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   VG Oldenburg, 31.10.2002 - 7 B 4361/02   

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https://dejure.org/2002,14021
VG Oldenburg, 31.10.2002 - 7 B 4361/02 (https://dejure.org/2002,14021)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 31.10.2002 - 7 B 4361/02 (https://dejure.org/2002,14021)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 7 B 4361/02 (https://dejure.org/2002,14021)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Trunkenheitsfahrt eines Fahrradfahrers, Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO; § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO; § 80 Abs. 5 VwGO; § 11 Abs. 8 FeV; § 13 Nr. 2c FeV; § 46 Abs. 1 FeV; § 3 Abs. 1 StVG; § 16 Abs. 2 StVZO
    Entzug einer Fahrerlaubnis der Klassen C1E wegen des Fahrens mit einem Fahrrad im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille; Verweigerung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entzug einer Fahrerlaubnis der Klassen C1E wegen des Fahrens mit einem Fahrrad im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille; Verweigerung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung

  • archive.org

    Alkohol-

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Trunkenheit auf Fahrrad

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Braunschweig, 13.06.2003 - 6 B 212/03

    Alkohol; Beibringung; Eignung; einmalige Trunkenheitsfahrt; Entziehung;

    Demgemäss ist in der Rechtsprechung geklärt, dass auch bei einem Ersttäter, der, obwohl er einen Alkoholisierungsgrad hat, der die Grenzwerte des § 13 Nr. 2 c FeV übersteigt, mit seinem Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt, ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangt werden muss (vgl. Nds. OVG, Beschl. vom 14.01.2000, - 12 O 136/00 - OVG Nordrhein-Westfahlen, Beschl. vom 22.01.2001 - 19 B 1757, 19 E 886/00, VRS 100, 394; VG Braunschweig, Beschl. vom 09.04.2001 - 6 B 59/01; VG Oldenburg, Beschl. vom 31.10.2002 - 7 B 4361/02; VG Karlsruhe, Beschl. vom 25.03.2002 - 12 K 436/02 - zitiert nach Juris; zum älteren Recht vgl. ferner BVerwG, Beschl. vom 09.09.1996, 11 B 61/96 - Urt. vom 27.09.1995 - 11 C 34/94 - BVerwGE 99, 249; Beschl. vom 22.06.1994 - 11 B 82/94; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 16.07.1998 - 10 S 1461/97).
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