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   LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 313/06   

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https://dejure.org/2006,6653
LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 313/06 (https://dejure.org/2006,6653)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.11.2006 - 7 (18) Sa 313/06 (https://dejure.org/2006,6653)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. November 2006 - 7 (18) Sa 313/06 (https://dejure.org/2006,6653)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betriebsübergang - Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB - fristgemäßer Widerspruch gemäß § 613 a Abs. 6 BGB - Verwirkung - Annahmeverzug des Veräußerers

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

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    Betriebsübergang - Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB - fristgemäßer Widerspruch gemäß § 613 a Abs. 6 BGB - Verwirkung - Annahmeverzug des Veräußerers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtzeitiger und wirksamer Widerspruch gegen den Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf den Veräußerer im Rahmen eines Betriebsübergangs; Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses und Geltendmachung daraus resultierender Zahlungsansprüche gegen den ...

  • LAG Düsseldorf PDF

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    Betriebsübergang - Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB - fristgemäßer Widerspruch gemäß § 613 a Abs. 6 BGB - Verwirkung - Annahmeverzug des Veräußerers

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 294 § 613a Abs. 1, 2, 5, 6 § 615
    Fehlerhafte Unterrichtung des Arbeitnehmers über Teilbetriebsübergang - konkrete betriebsbezogene Unterrichtung zu Haftungsfragen - keine zeitliche Begrenzung des Widerspruchsrechts - zeitlicher Beginn der Verwirkung mit Kenntnis fehlerhafter Unterrichtung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05

    Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 313/06
    Nunmehr hat auch das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 13.07.2006 (a.a.O.) entschieden, dass zur Unterrichtung über die rechtlichen Folgen u.a. sowohl der Hinweis auf den Eintritt des Übernehmers in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis (§ 613 a Abs. 1 S.1 BGB) als auch auf die gesamtschuldnerische Haftung des Übernehmers und des Veräußerers nach § 613 a Abs. 2 BGB gehört.

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in einer weiteren Entscheidung vom 13.07.2006 (8 AZR 303/05) darauf hingewiesen, dass eine Unterrichtung über komplexe Rechtsfragen im Rahmen des § 613 a Abs. 5 BGB dann nicht fehlerhaft ist, wenn der Arbeitgeber bei angemessener und gewissenhafter Prüfung der Rechtslage rechtlich vertretbare Informationen gegenüber dem Arbeitnehmer kundtut.

    Dies ergibt sich - wie bereits ausgeführt - aus dem gesetzgeberischen Willen, die Widerspruchsfrist erst dann beginnen zu lassen, wenn die Unterrichtung fehlerfrei erfolgt ist und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.07.2006 (8 AZR 303/05), dem Unterrichtungspflichtigen eine angemessene und gewissenhafte Prüfung der Rechtslage aufzuerlegen.

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 313/06
    Nach allgemeiner Ansicht, der sich die Berufungskammer anschließt, gilt das auch für die unvollständige Unterrichtung (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04 = NZA 2005, 1978 m.w.N.; BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05).

    Diese Auffassung wird durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04 (= NZA 2005, 1302) gestützt.

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 313/06
    Nach allgemeiner Ansicht, der sich die Berufungskammer anschließt, gilt das auch für die unvollständige Unterrichtung (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04 = NZA 2005, 1978 m.w.N.; BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05).

    Ob die Unterrichtung ordnungsgemäß ist, kann vom Gericht überprüft werden (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05).

