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   VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 62-IV-05   

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https://dejure.org/2005,28072
VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 62-IV-05 (https://dejure.org/2005,28072)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27.10.2005 - 62-IV-05 (https://dejure.org/2005,28072)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 62-IV-05 (https://dejure.org/2005,28072)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 13.05.2003 - 2 BvR 517/03

    Keine Verletzung der persönlichen Freiheit und des Anspruchs auf ein faires

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 62-IV-05
    Die Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts sind insoweit der Nachprüfung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes entzogen, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2003 - 2 BvR 517/03 -, m.w.N.).
  • BGH, 26.07.1995 - 4 StR 234/95

    Abgrenzung von Diebstahl und Betrug bei Mitnahme von Waren in

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 62-IV-05
    Er setzt sich insoweit weder mit den Argumenten des Oberlandesgerichts noch mit den Voraussetzungen der Divergenzvorlage auseinander, welche das Oberlandesgericht unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1995, 3129 [3130 f.]) verneint hat.
  • BGH, 01.03.1988 - 1 StR 584/87

    Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung des ermächtigten Wahlverteidigers -

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 62-IV-05
    Da der Beschwerdeführer selbst nicht vorträgt, dass das Landgericht bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung naheliegende tatsächliche Gesichtspunkte, die für eine andere Beurteilung sprechen könnten, außer Betracht gelassen hat, ist ein Bezug zu der von ihm zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (StV 1988, 385) nicht ersichtlich.
  • OLG Dresden, 01.07.2005 - 2 Ss 173/05

    Verteidigung; Strafaussetzung; Revision

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 62-IV-05
    Die am 3. August 2005 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangene Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 11. November 2004 (12 Ns 150 Js 17743/04) und gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 1. Juli 2005 (2 Ss 173/05), welches beim Verfahrensbevollmächtigten des Beschwerdeführers am 7. Juli 2005 eingegangen ist.
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 26-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 62-IV-05
    Es obliegt dem Beschwerdeführer, Umstände darzulegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Sächsischen Verfassung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2005 - Vf. 26-IV-05, st. Rspr.).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 62-IV-05
    Die Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage i.S.v. § 140 Abs. 2 StPO ist jedenfalls dann nicht angezeigt, wenn die zu erörternden Fragen rechtlicher und tatsächlicher Art auf der Hand liegen (vgl. BVerfGE 46, 202 [212]).
  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 62-IV-05
    Zwar kann in Einzelfällen die Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen des Grundrechts aus Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf auch über den Wortlaut des § 140 StPO hinaus geboten sein (vgl. BVerfGE 56, 185 [186]; 63, 380 [391]).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 62-IV-05
    Zwar kann in Einzelfällen die Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen des Grundrechts aus Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf auch über den Wortlaut des § 140 StPO hinaus geboten sein (vgl. BVerfGE 56, 185 [186]; 63, 380 [391]).
  • VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 8-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 62-IV-05
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen das beanstandete Verhalten nicht im Einklang stehen soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05; st. Rspr.).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2001 - 1 Ss 259/00

    Notwendige Verteidigung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 62-IV-05
    Obwohl das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem nahezu gleichgelagerten Fall die gegenteilige Ansicht vertreten habe (NStZ-RR 2002, 336 f.), sei eine Divergenzvorlage nicht geboten, da die divergierenden Auffassungen der Oberlandesgerichte keine Rechtsfragen i.S.d. § 121 Abs. 2 GVG, sondern Tatfragen beträfen.
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18

    Bewährungswiderruf bei noch nicht rechtskräftiger Entscheidung

    Die Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts sind insoweit der Nachprüfung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes entzogen, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 62-IV-05; BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2003 - 2 BvR 517/03 -, m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 03.05.2007 - 53-IV-07

    Verfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Dresden betreffend den Bau der sog.

    Das Oberverwaltungsgericht hatte daher das Verfahren so zu gestalten, dass die Beschwerdeführerin auf seinen Gang und auf sein Ergebnis aktiv Einfluss nehmen konnte (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 62-IV-05).
  • VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 137-IV-20

    Corona, Einspruchsverwerfung, Zugangserschwerung, Datenschutz

    Die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften in den jeweils maßgebenden Prozessordnungen ist grundsätzlich Sache der Fachgerichte; sie wird vom Verfassungsgerichtshof nur eingeschränkt überprüft (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 62-IV-05; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18).
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