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   LAG Köln, 03.08.2005 - 7 (8) Sa 160/05   

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https://dejure.org/2005,12887
LAG Köln, 03.08.2005 - 7 (8) Sa 160/05 (https://dejure.org/2005,12887)
LAG Köln, Entscheidung vom 03.08.2005 - 7 (8) Sa 160/05 (https://dejure.org/2005,12887)
LAG Köln, Entscheidung vom 03. August 2005 - 7 (8) Sa 160/05 (https://dejure.org/2005,12887)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Gesamtversorgung; Eingriff in die Anpassungsdynamik; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Zweckverfehlung; Äquivalenzstörung; Gesamtrentenfortschreibung; Sozialversicherungsrente; Beamtenbesoldung; Gesetzesänderungen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 313 BGB; § 1 BetrAVG
    Gesamtversorgung; Eingriff in die Anpassungsdynamik; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Zweckverfehlung; Äquivalenzstörung; Gesamtrentenfortschreibung; Sozialversicherungsrente; Beamtenbesoldung; Gesetzesänderungen

  • IWW

    BGB § 313 BetrAVG § 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung des Eingriffs in die Dynamisierungsformel laufender Gesamtversorgungsbetriebsrenten durch eine Störung bzw. einen Wegfall der Geschäftsgrundlage i.S.d.§ 313 BGB; Voraussetzungen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage; Charakter und Sinn einer ...

  • Judicialis

    BGB § 313; ; BetrAVG § 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 313 Abs. 1
    Rechtswidriger Eingriff in Dynamisierungsformel der Betriebsrente bei Gesamtversorgungszusage - nachträgliche Vertraganpassung bei Risikoübernahme nur in Ausnahmefällen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2005 - 7 (8) Sa 160/05
    Zwar ist grundsätzlich anerkannt, dass im Einzelfall auch eine gänzlich unvorhersehbare gravierende Änderung der Gesetzeslage zu einem Wegfall der Geschäftsgrundlage führen kann (BAG NZA 1998, 719ff.; BGH NJW 1983, 1552; Palandt/Heinrichs, § 313 BGB Rdnr.41).

    Etwas anderes kann auch aus der Entscheidung des BAG vom 23.9.1997 (NZA 1998, 719ff.) nicht hergeleitet werden.

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2005 - 7 (8) Sa 160/05
    Dagegen ist § 313 BGB nicht anwendbar, wenn sich durch die Störung ein Risiko verwirklicht, das eine der Parteien zu tragen hat (BGH NJW 2000, 1714 ff.; BGH NJW 1998, 2875; Palandt/Heinrichs, § 313 BGB Rdnr. 15).
  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02

    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2005 - 7 (8) Sa 160/05
    Im Ausgangspunkt stimmt das Berufungsgericht allerdings mit dem Beklagten darin überein, dass das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.06.2003, 3 AZR 396/02, einer Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auf den vorliegenden Fall nicht von vornherein entgegensteht.
  • BGH, 30.01.1956 - II ZR 168/54

    Enteignung einer GmbH

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2005 - 7 (8) Sa 160/05
    In einem Fall der vertraglichen Übernahme eines bestimmten Risikos kommt eine nachträgliche Vertragsanpassung unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nur ausnahmsweise in Betracht, wenn durch Umstände außerhalb des Einfluss- und Risikobereichs des Schuldners ein so krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung entsteht, dass ein Festhalten am unveränderten Vertrag nicht mehr zumutbar ist (BGH BB 56, 254; Palandt/Heinrichs, § 313 BGB Rdnr. 39).
  • BAG, 13.05.1997 - 3 AZR 79/96

    Kündigung einer Pensionskassenversorgung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2005 - 7 (8) Sa 160/05
    Geschäftsgrundlage ist dabei die bei Abschluss des Vertrags zu Tage getretene, dem anderen Teil erkennbar gewordene und von ihm nicht beanstandete Vorstellung der einen Partei oder die gemeinsame Vorstellung beider Parteien vom Vorhandensein oder künftigen Eintritt bestimmter Umstände, wenn der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (z. B. BAG AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Pensionskasse).
  • LAG Köln, 08.12.2005 - 10 (8) Sa 223/05

    Rechtswidriger Eingriff der Arbeitgeberin in die Dynamisierungsformel einer

    Die erkennende Berufungskammer schließt sich im Ergebnis und in der Begründung der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom 03.08.2005 - 7 (8) Sa 160/05 - an, in der es heißt: .
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