Rechtsprechung
EuGH, 22.01.1976 - 60/75 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Russo / AIMA
1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - MITGLIEDSTAATEN - INTERVENTION - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNG
- EU-Kommission
Russo / AIMA
- Wolters Kluwer
Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung einer Verordnung zur gemeinsamen Marktorganisation für Getreide; Klage auf Schadensersatz eines italienischen Hartweizenerzeugers gegen die staatliche Stelle für Interventionen auf dem Agrarmarkt als Auslöser eines ...
- Judicialis
EG Art. 234; ; EWG Art. 177; ; VO 120/67 Art. 1
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EG Art. 234; EWG Art. 177; VO 120/67 Art. 1
1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - MITGLIEDSTAATEN - INTERVENTION - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNG
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1975 - 60/75
- EuGH, 22.01.1976 - 60/75
Papierfundstellen
- NJW 1976, 2072
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 19.12.1968 - 13/68
Salgoil / Ministero del commercio con l'estero
Auszug aus EuGH, 22.01.1976 - 60/75
Zur dritten Frage vertritt Herr Russo die Auffassung, sie berühre die gleichen Probleme, die bereits andere italienische Gerichte aufgeworfen hätten (Salgoil 13/68 - Slg. 1968, 661, und Leonesio 93/71 - Slg. 1972, 287). - EuGH, 23.01.1975 - 31/74
Galli
Auszug aus EuGH, 22.01.1976 - 60/75
Zur ersten Frage trägt Herr Russo vor, nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes bedeute die Zuständigkeitsübertragung im Rahmen einer gemeinschaftlichen Politik, daß von da an alle Entscheidungen Sache der Gemeinschaftsbehörden seien; er erinnert in diesem Zusammenhang an das Urteil des Gerichtshofes vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 31/74 (Galli - Slg. 1975, 47), wonach "die Mitgliedstaaten nicht mehr befugt [sind], durch einseitig erlassene innerstaatliche Rechtsvorschriften in den Preisbildungsmechanismus der gemeinsamen Marktorganisation einzugreifen". - EuGH, 17.05.1972 - 93/71
Leonensio / Minstero dell' Agricoltura e Foreste
Auszug aus EuGH, 22.01.1976 - 60/75
Zur dritten Frage vertritt Herr Russo die Auffassung, sie berühre die gleichen Probleme, die bereits andere italienische Gerichte aufgeworfen hätten (Salgoil 13/68 - Slg. 1968, 661, und Leonesio 93/71 - Slg. 1972, 287).
- EuGH, 19.11.1991 - C-6/90
Francovich und Bonifaci / Italien
Mangels einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung ist es nämlich Sache der nationalen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, die zuständigen Gerichte zu bestimmen und das Verfahren für die Klagen auszugestalten, die den vollen Schutz der dem einzelnen aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen (Urteile vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 60/75, Russo, Slg. 1976, 45, vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, und vom 7. Juli 1981 in der Rechtssache 158/80, Rewe, Slg. 1981, 1805). - EuGH, 03.02.1977 - 52/76
Benedetti / Munari
Indem sie erhebliche Mengen Weizen unter den Interventionspreisen auf den Markt gebracht habe, sei die ALMA zu den italienischen Landwirten in Wettbewerb getreten, die selbst Lieferanten der Mühlenbetriebe seien, denen der Weizen zu Vorzugspreisen verkauft worden sei; zu diesem letzten Punkt entspreche der vorliegende Sachverhalt der Rechtssache Russo/AIMA (Urteil des Gerichtshofes vom 22. Januar 1976, 60/75 - Slg. 1976, 45).Offensichtlich wollten die Parteien die Vorlagefragen in den Zusammenhang der Rechtsprechung des Gerichtshofes in seinen Urteilen in den Rechtssachen 31/74 und 60/75 (vgl. oben) stellen.
Die ausschließlich negativen Feststellungen im Urteil in der Rechtssache 31/74 schienen in gewissem Maße in dem Urteil in der Rechtssache 60/75 eingeschränkt worden zu sein.