  • BAG, 08.04.1988 - 2 AZR 681/87

    Annahmeverzug des Arbeitgebers bei unwirksamer Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 313/06
    (vgl. dazu die frühere Rechtsprechung des BAG im Urteil vom 08.04.1988, 2 AZR 681/87 n.v. zur Frage des Annahmeverzuges des Arbeitgebers bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nach Ausspruch einer Kündigung).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 313/06
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG, Urteil vom 22.07.2004, 8 AZR 350/03).
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 313/06
    Eine schematisierende Betrachtungsweise wird dem nicht gerecht (BAG, Urteil vom 20.05.1988, 2 AZR 711/87 = DB 1988, 2156).
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 313/06
    Zur Bestimmung der Dauer des Zeitmoments ist daher nicht auf eine starre Höchst- oder Regelfrist abzustellen, sondern auf die konkreten Umstände des Einzelfalls (BAG, Urteil vom 27.01.2000, 8 AZR 106/99, n.v.).
  • LAG München, 30.06.2005 - 2 Sa 1169/04

    Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 313/06
    Informieren sie - ob bewusst oder unbewusst - fehlerhaft, müssen schon besondere Umstände vorliegen, damit ein Vertrauen dahingehend entstehen kann, der Arbeitnehmer werde trotz des Informationsdefizits dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widersprechen (so auch LAG München, Urteil vom 30.06.2005, 2 Sa 1169/04 = LAGE § 613 a BGB 2002 Nr. 7).
  • LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 287/06

    Betriebsübergang, Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB, fristgemäßer Widerspruch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 313/06
    Ob die Beklagte bereits aufgrund der Rückwirkung des nunmehr gesetzlich vorgesehenen Widerspruchrechts und dessen Schutzwirkung dadurch in Annahmeverzug geraten ist, dass der Kläger gegenüber der Erwerberin alle annahmeverzugsbegründenden Voraussetzungen geschaffen hat und die Beklagte sich dies zurechnen lassen muss, kann vorliegend offen bleiben (vgl. dazu LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2006, 7 (18) Sa 287/06).
  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 124/05

    Widerspruchsrecht bei gesetzlich angeordnetem Übergang eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 313/06
    Eine Analogie in Form einer Gesetzes- oder Rechtsanalogie ist nur möglich, wenn eine planwidrige Regelungslücke und ein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt (vgl. BAG, Urteil vom 02.03.2006, 8 AZR 124/05 = BB 2006, 1339).
  • BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 491/02

    Betriebsübergang - Widerruf eines Widerspruchs

  • BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 275/98

    Rechtsschutzbedürfnis für ausschließlich vergangenheitsbezogene

  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 429/95

    Feststellungsinteresse bei vergangenem Rechtsverhältnis

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 1021/06

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. November 2006 - 7 (18) Sa 313/06 - wird zurückgewiesen.
  • LAG München, 15.05.2007 - 6 Sa 941/06

    Widerspruch gegen einen Betriebsübergang

    Der Kläger verweist ergänzend dazu auf die Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 15. November 2006 - 7 (18) Sa 313/06) sowie des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05).
  • LAG München, 24.10.2007 - 11 Sa 396/07

    Betriebsübergang

    Wie das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf in der vom Kläger vorgelegten Entscheidung vom 15.11.2006, Az.: 7 (18) Sa 313/06, überzeugend dargelegt hat, steht einer Begrenzung des Unterrichtungsinhalts nach § 613 a Abs. 5 Nr. 3 BGB auf lediglich objektiv nachteilige Auswirkungen der Wortlaut und Zweck der Norm entgegen.
  • LAG München, 24.10.2007 - 11 Sa 398/07

    Betriebsübergang

    Wie das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf in der vom Kläger vorgelegten Entscheidung vom 15.11.2006, Az.: 7 (18) Sa 313/06, überzeugend dargelegt hat, steht einer Begrenzung des Unterrichtungsinhalts nach § 613 a Abs. 5 Nr. 3 BGB auf lediglich objektiv nachteilige Auswirkungen der Wortlaut und Zweck der Norm entgegen.
  • LAG München, 24.10.2007 - 11 Sa 395/07

    Betriebsübergang

    Wie das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf in der vom Kläger vorgelegten Entscheidung vom 15.11.2006, Az.: 7 (18) Sa 313/06, überzeugend dargelegt hat, steht einer Begrenzung des Unterrichtungsinhalts nach § 613 a Abs. 5 Nr. 3 BGB auf lediglich objektiv nachteilige Auswirkungen der Wortlaut und Zweck der Norm entgegen.
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