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   VGH Hessen, 01.11.2012 - 7 A 1256/11.Z   

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VGH Hessen, 01.11.2012 - 7 A 1256/11.Z (https://dejure.org/2012,40147)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.11.2012 - 7 A 1256/11.Z (https://dejure.org/2012,40147)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. November 2012 - 7 A 1256/11.Z (https://dejure.org/2012,40147)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 14 Abs 2 EU-Grundrechte-Charta, Art 51 Abs 1 EU-Grundrechte-Charta, Art 267 Abs 2 AEUV, Art 267 Abs 3 AEUV
    Schulformbezogene Gesamtschule als für die Erstattung von Schülerbeförderungskosten maßgebliche Schule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der EU-Grundrechte-Charta auf Materien der Übernahme bzw. Erstattung von Schülerbeförderungskosten in der Mittelstufe durch einen Mitgliedstaat auf subnationaler Ebene (Bundesland); Notwendigkeit einer direkten Regelungszuständigkeit der Europäischen Union ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der EU-Grundrechte-Charta auf Materien der Übernahme bzw. Erstattung von Schülerbeförderungskosten in der Mittelstufe durch einen Mitgliedstaat auf subnationaler Ebene (Bundesland); Notwendigkeit einer direkten Regelungszuständigkeit der Europäischen Union ...

  • rechtsportal.de

    ANWENDUNGSBEREICH EU-GRUNDRECHTE-CHARTA; FÖRDERSTUFE; SCHÜLERBEFÖRDERUNGSKOSTEN; VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN; VORLAGEPFLICHT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 417
  • DÖV 2013, 320
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11

    Widerruf der Approbation

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.2012 - 7 A 1256/11
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595, und vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z - juris).

    Ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör durch Verletzung der gerichtlichen Kenntnisnahme- und Verarbeitungspflicht kommt deshalb nur in Betracht, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalls konkret ein Verstoß gegen die gehörsrechtliche Berücksichtigungspflicht ergibt (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z - juris, und vom 28. Februar 2012 - 7 A 1093/11.Z -).

    Schließlich ist darzutun, dass sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Verwaltungsgericht hätte aufdrängen müssen (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z - juris, und vom 28. Februar 2012 - 7 A 1093/11.Z -).

    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010, a. a. O., sowie vom 24. November 2011, a. a. O.).

    Es muss aufgezeigt werden, dass die Beantwortung einer Rechtsfrage mit beachtlichen Gründen unterschiedlich ausfallen kann, in der obergerichtlichen oder höchstrichterlichen Rechtsprechung noch nicht erfolgt ist bzw. aus welchen Erwägungen heraus dort eine bereits erfolgte Beantwortung Zweifeln ausgesetzt ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. November 2011, a. a. O., und vom 25. Januar 2012 - 7 A 2412/10.Z -).

  • VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09

    Auskunftspflicht des in die Handwerksrolle einzutragenden Gewerbetreibenden

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.2012 - 7 A 1256/11
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595, und vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z - juris).

    Erforderlich hierfür sind ins Einzelne gehende und aus sich heraus verständliche, auf bestimmte rechtliche Würdigungen oder Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts bezogene und geordnete Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinander setzen (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595, und vom 28. Februar 2012 - 7 A 1093/11.Z -).

    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010, a. a. O., sowie vom 24. November 2011, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 11.09.2007 - 7 TG 1718/07

    Zum Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine Schule mit einem bestimmten Bildungsgang