Für die Beantwortung der Vorlagefragen könne man sich auf die im Urteil in der Rechtssache 60/75 ausgesprochenen Grundsätze nicht berufen, denn die entscheidungserheblichen Fragen des Ausgangsrechtsstreits könnten nicht von vornherein auf eine Verletzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über die Einzelheiten des Verkaufs von im Besitz der Interventionsstellen befindlichen Erzeugnissen zurückgeführt werden.
Zur Situation der einzelnen weist die italienische Regierung auf das bereits zitierte Urteil in der Rechtssache 60/75 hin, in dem der Gerichtshof die Notwendigkeit bestätigt habe, bei den unmittelbar geltenden Normen zwischen denjenigen zu unterscheiden, die dem einzelnen Rechte verliehen, und denjenigen, die dies nicht täten.
Bei der sechsten Frage gehe es um ein Problem, das der Gerichtshof im wesentlichen bereits in dem Urteil in der Rechtssache 60/75 untersucht habe.
Zur sechsten Frage Für Erzeuger von Hartweizen habe sich das Problem dieser Frage in der (bereits zitierten) Rechtssache 60/75 gestellt; der Gerichtshof habe dort unterschieden zwischen der Feststellung eines Verstoßes gegen gemeinschaftsrechtliche Vorschriften und dem Ersatz, den der einzelne von dem Staat verlangen könnte, von dem der Verstoß ausgegangen sei.
Unter Bezugnahme auf ihre Erklärungen in der Rechtssache 60/75 legt die Kommission dar, daß das System der Preisbildung, das sich aus der gemeinsamen Marktorganisation insgesamt ergäbe, definitionsgemäß alle Teilnehmer am Wirtschaftsieben schütze, einerlei, ob es sich um Käufer oder Verkäufer von Getreide handele.
In dem Urteil vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache Russo-AIMA (60/75, Slg. S. 45) hat der Gerichtshof entschieden:.
- EuGH, 16.12.1976 - 33/76
Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland
Der Gerichtshof habe zwar in seinem Urteil vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 60/75 (Slg. 1976, 45) entschieden, daß bei einer Verletzung des Gemeinschaftsrechts der betreffende Staat verpflichtet sei, gegenüber dem Geschädigten im Rahmen der Bestimmungen des nationalen Rechts über die Staatshaftung die Folgen zu tragen.
- EuGH, 07.07.1981 - 158/80
Rewe / Hauptzollamt Kiel
Es werde allerdings vorausgesetzt, daß die betreffende Norm auch tatsächlich darauf abziele, die Interessen des einzelnen Bürgers oder Unternehmens zu schützen (Urteil vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 60/75, Russo/ΑΙΜΑ, Slg. 1976, 45).Die Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts dürfe nur nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden (Urteil vom 21. Januar 1976 in der Rechtssache 60/75, Russo/ AIMA, Slg. 1976, 45).
