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   OLG Celle, 11.02.2003 - 6 W 9/03   

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https://dejure.org/2003,3046
OLG Celle, 11.02.2003 - 6 W 9/03 (https://dejure.org/2003,3046)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.02.2003 - 6 W 9/03 (https://dejure.org/2003,3046)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - 6 W 9/03 (https://dejure.org/2003,3046)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Testamentsauslegung: Auslegung einer Sanktionsklausel im gemeinschaftlichen Testament als Schlusserbeneinsetzung des Kindes; Grenzen der Bindungswirkung des Ehegattentestaments

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2269 BGB
    Auslegung einer Sanktionsklausel in gemeinschaftlichem Testament; Verlangen des Pflichtteils durch Kind beim Tod des Erstversterbenden ; Beschränkung auf Pflichtteil beim Tod des Längstlebenden ; Stillschweigende Einsetzung des Kindes als Schlusserbe ; Bindungswirkung ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Sanktionsklausel in gemeinschaftlichem Testament; Verlangen des Pflichtteils durch Kind beim Tod des Erstversterbenden ; Beschränkung auf Pflichtteil beim Tod des Längstlebenden ; Stillschweigende Einsetzung des Kindes als Schlusserbe ; Bindungswirkung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Testament - Sanktionsklausel in gemeinschaftlichem Testament

  • Judicialis

    BGB § 2269

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2269
    Stillschweigende Einsetzung des Kindes als Schlusserbe- Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schlusserben und das Berliner Testament

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testamentsauslegung - Pflichtteilsstrafklausel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 813
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 20 W 432/00

    Schlusserbenbestimmung - notarielles Testament - Auslegung

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2003 - 6 W 9/03
    Es ist zwar möglich, eine derartige Straf- oder Sanktionsklausel dahin auszulegen, dass mit dieser gleichzeitig eine Schlusserbeneinsetzung verbunden sein soll (vgl. OLG Frankfurt/M., FGPrax 2001, 246; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 844; Palandt - Edenhofer, BGB, 62. Aufl., § 2269 Rdnr. 6).
  • BGH, 04.07.1962 - V ZR 206/60

    Feststellungsklage des Vermächtnisnehmers

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2003 - 6 W 9/03
    Zu Lebzeiten des überlebenden Ehegatten kann dem Schlusserben allenfalls ein Feststellungsinteresse dahin zugebilligt werden, dass der überlebende Ehegatte nicht befugt ist, entgegen der eingetretenen Bindung nach § 2271 Abs. 1 S. 2 BGB abweichend letztwillig zu verfügen (RG HRR 28 Nr. 843) oder das Testament anzufechten (BGHZ 37, 331).
  • OLG Saarbrücken, 06.01.1994 - 5 W 119/93

    Auslegung eines Erbvertrages durch das Tatsachengericht und Bindung des

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2003 - 6 W 9/03
    Es ist zwar möglich, eine derartige Straf- oder Sanktionsklausel dahin auszulegen, dass mit dieser gleichzeitig eine Schlusserbeneinsetzung verbunden sein soll (vgl. OLG Frankfurt/M., FGPrax 2001, 246; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 844; Palandt - Edenhofer, BGB, 62. Aufl., § 2269 Rdnr. 6).
  • OLG Celle, 12.06.2003 - 6 U 239/02

    Bestand und Entwicklung eines vom Erblasser übertragenen Wertpapierdepots ;

    Sie kann sich isoliert betrachtet auch darauf beschränken, den den Pflichtteil verlangenden Abkömmling nach dem Tod des Längstlebenden von der gesetzlichen Erbfolge auszuschließen, also lediglich eine bedingte Enterbung enthalten (vgl. Beschluss des Senats vom 11. Februar 2003 - 6 W 9/03 -, in: OLGR 2003, 123).

    Der Anspruch aus § 2287 BGB entsteht nämlich erst in dem Zeitpunkt, in dem dem beeinträchtigten Schlusserben die Erbschaft angefallen ist (Beschluss des Senats vom 11. Februar 2003 - 6 W 9/03 -, in: OLG-Report 2003, 123).

  • OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05

    Gemeinschaftliches Testament: Schlusserbeneinsetzung der Kinder durch eine

    Dies entspricht der herrschenden Meinung (vgl. OLG Hamm, DNotZ 1951, 41; Staudinger/Kanzleiter, BGB, 13. Bearb. § 2269 Rdn. 24; ebenfalls für nicht zwingend oder nicht ausreichend halten die Klausel: OLG Saarbrücken, NJW-RR 1992, 841 jedenfalls bei einem Erbvertrag; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 844; OLG Bremen, ZEV 1994, 365; OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Celle, MDR 2003, 813; Erman/Schmidt, BGB 11. Aufl. § 2269 Rdn. 7; Lange/Kuchinke, Erbrecht 5. Aufl. § 24 IV 1 c; das Bayerische Oberste Landesgericht - BayObLG 59, 199 und 60, 216 - läßt zwar offen, ob eine Pflichtteilsstrafklausel im Zweifel nicht als Erbeinsetzung auszulegen ist, entnimmt einen entsprechenden Willen der testierenden Eheleute jedoch nicht der Klausel, sondern fordert eine Würdigung aller in Betracht kommenden außertestamentarischen Umstände; nicht eindeutig: Musielak, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. § 2269 Rdn. 14: Klausel "spricht für" Schlußerbeneinsetzung; Jauernig/Stürner, BGB 10. Aufl. § 2269 Rdn. 3: Auslegung als Schlußerbeneinsetzung "liegt nahe"; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB § 2269 Rdn. 22: "unter besonderen Umständen"; für ausreichend halten die Klausel: Johannsen in BGB-RGRK 12. Aufl. § 2269 Rdn; 5; Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl. § 2269 Rdn. 14; wohl auch OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 246).
  • OLG Hamm, 19.10.2010 - 10 U 79/10

    Neuregelung der gemeinschaftlichen ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses

    Diese Zweckbestimmung setzt nicht notwendig eine gleichzeitige Einsetzung der Abkömmlinge als Schlusserben des Längstlebenden voraus ( OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2009, 10 U 95/08 juris-Rn 54; OLG Celle MDR 2003, 813 juris-Rn 3; OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 844 ).
  • OLG Hamm, 26.02.2004 - 15 W 486/03

    Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament

    Dies ist jedoch nicht der Fall (OLG Hamm, 7. Zivilsenat, DNotZ 1951, 41, 44; OLG Bremen, a.a.O.; OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Celle MDR 2003, 813; Staudinger/Kanzleiter, a.a.O.; J. Mayer in: Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag, 4. Aufl., § 2269, Rdnr. 13).
  • OLG Jena, 21.04.2005 - 9 Verg 3/05

    Vergabeprüfung bei Angebotsausschluss

    Die Vorabgestattung des Zuschlags nach § 115 Abs. 2 bzw. § 121 GWB kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn sie auf Umstände gestützt werden kann, welche sich einer Planung von vornherein entzogen hatten, d.h. auf mittel- und längerfristig nicht vorhersehbaren, überraschend eingetretenen neuen Tatsachen beruhen (vgl. ThürOLG, Beschluss vom 24.10.2003, 6 W 9/03).
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