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.2012 - 7 A 1256/11
    Unabhängig davon ist die Beantwortung der Frage, ob dem Kläger ein Anspruch auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten nach Maßgabe des § 161 Abs. 5 Nr. 3 HSchG zusteht, angesichts der zu § 161 Abs. 5 Nr. 3 HSchG ergangenen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 25. Juni 1998 - 7 UE 4200/96 - ESVGH 48, 286; vom 2. Januar 2003 - 7 UZ 4019/00 - ESVGH 53, 122; vom 17. Januar 2003 - 7 UZ 2265/02 - ESVGH 53, 130; vom 11. September 2007 - 7 TG 1718/07 - LKRZ 2007, 472; vom 29. Juni 2010 - 7 A 1797/09 - NVwZ-RR 2010, 890, vom 25. Mai 2011 - 7 A 1238/10.Z - juris sowie vom 7. November 2011 - 7 A 2253/10.Z -) in rechtlicher Hinsicht nicht mit überdurchschnittlichen Schwierigkeiten verbunden.
  • VGH Hessen, 02.01.2003 - 7 UZ 4019/00

    Nächstgelegene Schule - Schülerbeförderungskosten - Waldorfschule

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.2012 - 7 A 1256/11
    Unabhängig davon ist die Beantwortung der Frage, ob dem Kläger ein Anspruch auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten nach Maßgabe des § 161 Abs. 5 Nr. 3 HSchG zusteht, angesichts der zu § 161 Abs. 5 Nr. 3 HSchG ergangenen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 25. Juni 1998 - 7 UE 4200/96 - ESVGH 48, 286; vom 2. Januar 2003 - 7 UZ 4019/00 - ESVGH 53, 122; vom 17. Januar 2003 - 7 UZ 2265/02 - ESVGH 53, 130; vom 11. September 2007 - 7 TG 1718/07 - LKRZ 2007, 472; vom 29. Juni 2010 - 7 A 1797/09 - NVwZ-RR 2010, 890, vom 25. Mai 2011 - 7 A 1238/10.Z - juris sowie vom 7. November 2011 - 7 A 2253/10.Z -) in rechtlicher Hinsicht nicht mit überdurchschnittlichen Schwierigkeiten verbunden.
  • VGH Hessen, 10.07.2007 - 7 UZ 422/07

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz; Divergenz ist kein

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.2012 - 7 A 1256/11
    Schließlich ist - in Auseinandersetzung mit dem vom Verwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung und gegebenenfalls in den Entscheidungsgründen des Urteils angegebenen Gründen für die erfolgte Beweisantragsablehnung - darzulegen, dass die Ablehnung prozessrechtlich unvertretbar gewesen ist (vgl. zu Vorstehendem: Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 2007 - 7 UZ 422/07.A - juris, und vom 15. Februar 2012, a. a. O.).
  • VGH Hessen, 25.06.1998 - 7 UE 4200/96

    Schülerbeförderungskosten: Rechtsänderung hinsichtlich der Regelung der

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.2012 - 7 A 1256/11
    Unabhängig davon ist die Beantwortung der Frage, ob dem Kläger ein Anspruch auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten nach Maßgabe des § 161 Abs. 5 Nr. 3 HSchG zusteht, angesichts der zu § 161 Abs. 5 Nr. 3 HSchG ergangenen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 25. Juni 1998 - 7 UE 4200/96 - ESVGH 48, 286; vom 2. Januar 2003 - 7 UZ 4019/00 - ESVGH 53, 122; vom 17. Januar 2003 - 7 UZ 2265/02 - ESVGH 53, 130; vom 11. September 2007 - 7 TG 1718/07 - LKRZ 2007, 472; vom 29. Juni 2010 - 7 A 1797/09 - NVwZ-RR 2010, 890, vom 25. Mai 2011 - 7 A 1238/10.Z - juris sowie vom 7. November 2011 - 7 A 2253/10.Z -) in rechtlicher Hinsicht nicht mit überdurchschnittlichen Schwierigkeiten verbunden.
  • VGH Hessen, 17.01.2003 - 7 UZ 2265/02