- EuGH, 09.09.2003 - C-137/00
'Milk Marque und National Farmers'' Union'
26 bis 30 und 32, vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 60/75, Russo, Slg. 1976, 45, Randnr. 5, vom 6. November 1979 in der Rechtssache 10/79, Toffoli u. a., Slg. 1979, 3301, Randnr. 12, vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 166/82, Kommission/Italien, Slg. 1984, 459, Randnrn. - EuGH, 13.12.1983 - 222/82
Apple und Pear Development Council
mit der gemeinsamen Marktorganisation für einen bestimmten Bereich festgestellt worden sei, wie etwa in den Urteilen vom 30. Oktober 1974 in der Rechtssache 190/73 (Van Haaster, Slg. 1974, 1123), vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 60/75 (Russo, Slg. - Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-445/06
Danske Slagterier - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - Art. 28 EG …
Allerdings hatte der Gerichtshof bereits in früheren Urteilen ausgesprochen, dass die Mitgliedstaaten grundsätzlich verpflichtet sind, die Folgen von Schäden, die einem Einzelnen infolge der Verletzung des Gemeinschaftsrechts entstanden sind, gegenüber dem Geschädigten im Rahmen der Bestimmungen des nationalen Rechts über die Staatshaftung zu tragen (siehe Urteil vom 22. Januar 1976, Russo, 60/75, Slg. 1976, 45, Randnr. 7/9). - Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1991 - C-6/90
Andrea Francovich u. a. gegen Italienische Republik. - Nichtumsetzung einer …
So haben die Vertreter der Regierung des Vereinigten Königreichs und der deutschen Regierung noch in der mündlichen Verhandlung zunächst versucht, die Argumente zu widerlegen, die die Kommission zur Unterstützung ihrer Auffassung dem Urteil vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 60/75 (Russo, Sig. 1976, 45) entnommen hat. - Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-46/93
Brasserie du Pêcheur SA gegen Bundesrepublik Deutschland und The Queen gegen …
(30) - Urteil vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 60/75 (Slg. 1976, 45, Randnr. 9). - Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1995 - C-5/94
The Queen gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte: Hedley …
( 70 ) Rechtssache 60/75 (Slg. 1976, 45, 56). - Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1978 - 106/77
Staatliche Finanzverwaltung gegen S.p.A. Simmenthal. - Nichtanwendung eines gegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92
H. J. Banks & Co. Ltd gegen British Coal Corporation.
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1997 - C-132/95
Bent Jensen und Korn- og Foderstofkompagniet A/S gegen Landbrugsministeriet - …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.05.1991 - C-87/90
A. Verholen und andere gegen Sociale Verzekeringsbank Amsterdam. - …
- EuGH, 18.10.1984 - 109/83
Eurico / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1980 - 36/80
Irish Creamery Milk Suppliers Association und andere gegen irische Regierung und …
- EuGH, 29.02.1996 - C-300/94
Tirma / Administración General del Estado
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.1978 - 139/77
Denkavit Futtermittel GmbH gegen Finanzamt Warendorf.
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1985 - 125/84
Continental Irish Meat Ltd gegen Minister for Agriculture. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1979 - 10/79
Gaetano Toffoli und andere gegen Regione Veneto. - Erzeugerpreis für Milch.
- Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1979 - 101/78
Granaria BV gegen Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten. - Milchpulver, …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1976 - 33/76
Rewe-Zentralfinanz eG und Rewe-Zentral AG gegen Landwirtschaftskammer für das …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1983 - 61/82
Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EAGFL - …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.1979 - 12/78
Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.01.1979 - 121/78
Giuseppe Bardi gegen Azienda Agricola Paradiso. - Gemeinsame Marktorganisation …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1981 - 158/80
Rewe-Handelsgesellschaft Nord mbH und Rewe-Markt Steffen gegen Hauptzollamt Kiel. …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1981 - 804/79
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.1978 - 85/77
Société Azienda avicola Sant'Anna gegen Istituto nazionale della previdenza …
Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 08.10.1975 - I 60/75 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
FG Münster, 24.06.1976 - I 60/75 F |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1975 - 60/75 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Carmine Antonio Russo gegen Azienda di Stato per gli interventi sul mercato agricolo (AIMA).
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1975 - 60/75
- EuGH, 22.01.1976 - 60/75
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 23.01.1975 - 31/74
Galli
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1975 - 60/75
Zu der Auslegung, um die Sie ersucht werden, möchte ich folgendes bemerken: Nach einer bereits gefestigten Rechtsprechung, die in Ihrem Urteil Galli vom 23. Januar 1975 (Slg. 1975, 47) nur fortgeführt worden ist, können die Mitgliedstaaten in Bereichen, für die eine gemeinsame Marktorganisation besteht, nicht mehr mit einseitigen Vorschriften eingreifen, die eine überflüssige Wiederholung der Gemeinschaftsregelung darstellen oder dieser sogar zuwiderlaufen.