Rechtsprechung
   EuGH, 22.01.1976 - 60/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,563
EuGH, 22.01.1976 - 60/75 (https://dejure.org/1976,563)
EuGH, Entscheidung vom 22.01.1976 - 60/75 (https://dejure.org/1976,563)
EuGH, Entscheidung vom 22. Januar 1976 - 60/75 (https://dejure.org/1976,563)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,563) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Russo / AIMA

    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - MITGLIEDSTAATEN - INTERVENTION - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNG

  • EU-Kommission

    Russo / AIMA

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung einer Verordnung zur gemeinsamen Marktorganisation für Getreide; Klage auf Schadensersatz eines italienischen Hartweizenerzeugers gegen die staatliche Stelle für Interventionen auf dem Agrarmarkt als Auslöser eines ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EWG Art. 177; ; VO 120/67 Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 234; EWG Art. 177; VO 120/67 Art. 1
    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - MITGLIEDSTAATEN - INTERVENTION - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNG

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 2072
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 19.12.1968 - 13/68

    Salgoil / Ministero del commercio con l'estero

    Auszug aus EuGH, 22.01.1976 - 60/75
    Zur dritten Frage vertritt Herr Russo die Auffassung, sie berühre die gleichen Probleme, die bereits andere italienische Gerichte aufgeworfen hätten (Salgoil 13/68 - Slg. 1968, 661, und Leonesio 93/71 - Slg. 1972, 287).
  • EuGH, 23.01.1975 - 31/74

    Galli

    Auszug aus EuGH, 22.01.1976 - 60/75
    Zur ersten Frage trägt Herr Russo vor, nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes bedeute die Zuständigkeitsübertragung im Rahmen einer gemeinschaftlichen Politik, daß von da an alle Entscheidungen Sache der Gemeinschaftsbehörden seien; er erinnert in diesem Zusammenhang an das Urteil des Gerichtshofes vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 31/74 (Galli - Slg. 1975, 47), wonach "die Mitgliedstaaten nicht mehr befugt [sind], durch einseitig erlassene innerstaatliche Rechtsvorschriften in den Preisbildungsmechanismus der gemeinsamen Marktorganisation einzugreifen".
  • EuGH, 17.05.1972 - 93/71

    Leonensio / Minstero dell' Agricoltura e Foreste

    Auszug aus EuGH, 22.01.1976 - 60/75
    Zur dritten Frage vertritt Herr Russo die Auffassung, sie berühre die gleichen Probleme, die bereits andere italienische Gerichte aufgeworfen hätten (Salgoil 13/68 - Slg. 1968, 661, und Leonesio 93/71 - Slg. 1972, 287).
  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Mangels einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung ist es nämlich Sache der nationalen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, die zuständigen Gerichte zu bestimmen und das Verfahren für die Klagen auszugestalten, die den vollen Schutz der dem einzelnen aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen (Urteile vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 60/75, Russo, Slg. 1976, 45, vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, und vom 7. Juli 1981 in der Rechtssache 158/80, Rewe, Slg. 1981, 1805).
  • EuGH, 03.02.1977 - 52/76

    Benedetti / Munari

    Indem sie erhebliche Mengen Weizen unter den Interventionspreisen auf den Markt gebracht habe, sei die ALMA zu den italienischen Landwirten in Wettbewerb getreten, die selbst Lieferanten der Mühlenbetriebe seien, denen der Weizen zu Vorzugspreisen verkauft worden sei; zu diesem letzten Punkt entspreche der vorliegende Sachverhalt der Rechtssache Russo/AIMA (Urteil des Gerichtshofes vom 22. Januar 1976, 60/75 - Slg. 1976, 45).

    Offensichtlich wollten die Parteien die Vorlagefragen in den Zusammenhang der Rechtsprechung des Gerichtshofes in seinen Urteilen in den Rechtssachen 31/74 und 60/75 (vgl. oben) stellen.

    Die ausschließlich negativen Feststellungen im Urteil in der Rechtssache 31/74 schienen in gewissem Maße in dem Urteil in der Rechtssache 60/75 eingeschränkt worden zu sein.

