 46 Nr. 5 GmbHG), wird dieser Nachweis mittels einer Dokumentation des Gesellschafterbeschlusses geführt (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, RNotZ 2003, 138, 139; Oetker in: Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 5. Aufl., § 39 GmbHG Rn. 15).
  • KG, 30.09.2022 - 22 W 54/22

    Im Rahmen der Anmeldung eines Geschäftsführerwechsels nach § 39 Abs. 1 GmbHG

    Da Änderungen bei den Geschäftsführern in den Zuständigkeitsbereich der Gesellschafterversammlung fallen (vgl. § 46 Nr. 5 GmbHG ), wird dieser Nachweis mittels einer Dokumentation des Gesellschafterbeschlusses geführt (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, RNotZ 2003, 138, 139; Oetker in: Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 5. Aufl., § 39 GmbHG Rn. 15).
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