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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2007 - 7 A 11437/06/OVG   

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https://dejure.org/2007,4258
OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2007 - 7 A 11437/06/OVG (https://dejure.org/2007,4258)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.04.2007 - 7 A 11437/06/OVG (https://dejure.org/2007,4258)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. April 2007 - 7 A 11437/06/OVG (https://dejure.org/2007,4258)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidrigkeit einer Ausschreibung zur Einreiseverweigerung bei dem Oberhaupt einer Religionsgemeinschaft; Besondere Bedeutung eines Pastoralbesuches des Oberhauptes der Mun-Sekte in Deutschland für die gemeinschaftliche Religionsausübung; Verhältnismäßigkeit der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 4 Abs. 1; GG Art. 4 Abs. 2; SDÜ Art. 96 Abs. 2; SDÜ Art. 5; AufenthG § 15 Abs. 3; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 3; SDÜ Art. 96 Abs. 1; SDÜ Art. 9 Abs. 1; AuslG § 60 Abs. 3; AuslG § 7 Abs. 2 Nr. 3
    D (A), Einreiseverweigerung, Mun-Bewegung, Vereinigungskirche, Pastoralbesuch, Religionsfreiheit, Schengener Durchführungsübereinkommen, Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gefahr für die nationale Sicherheit, Ausschreibung, Schengener Grenzkodex, ...

  • Judicialis

    SDÜ Art. 5; ; SDÜ Art. 5 Abs. 2; ; SDÜ Art. 5 Abs. 2d; ; SDÜ Art. 96; ; SDÜ Art. 96 Abs. 2; ; AufenthG § 15; ; AufenthG § 15 Abs. 3; ; AufenthG § 5; ; AufenthG § 5 Abs. 1; ; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 3

  • agpf.de PDF (Pressemitteilung und Volltext)
  • sweh.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ehepaar Mun darf nach Deutschland

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Oberhaupt der Vereinigungskirche darf nach Deutschland einreisen - Keine erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 4.5.2007)

    Gericht erlaubt Einreise von Sektengründer Mun nach Deutschland

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1043
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2007 - 7 A 11437/06
    Die besondere Bedeutung des Besuchs im Hinblick auf die Frage der Berührung des Schutzbereichs der Religionsfreiheit richtet sich nämlich nach der Einschätzung der betroffenen Religionsgemeinschaft selbst, weil die Gewichtung genuin-religiöser Belange dem Innenbereich dieser Gemeinschaft zuzurechnen und staatlichen Stellen grundsätzlich verwehrt ist (vgl. BVerfG, a.a.O., S. 10 unter Bezugnahme auf BVerfGE 102, 370, 394).

    Auch wenn bei der Betrachtung von außen ein Zusammenhang mit der Religionsausübung nicht zwingend erscheint, kann im Hinblick auf die persönliche Begegnung der Mitglieder einer Religionsgemeinschaft mit ihrem Oberhaupt - von offensichtlich außerreligiösen Begegnungszusammenhängen abgesehen -, nur das jeweilige Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft maßgeblich sein, da insoweit nicht Betätigungen betroffen sind, mit denen die Religionsgemeinschaft über den Kreis ihrer Mitglieder hinaus in die Gesellschaft hineinwirkt, sondern Kernfragen der Pflege und Förderung ihres Glaubens betroffen sind, die mangels "Einsicht und geeigneter Kriterien" (BVerfGE 102, 370, 394) der Bewertung durch staatliche Stellen entzogen sind.

    Wenn nämlich zur Abwehr von einschlägigen Gefahren die Maßnahme gegen die Vereinigung als solche bzw. deren Oberhaupt gerichtet werden soll, ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechenden Zurechnungskriterien zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 102, 370 = NJW 2001, 429, 431 - Zeugen Jehovas -).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (E 102, 370 = NJW 2001, 429, 432) dürfen staatliche Entscheidungen gegenüber Religionsgemeinschaften auch darauf Bedacht nehmen, ob das Verbot einer Staatskirche sowie die Prinzipien von Neutralität und Parität unangetastet bleiben.

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2007 - 7 A 11437/06
    Ungeachtet der Frage, ob daher die Anordnung der Ausschreibung als Verwaltungsakt zu qualifizieren wäre, stellt sie eine gezielte Eingriffshandlung dar, die nicht lediglich den dem Gesetzesvorbehalt nicht unterliegenden "faktisch mittelbaren Grundrechtsbeeinträchtigungen" zugerechnet werden kann, bei denen Beeinträchtigungen erst von staatlich veranlasstem Verhalten dritter Personen abhängt (vgl. BVerfGE 105, 279 - Osho -, NJW 2002, 2626, 2629); sie zielt staatlicherseits bereits unmittelbar auf das Einreiseverhalten betroffener Personen ab.