    Für die Beantwortung der Vorlagefragen könne man sich auf die im Urteil in der Rechtssache 60/75 ausgesprochenen Grundsätze nicht berufen, denn die entscheidungserheblichen Fragen des Ausgangsrechtsstreits könnten nicht von vornherein auf eine Verletzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über die Einzelheiten des Verkaufs von im Besitz der Interventionsstellen befindlichen Erzeugnissen zurückgeführt werden.

    Zur Situation der einzelnen weist die italienische Regierung auf das bereits zitierte Urteil in der Rechtssache 60/75 hin, in dem der Gerichtshof die Notwendigkeit bestätigt habe, bei den unmittelbar geltenden Normen zwischen denjenigen zu unterscheiden, die dem einzelnen Rechte verliehen, und denjenigen, die dies nicht täten.

    Bei der sechsten Frage gehe es um ein Problem, das der Gerichtshof im wesentlichen bereits in dem Urteil in der Rechtssache 60/75 untersucht habe.

    Zur sechsten Frage Für Erzeuger von Hartweizen habe sich das Problem dieser Frage in der (bereits zitierten) Rechtssache 60/75 gestellt; der Gerichtshof habe dort unterschieden zwischen der Feststellung eines Verstoßes gegen gemeinschaftsrechtliche Vorschriften und dem Ersatz, den der einzelne von dem Staat verlangen könnte, von dem der Verstoß ausgegangen sei.

    Unter Bezugnahme auf ihre Erklärungen in der Rechtssache 60/75 legt die Kommission dar, daß das System der Preisbildung, das sich aus der gemeinsamen Marktorganisation insgesamt ergäbe, definitionsgemäß alle Teilnehmer am Wirtschaftsieben schütze, einerlei, ob es sich um Käufer oder Verkäufer von Getreide handele.

    In dem Urteil vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache Russo-AIMA (60/75, Slg. S. 45) hat der Gerichtshof entschieden:.

  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Der Gerichtshof habe zwar in seinem Urteil vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 60/75 (Slg. 1976, 45) entschieden, daß bei einer Verletzung des Gemeinschaftsrechts der betreffende Staat verpflichtet sei, gegenüber dem Geschädigten im Rahmen der Bestimmungen des nationalen Rechts über die Staatshaftung die Folgen zu tragen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 08.10.1975 - I 60/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,10265
FG Rheinland-Pfalz, 08.10.1975 - I 60/75 (https://dejure.org/1975,10265)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.10.1975 - I 60/75 (https://dejure.org/1975,10265)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Oktober 1975 - I 60/75 (https://dejure.org/1975,10265)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,10265) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Münster, 24.06.1976 - I 60/75 F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,10957
FG Münster, 24.06.1976 - I 60/75 F (https://dejure.org/1976,10957)
FG Münster, Entscheidung vom 24.06.1976 - I 60/75 F (https://dejure.org/1976,10957)
FG Münster, Entscheidung vom 24. Juni 1976 - I 60/75 F (https://dejure.org/1976,10957)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,10957) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1975 - 60/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,5703
Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1975 - 60/75 (https://dejure.org/1975,5703)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.12.1975 - 60/75 (https://dejure.org/1975,5703)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1975 - 60/75 (https://dejure.org/1975,5703)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,5703) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Carmine Antonio Russo gegen Azienda di Stato per gli interventi sul mercato agricolo (AIMA).

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 23.01.1975 - 31/74

    Galli

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1975 - 60/75
    Zu der Auslegung, um die Sie ersucht werden, möchte ich folgendes bemerken: Nach einer bereits gefestigten Rechtsprechung, die in Ihrem Urteil Galli vom 23. Januar 1975 (Slg. 1975, 47) nur fortgeführt worden ist, können die Mitgliedstaaten in Bereichen, für die eine gemeinsame Marktorganisation besteht, nicht mehr mit einseitigen Vorschriften eingreifen, die eine überflüssige Wiederholung der Gemeinschaftsregelung darstellen oder dieser sogar zuwiderlaufen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht