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   EGMR, 05.07.2007 - 6974/05   

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https://dejure.org/2007,47398
EGMR, 05.07.2007 - 6974/05 (https://dejure.org/2007,47398)
EGMR, Entscheidung vom 05.07.2007 - 6974/05 (https://dejure.org/2007,47398)
EGMR, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - 6974/05 (https://dejure.org/2007,47398)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EGMR, 31.05.2007 - 71412/01

    A. B. und B. B. gegen Frankreich und der Individualbeschwerde Nr. 78166/01 von R.

    Auszug aus EGMR, 05.07.2007 - 6974/05
    71412/01 and 78166/01, ECHR 2007-...).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - GENERALANWALT POIARES MADURO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF

    Trotzdem soll nach Ansicht des Rates, der Kommission und des Vereinigten Königreichs aus der Zulässigkeitsentscheidung in der Rechtssache Behrami hervorgehen, dass Maßnahmen, die zur Umsetzung von Resolutionen des Sicherheitsrats erforderlich seien, automatisch außerhalb des Geltungsbereichs der Konvention fielen (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Entscheidung Behrami und Behrami/Frankreich und Saramati/Frankreich, Deutschland und Norwegen vom 2. Mai 2007, Nrn. 71412/01 und 78166/01; vgl. auch die Zulässigkeitsentscheidungen Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Entscheidung Kasumaj/Griechenland vom 5. Juli 2007, Nr. 6974/05, und Entscheidung Gajic/Deutschland vom 28. August 2007, Nr. 31446/02).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2008 - C-415/05

    Al Barakaat International Foundation / Rat und Kommission

    Trotzdem soll nach Ansicht des Rates, der Kommission und des Vereinigten Königreichs aus der Zulässigkeitsentscheidung in der Rechtssache Behrami hervorgehen, dass Maßnahmen, die zur Umsetzung von Resolutionen des Sicherheitsrats erforderlich seien, automatisch außerhalb des Geltungsbereichs der Konvention fielen (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Entscheidung Behrami und Behrami/Frankreich und Saramati/Frankreich, Deutschland und Norwegen vom 2. Mai 2007, Nrn. 71412/01 und 78166/01; vgl. auch die Zulässigkeitsentscheidungen Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Entscheidung Kasumaj/Griechenland vom 5. Juli 2007, Nr. 6974/05, und Entscheidung Gajic/Deutschland vom 28. August 2007, Nr. 31446/02).
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