    Nächstgelegene Schule - Bildungsgang

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.2012 - 7 A 1256/11
    Unabhängig davon ist die Beantwortung der Frage, ob dem Kläger ein Anspruch auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten nach Maßgabe des § 161 Abs. 5 Nr. 3 HSchG zusteht, angesichts der zu § 161 Abs. 5 Nr. 3 HSchG ergangenen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 25. Juni 1998 - 7 UE 4200/96 - ESVGH 48, 286; vom 2. Januar 2003 - 7 UZ 4019/00 - ESVGH 53, 122; vom 17. Januar 2003 - 7 UZ 2265/02 - ESVGH 53, 130; vom 11. September 2007 - 7 TG 1718/07 - LKRZ 2007, 472; vom 29. Juni 2010 - 7 A 1797/09 - NVwZ-RR 2010, 890, vom 25. Mai 2011 - 7 A 1238/10.Z - juris sowie vom 7. November 2011 - 7 A 2253/10.Z -) in rechtlicher Hinsicht nicht mit überdurchschnittlichen Schwierigkeiten verbunden.
  • VGH Hessen, 29.06.2010 - 7 A 1797/09

    Erstattung fiktiver Schülerbeförderungskosten

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.2012 - 7 A 1256/11
    Unabhängig davon ist die Beantwortung der Frage, ob dem Kläger ein Anspruch auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten nach Maßgabe des § 161 Abs. 5 Nr. 3 HSchG zusteht, angesichts der zu § 161 Abs. 5 Nr. 3 HSchG ergangenen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 25. Juni 1998 - 7 UE 4200/96 - ESVGH 48, 286; vom 2. Januar 2003 - 7 UZ 4019/00 - ESVGH 53, 122; vom 17. Januar 2003 - 7 UZ 2265/02 - ESVGH 53, 130; vom 11. September 2007 - 7 TG 1718/07 - LKRZ 2007, 472; vom 29. Juni 2010 - 7 A 1797/09 - NVwZ-RR 2010, 890, vom 25. Mai 2011 - 7 A 1238/10.Z - juris sowie vom 7. November 2011 - 7 A 2253/10.Z -) in rechtlicher Hinsicht nicht mit überdurchschnittlichen Schwierigkeiten verbunden.
  • VGH Hessen, 25.05.2011 - 7 A 1238/10

    Verkürzung des gymnasialen Bildungsgangs und nächstgelegene Schule

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.2012 - 7 A 1256/11
    Unabhängig davon ist die Beantwortung der Frage, ob dem Kläger ein Anspruch auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten nach Maßgabe des § 161 Abs. 5 Nr. 3 HSchG zusteht, angesichts der zu § 161 Abs. 5 Nr. 3 HSchG ergangenen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 25. Juni 1998 - 7 UE 4200/96 - ESVGH 48, 286; vom 2. Januar 2003 - 7 UZ 4019/00 - ESVGH 53, 122; vom 17. Januar 2003 - 7 UZ 2265/02 - ESVGH 53, 130; vom 11. September 2007 - 7 TG 1718/07 - LKRZ 2007, 472; vom 29. Juni 2010 - 7 A 1797/09 - NVwZ-RR 2010, 890, vom 25. Mai 2011 - 7 A 1238/10.Z - juris sowie vom 7. November 2011 - 7 A 2253/10.Z -) in rechtlicher Hinsicht nicht mit überdurchschnittlichen Schwierigkeiten verbunden.
  • BVerwG, 14.12.1992 - 5 B 72.92

    Vorlagepflicht - Europa - Sozialhilfe - Pflegeperson - Diskriminierungsverbot

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.2012 - 7 A 1256/11
    Ein entscheidungserheblicher Verfahrensverstoß kann sich aus einer unterbliebenen Vorlage eines nicht letztinstanzlichen Gerichts an den EuGH gemäß Art. 267 Abs. 2 AEUV nur ergeben, wenn hinsichtlich der Vorlageentscheidung eine Ermessenreduzierung auf Null eingetreten war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 1992 - BVerwG 5 B 72.92 - NVwZ 1993, 770; BSG, Beschluss vom 25. August 2004 - B 10 KG 3/03 B - juris).
  • VGH Hessen, 07.07.2011 - 7 B 1254/11

    Aufenthaltsrecht eines drittstaatsangehörigen Ehegatten nach primärem Unionsrecht

  • BSG, 25.08.2004 - B 10 KG 3/03 B

    Vorlagepflicht und Vorlageberechtigung nach Art. 234 Abs. 3 EGV

  • VGH Hessen, 10.06.2013 - 7 A 418/12

    Demokratische Legitimation der Industrie- und Handelskammern

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595, vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z - ESVGH 62, 129, und vom 1. November 2012 - 7 A 1256/11.Z - NVwZ-RR 2013, 417).

