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   LG Berlin, 07.05.2002 - 7 O 64/00   

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https://dejure.org/2002,29071
LG Berlin, 07.05.2002 - 7 O 64/00 (https://dejure.org/2002,29071)
LG Berlin, Entscheidung vom 07.05.2002 - 7 O 64/00 (https://dejure.org/2002,29071)
LG Berlin, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - 7 O 64/00 (https://dejure.org/2002,29071)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Berufsunfähigkeitsversicherung - verspätete Anzeige der Berufsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.03.1982 - IVa ZR 226/80

    Rechtsnatur der Anmeldefrist

    Auszug aus LG Berlin, 07.05.2002 - 7 O 64/00
    Im letztgenannten Fall bezwecken die Versicherungsbedingungen nämlich grundsätzlich objektiv eine zeitliche Begrenzung der Leistungspflicht des Versicherers (vgl. Senat vom 24.3.1982 - IV a ZR 226/80 - VersR 1982, 567 unter 2; vom 15.4.1992 - IV ZR 198/91 - VersR 1992, 819 unter I 2 a).

    Dieses Ziel wäre durch die Begründung einer Obliegenheit des VN nicht zu erreichen, weil in diesem Fall selbst eine auf grober Fahrlässigkeit beruhende Obliegenheitsverletzung den Versicherer nicht zuverlässig von seiner Leistungspflicht befreien könnte (§ 6 Abs. 3 S. 2 VVG; vgl. auch Senat vom 24.3.1982 aaO; Voit aaO).

  • BGH, 15.04.1992 - IV ZR 198/91

    Ausschlußfrist für nach Vertragsende gemeldete Fälle in der

    Auszug aus LG Berlin, 07.05.2002 - 7 O 64/00
    Im letztgenannten Fall bezwecken die Versicherungsbedingungen nämlich grundsätzlich objektiv eine zeitliche Begrenzung der Leistungspflicht des Versicherers (vgl. Senat vom 24.3.1982 - IV a ZR 226/80 - VersR 1982, 567 unter 2; vom 15.4.1992 - IV ZR 198/91 - VersR 1992, 819 unter I 2 a).

    Der BGH hat bereits wiederholt entschieden, daß eine solche Auslegung des Ausschlussprinzips, sofern es auf Untätigkeit des Versicherungsnehmer binnen bestimmter Frist abstellt, unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben im Interesse des sorgfältigen Versicherungsnehmer geboten ist (vgl. zuletzt Urteil vom 15.4.1992 VersR 1992, 819 unter II 1).

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus LG Berlin, 07.05.2002 - 7 O 64/00
    Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher VN sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGHZ 123, 83 (85) = VersR 1993, 957 (958)).
  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88

    Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus LG Berlin, 07.05.2002 - 7 O 64/00
    Deshalb ist für den Zeitpunkt des Eintritts von Berufsunfähigkeit i. S. v. § 2 Nr. 1 BUZ die rückschauende Feststellung maßgebend, wann erstmals ein Zustand gegeben war, der nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft keine Erwartung mehr auf eine Besserung rechtfertigte (Senat vom 14.6.1989 - IV a ZR 74/88 - VersR 1989, 903 unter 3 c).
  • BGH, 02.11.1994 - IV ZR 324/93

    Versäumung der Frist

    Auszug aus LG Berlin, 07.05.2002 - 7 O 64/00
    Der BGH hat bereits in der Entscheidung vom 02.11.1994 (VersR 1995, 82) ausgeführt, dass die Klausel einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG standhält:.
  • BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82

    Voraussetzung eines unbefristeten Leistungsverweigerungsrechts des Versicherers;

    Auszug aus LG Berlin, 07.05.2002 - 7 O 64/00
    Vorausgesetzt wird vielmehr ein Gesamtzustand des Versicherten, der derart beschaffen sein muss, daß eine günstige Prognose für die Wiederherstellung der verloren gegangenen Fähigkeiten zur Berufsausübung in einem überschaubaren Zeitraum nicht gestellt werden kann (Senat vom 22.2. 1984 - IV a ZR 63/82 - VersR 1984, 630 unter III).
  • OLG Brandenburg, 04.04.2013 - 11 U 94/12

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Frist zur Anzeige der Berufsunfähigkeit

    Das Landgericht Berlin hat im Urt. v. 07.05.2002 - 7 O 64/00, Rdn. 27, 42 und 44 (NVersZ 2002, 556 = r+s 2004, 75) angenommen, in einer solchen Konstellation sei hinsichtlich der einzelnen Zeitabschnitte zu differenzieren, wobei sich der Versicherer betreffend den ersten nicht auf die verspätete Geltendmachung des Versicherungsfalles berufen könne.
  • OLG Frankfurt, 08.05.2003 - 3 U 136/02

    Private Unfallversicherung: Ausschlussfrist für die ärztliche

    Auch die von dem Kläger vorgelegte Entscheidung des Landgerichts Berlin (Urteil vom 07.05.2002 - 7 0 64/00) sagt inhaltlich nichts anderes.
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