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   OLG Hamm, 04.07.2014 - 6 WF 61/14   

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https://dejure.org/2014,29489
OLG Hamm, 04.07.2014 - 6 WF 61/14 (https://dejure.org/2014,29489)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.07.2014 - 6 WF 61/14 (https://dejure.org/2014,29489)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juli 2014 - 6 WF 61/14 (https://dejure.org/2014,29489)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Vergütung des Verfahrensbeistandes bei Aufhebung und Zurückverweisung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vergütung des Verfahrensbeistandes bei Aufhebung und Zurückverweisung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung des Verfahrensbeistands bei Aufhebung und Zurückverweisung in einer Kindschaftssache

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 158 Abs. 7; RVG § 21 Abs. 1
    Vergütung des Verfahrensbeistandes bei Aufhebung und Zurückverweisung

  • rechtsportal.de

    FamFG § 158 Abs. 7; RVG § 21 Abs. 1
    Vergütung des Verfahrensbeistands bei Aufhebung und Zurückverweisung in einer Kindschaftssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufhebung und Zurückverweisung in Kindschaftssachen - und die Vergütung des Verfahrensbeistandes

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vergütung des Verfahrensbeistandes bei Aufhebung und Zurückverweisung einer Kindschaftssache

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine weitere Fallpauschale für Verfahrensbeistand nach Aufhebung und Zurückverweisung der Kindschaftssache

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine weitere Fallpauschale für Verfahrensbeistand nach Aufhebung und Zurückverweisung der Kindschaftssache

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 10.12.2012 - 9 WF 409/12

    Vergütungsfestsetzung für anwaltlichen Verfahrensbeistand: Vergütung nach

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2014 - 6 WF 61/14
    Außerdem bewirkt die Fallpauschale eine wünschenswerte Annäherung der Vergütung von Verfahrensbeistand an die gebührenorientierte Vergütung der Rechtsanwälte (vgl. BT-Drucks. 16/9733 S. 294; BGH FamRZ 2013, 1967; OLG Saarbrücken FamRZ 2013, 1330).

    Soweit in der Rechtsprechung und der Literatur teilweise eine andere Auffassung vertreten wird (OLG Saarbrücken FamRZ 2013, 1330; Schneider FamRB 2013, 192, 193, Zimmermann FamRZ 2014, 165, 170; Keidel-Engelhardt, FamFG, 18. Auflage 2014, § 158 Rn. 47), vermag der Senat dem nicht zu folgen.

    Zwar wird zutreffend darauf hingewiesen, dass der Verfahrensbeistand seiner Aufgabe grundsätzlich nur dann gerecht werden kann, wenn seine Tätigkeit auskömmlich vergütet wird (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 2013, 1330).

    Aufgrund der abweichenden Entscheidung des OLG Saarbrücken (FamRZ 2013, 1330) hat der Senat die Rechtsbeschwerde zugelassen.

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 209/10

    Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2014 - 6 WF 61/14
    Das sonst für eine gesonderte Vergütung angebrachte Argument, es könne auch jeweils ein gesonderter Verfahrensbeistand bestellt werden (vgl. BGH FamRZ 2010, 1893 bei mehreren Kindern), greift hier nicht, weil das Amt des Verfahrensbeistandes erst mit dem Abschluss des Verfahrens endet und atypische Verläufe wie die Entpflichtung des Beistandes im laufenden Verfahren nicht zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 09.10.2013 - XII ZB 667/12

    Vergütung des Verfahrensbeistands: Abgeltung durch die gesetzlich vorgesehene

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2014 - 6 WF 61/14
    Außerdem bewirkt die Fallpauschale eine wünschenswerte Annäherung der Vergütung von Verfahrensbeistand an die gebührenorientierte Vergütung der Rechtsanwälte (vgl. BT-Drucks. 16/9733 S. 294; BGH FamRZ 2013, 1967; OLG Saarbrücken FamRZ 2013, 1330).
  • BGH, 27.09.2017 - XII ZB 420/16

    Verfahrensbeistand im Umgangsverfahren: Vergütung bei Zurückverweisung der Sache

    Von Teilen der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur wird die Frage bejaht (OLG Saarbrücken FamRZ 2013, 1330 Rn. 7 ff.; Bork/Jacoby/Schwab/Zorn FamFG 2. Aufl. § 158 Rn. 36; Bumiller/Harders/Schwamb FamFG 11. Aufl. § 158 Rn. 21; Keidel/Engelhardt FamFG 19. Aufl. § 158 Rn. 47; Musielak/Borth FamFG 5. Aufl. § 158 Rn. 22; Prütting/Helms/Hammer FamFG 3. Aufl. § 158 Rn. 59; Menne FamRB 2015, 213, 214; H. Schneider FamRB 2013, 192, 193 f.; Zimmermann FamRZ 2014, 165, 170).

    Andere sehen in dem Verfahren vor dem Ausgangsgericht lediglich die Fortsetzung des früheren Verfahrens erster Instanz, welche keinen weiteren Vergütungsanspruch begründe (OLG Hamm FuR 2015, 483 f.; Haußleiter/Eickelmann FamFG 2. Aufl. § 158 Rn. 31).

  • OLG Rostock, 22.08.2016 - 10 WF 134/16

    Vergütung des Verfahrensbeistands: Erneuter Anfall der Vergütungspauschale nach

    Außerdem bewirkt die Fallpauschale eine wünschenswerte Annäherung der Vergütung vom Verfahrensbeistand an die gebührenorientierte Vergütung der Rechtsanwälte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2014, 6 WF 61/14, Rn. 11 [zitiert nach juris] m.w.N.).
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