Rechtsprechung
OLG Hamm, 29.03.2007 - 6 WF 91/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfallen einer anwaltlichen Gebühr für einen Vergleich hinsichtlich des wechselseitigen Verzichts auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs
- Judicialis
BGB § 127 a; ; BGB § 1587 c Nr. 1; ; BGB § 1587 o; ; VAHRG § 3 c; ; RVO § 1246 Abs. 3; ; RVO § 1247 Abs. 3a
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Anfallen einer Einigungsgebühr durch bloße Erklärung des Verzichts auf Durchführung des Versorgungsausgleichs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schwelm, 15.02.2007 - 32 F 99/06
- OLG Hamm, 29.03.2007 - 6 WF 91/07
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 8 WF 104/06
Rechtsanwaltsgebühren: Anfall einer Einigungsgebühr bei vereinbartem Verzicht auf …
Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2007 - 6 WF 91/07
Die vorliegend zu beurteilende Vereinbarung unterscheidet sich also von den vorgenannten, da hier ausschließlich ein Verzicht erklärt worden ist und zuvor weder Streit zwischen den Parteien noch eine irgendwie geartete Ungewissheit bestanden hatte (so bereits Senatsbeschlüsse vom 8.1.2007, Az. 6 WF 171/06 und vom 25.1.2007, Az. 6 WF 360/06; in diesem Sinne auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.8.2006, FuR 2006, 573, 574 in einem ähnlich gelagerten Fall). - OLG Hamm, 25.01.2007 - 6 WF 360/06
Voraussetzungen der Einigungsgebühr bei gegenseitigem Verzicht auf den …
Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2007 - 6 WF 91/07
Die vorliegend zu beurteilende Vereinbarung unterscheidet sich also von den vorgenannten, da hier ausschließlich ein Verzicht erklärt worden ist und zuvor weder Streit zwischen den Parteien noch eine irgendwie geartete Ungewissheit bestanden hatte (so bereits Senatsbeschlüsse vom 8.1.2007, Az. 6 WF 171/06 und vom 25.1.2007, Az. 6 WF 360/06; in diesem Sinne auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.8.2006, FuR 2006, 573, 574 in einem ähnlich gelagerten Fall). - OLG Saarbrücken, 27.11.1990 - 9 WF 235/89
Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2007 - 6 WF 91/07
Jener Entscheidung sowie auch denjenigen des OLG Saarbrücken vom 27.11.1990 (JurBüro 1991, 378) und des OLG Zweibrücken vom 6.10.1982 (JurBüro 1983, 226) lagen jeweils Vereinbarungen der Parteien zugrunde, in denen nicht nur ein einseitiger Verzicht einer Partei erklärt wurde, sondern weitere Umstände hinzutraten, die es aus Sicht der Gerichte gerechtfertigt erscheinen ließen, eine Vergleichs- bzw. eine Einigungsgebühr zuzusprechen. - OLG Zweibrücken, 06.10.1982 - 2 WF 39/82
Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2007 - 6 WF 91/07
Jener Entscheidung sowie auch denjenigen des OLG Saarbrücken vom 27.11.1990 (JurBüro 1991, 378) und des OLG Zweibrücken vom 6.10.1982 (JurBüro 1983, 226) lagen jeweils Vereinbarungen der Parteien zugrunde, in denen nicht nur ein einseitiger Verzicht einer Partei erklärt wurde, sondern weitere Umstände hinzutraten, die es aus Sicht der Gerichte gerechtfertigt erscheinen ließen, eine Vergleichs- bzw. eine Einigungsgebühr zuzusprechen.
- OLG Hamm, 28.07.2011 - 6 WF 100/11
Einigungsgebühr bei Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs
Zwar entsteht nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. die Beschlüsse vom 29.3.2007 - 6 WF 91/07, vom 8.1.2007 - 6 WF 171/06, und vom 25.1.2007 - 6 WF 360/06, OLGR 2007, 230 f)) beim Verzicht auf den Versorgungsausgleich in den Fällen, in denen der Ausgleichspflichtige und die Höhe des Ausgleichsanspruchs feststehen, keine Einigungsgebühr. - OLG Köln, 14.05.2008 - 10 WF 90/08
Erfallen der Einigungsgebühr bei Abschluss eines Vergleichs über den …
Darüber hinausgehend bejaht das Oberlandesgericht Nürnberg die Entstehung der Einigungsgebühr auch dann, wenn zwar die Person des Ausgleichsberechtigten feststeht, nicht jedoch die Höhe des Ausgleichs oder seine Durchführung überhaupt (im konkreten Fall weil eine Billigkeitsregelung nach § 1587c BGB im Raum stand; ebenso wohl Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., VV 1000 Rn. 26, sowie das Oberlandesgericht Hamm FamRB 2007, 171 f., und im Verfahren 6 WF 91/07, zitiert bei juris). - OLG München, 12.01.2012 - 11 WF 2265/11
Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die …
Die Oberlandesgerichte Koblenz (AGS 2008, 445), Köln (NJW 2009, 237), Hamm (OLGR Hamm 2007, 230 und Beschluss vom 29.03.2007 - 6 WF 91/07 - nur in "Juris" veröffentlicht), Düsseldorf (JurBüro 2008, 195 und AGS 2008, 248), Naumburg (AGS 2009, 222) und Zweibrücken (MDR 2009, 1314) sowie das Kammergericht (JurBüro 2010, 359 = AGS 2010, 325) bejahten den Anfall der Einigungsgebühr dann, wenn im Zeitpunkt der Vereinbarung die Höhe der Ausgleichsansprüche, die Person des Ausgleichsberechtigten oder der Umfang eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs noch nicht feststand. - OLG Frankfurt, 23.11.2009 - 5 WF 247/09
Rechtsanwaltsgebühren: Einigungsgebühr bei Verzicht auf Durchführung des …
Soweit allerdings - wie im vorliegenden Fall - der Verzicht im Hinblick darauf vereinbart wird, dass sich nach erteilten Auskünften nur ein geringer Ausgleichsbetrag ergeben hat, geht die überwiegende Meinung dahin, eine Einigungsgebühr entstehe nicht, zumal beim bisherigen "Einmalausgleich" nach § 1587b BGB a. F. letztlich immer nur eine Partei verzichtet (OLG Hamm, Beschlüsse vom 29.03.2007, 6 WF 91/07, vom 08.01.2007, 6 WF 171/06, und vom 25.01.2007, 6 WF 360/06, OLGR 2007, 230 f.; in diesem Sinne auch OLG Stuttgart, 8 WF 104/06, FamRZ 2007, 232; OLG Karlsruhe, 16 WF 108/06, FamRZ 2007, 843.