    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes verlangt vom Zulassungsantragsteller, dass er in konkreter Auseinandersetzung mit den einzelnen Feststellungen des angefochtenen Urteils dartut, aus welchen Erwägungen heraus die Klärung einer sich aufgrund des erstinstanzlichen Urteils entscheidungserheblich stellenden Frage rechtlicher oder tatsächlicher Art mit das übliche Maß deutlich überschreitenden Problemen verbunden ist (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - a. a. O. und vom 1. November 2012 - 7 A 1256/11.Z - a. a. O.).

    Ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör kommt deshalb nur in Betracht, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalls konkret eine Verletzung der gehörsrechtlichen Berücksichtigungspflicht ergibt (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z - a. a. O., 129, und vom 1. November 2012 - 7 A 1256/11.Z - a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 9 UZ 3865/00.A -).

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12

    Verfassungsrechtliche Anerkennung einer nach Maßgabe des Landesrechts für die

    Unabhängig von der Frage, ob hier überhaupt der Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU-Grundrechte-Charta) eröffnet ist (vgl. hierzu VGH Kassel, Beschl. v. 1.11.2012 - 7 A 1256/11.Z -, NVwZ-RR 2013, 417), ist weder dargelegt noch ersichtlich, dass die von den Berufungsklägern formulierten Fragen den Regelungsgehalt der Art. 5 Nr. 2 ("Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten"), Art. 14 Abs. 2 ("Dieses Recht [Anm.: das Recht auf Bildung] umfasst die Möglichkeit, unentgeltlich am Pflichtschulunterricht teilzunehmen."), Art. 24 Abs. 2 ("Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.") oder Art. 33 Abs. 1 ("Der rechtliche, wirtschaftliche und soziale Schutz der Familie wird gewährleistet.") der EU-Grundrechte-Charta auch nur berühren.

    Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die von Art. 14 Abs. 2 EU-Grundrechte-Charta garantierte Möglichkeit, unentgeltlich am Pflichtschulunterricht teilzunehmen, lediglich den unentgeltlichen Zugang zum Schulunterricht, nicht aber den unentgeltlichen Transport zur Schule garantiert (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 1.11.2012 - 7 A 1256/11.Z -, NVwZ-RR 2013, 417).

  • VGH Hessen, 27.07.2015 - 7 A 695/14
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidungunabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z -NVwZ-RR 2010, 595, vom 24. November 2011 - 7 A 37/11 .Z - ESVGH 62, 129, vom 1. November 2012 - 7 A 1256/11 .Z - NVwZ-RR 2013, 417 und vom 10. Juni 2013 - 7 A 418/12.Z - juris).

    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes verlangt vom Zulassungsantragsteller, dass er in konkreter Auseinandersetzung mit den einzelnen Feststellungen des angefochtenen Urteils dartut, aus welchen Erwägungen heraus die Klärung einer sich aufgrund des erstinstanzlichen Urteils entscheidungserheblich stellenden Frage rechtlicher oder tatsächlicher Art mit das übliche Maß deutlich überschreitenden Problemen verbunden ist (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z - NVwZ-RR 2010, 595, vom 1. November 2012 - 7 A 1256/11 .Z - NVwZ-RR 2013, 417 und vom 10. Juni 2013 - 7 A 418/12.Z - juris).

    Schließlich ist darzutun, dass sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Verwaltungsgericht hätte aufdrängen müssen (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 24. November 2011 - 7 A 37/11 .Z - juris und vom 1. November 2012 - 7 A 1256/11.Z- juris).

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