    Wie sich aus dem EnqueteBericht der vom 13. Deutschen Bundestag eingesetzten Kommission (BT-Drs. 13/10950 vom 9. Juni 1998, im Folgenden: Enquete-Bericht) ergibt, hat der Staat zwar eine Schutzpflicht zugunsten der Grundrechte seiner Bürger und muss dem Umstand Rechnung tragen, dass es je nach zeitlicher Ausdehnung oder Intensität des Umgangs des Einzelnen mit solchen Gruppen zu weitreichenden Konsequenzen in psychischer oder finanzieller Hinsicht kommen kann; mit Blick auf die Neutralität und Toleranz gegenüber glaubens- und weltanschauungsbedingten Handlungen des Einzelnen sind danach dem Staate allerdings Grenzen aufgezeigt, soweit nicht gezieltes kriminelles Handeln und Verhalten der Gruppen festzustellen ist (vgl. dazu auch BVerfGE 105, 279, - Osho -).

  • BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83

    Aufenthaltserlaubnis - Einreiseantrag - Notwendiger Sichtvermerk - Betätigung als

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2007 - 7 A 11437/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 1983, 2587) sind die grundrechtlichen Freiheiten des Glaubens, des Gewissens und Bekenntnisses einschließlich der Freiheit der Religionsausübung (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht dazu bestimmt, Ausländern sonst nicht bestehende Rechte auf Einreise und Aufenthalt zu gewährleisten.
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2007 - 7 A 11437/06
    Auch kann danach unmittelbar aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG weder für die Einreisewilligen selbst noch für die an ihrer Einreise interessierte Religionsgemeinschaft ein "Anspruch auf Einreise" abgeleitet werden, weil insoweit nicht etwas anderes gelten kann als für sonstige grundrechtlich geschützte Positionen, wie zum Beispiel solche aus Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerfGE 76, 1, 47, 49 ff.).
  • BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86

    Bahá'í

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2007 - 7 A 11437/06
    Es ist jedoch geboten, bei der Auslegung und Handhabung der einfach-rechtlichen Vorschriften über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, die hier eine visumfreie Einreise vorsehen und den vorübergehenden Aufenthalt damit grundsätzlich "gestatten", das Eigenverständnis der Religionsgemeinschaft, soweit es in dem Bereich der durch Art. 4 Abs. 1 GG gewährleisteten Glaubens- und Bekenntnisfreiheit wurzelt und sich in der durch Art. 4 Abs. 2 GG geschützten Religionsausübung verwirklicht, soweit wie möglich zu berücksichtigen (BVerfG, a.a.O., S. 13 unter Bezugnahme auf BVerfGE 83, 341, 346).
  • BVerwG, 10.07.2001 - 1 C 35.00

    Einreiseverbot für Ehepaar Mun

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2007 - 7 A 11437/06
    Ein Recht auf Einreise bestehe nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 114, 356) nicht; wie das Bundesverfassungsgericht (Umdruck S. 12) herausgestellt habe, seien die Religionsgemeinschaften nicht von den für alle geltenden Gesetzen ausgenommen.
  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 1908/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde der deutschen Vereinigungskirche gegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2007 - 7 A 11437/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im vorliegenden Rechtsstreit (Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 2 BvR 1908/03 -, InfAuslR 2007, 99) kann die Verletzung von Rechten des Klägers nicht mit der Begründung in Abrede gestellt werden, ein wie 1995 von den Eheleuten Mun in der Bundesrepublik Deutschland geplanter Pastoralbesuch habe keine besondere Bedeutung für die gemeinschaftliche Religionsausübung der Mitglieder des Klägers und keinen spezifisch-religiösen Gehalt für sie.
  • VG Koblenz, 24.07.2007 - 3 L 1035/07

    Ausländerrecht; Löschung von Eintragungen im SIS und INPOL; Auslandsstraftaten;

    Ein Löschungsanspruch ist in der Hauptsache im Wege der allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen, deren Zulässigkeit die vorherige Durchführung eines Verwaltungsverfahrens nicht voraussetzt (vgl. zum Ganzen: OVG Rh-Pf., Urteile vom 19. April 2007 - 7 A 11437/06.OVG - und vom 20. November 1995 - 11 A 12260/95.OVG -).

    Aus diesen Beispielen, die auf begangene oder zu befürchtende Straftaten des Drittausländers Bezug nehmen, folgt jedoch zugleich, dass die mit der Anwesenheit des Ausländers verbundenen Gefahren von einer gewissen Erheblichkeit sein müssen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 2 BvR 1908/03; OVG Rh.-Pf., Urteil vom19. April 2007, a.a.O).

  • VG Düsseldorf, 23.09.2014 - 27 K 5478/13

    Frist; Ausweisung; Schwarzarbeit; Wiederholungsgefahr; SIS; Schengen

    vgl. insoweit zur Vorgängerregelung des Art. 96 SDÜ: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. April 2007 - 7 A 11437/06 -, juris (Rn. 30 ff.).
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