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   BVerwG, 13.04.1978 - 7 B 48.78, 7 B 49.78, 7 B 50.78, 7 B 51.78, 7 B 52.78   

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BVerwG, 13.04.1978 - 7 B 48.78, 7 B 49.78, 7 B 50.78, 7 B 51.78, 7 B 52.78 (https://dejure.org/1978,2605)
BVerwG, Entscheidung vom 13.04.1978 - 7 B 48.78, 7 B 49.78, 7 B 50.78, 7 B 51.78, 7 B 52.78 (https://dejure.org/1978,2605)
BVerwG, Entscheidung vom 13. April 1978 - 7 B 48.78, 7 B 49.78, 7 B 50.78, 7 B 51.78, 7 B 52.78 (https://dejure.org/1978,2605)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ortsgesetzgeber - Erhebung von Beiträgen - Erschließungsanlagen - Erweiterungskosten - Verbesserungskosten - Verteilungsmaßstab - Einzelsatzungen - Verteilungsregelung - Ergänzungssatzungen

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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Thüringen, 17.08.2009 - 4 EO 451/04

    Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht; Satzungsbeschluss; Anzeige;

    Denn auch wenn ein Satzungsgeber die Ausbaubeitragssatzung rückwirkend erlassen will, obliegt es seiner uneingeschränkten Entscheidung, ob er die Erhebung von Ausbaubeiträgen für alle bisherigen und künftigen Ausbaumaßnahmen im Satzungsgebiet in einer (einzigen) Beitragssatzung regeln oder ob er für eine konkrete Einzelmaßnahme eine Einzelsatzung mit einem darauf bezogenen Einzelbeitragssatz erlassen will (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.04.1978 - 7 B 48.78 u. a. - KStZ 1980, 31 im Zusammenhang mit dem Grundsatz der regionalen Teilbarkeit; hierzu auch das Senatsurteil vom 25.06.2009 - 4 KO 615/08 -).
  • OVG Thüringen, 30.06.2009 - 4 KO 45/09

    Ausbaubeiträge; Keine Verpflichtung des Satzungsgebers zur Festlegung von

    Denn auch wenn ein Satzungsgeber die Ausbaubeitragssatzung rückwirkend erlassen will, obliegt es seiner uneingeschränkten Entscheidung, ob er die Erhebung von Ausbaubeiträgen für alle bisherigen und künftigen Ausbaumaßnahmen im Satzungsgebiet in einer (einzigen) Beitragssatzung regeln oder ob er für eine konkrete Einzelmaßnahme eine Einzelsatzung mit einem darauf bezogenen Einzelbeitragssatz erlassen will (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.04.1978 - 7 B 48.78 u. a. - KStZ 1980, 31 im Zusammenhang mit dem Grundsatz der regionalen Teilbarkeit; hierzu auch das Senatsurteil vom 25.06.2009 - 4 KO 615/08 -).
  • OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98
    Hieraus ist die Konsequenz zu ziehen, dass eine Verteilungsregelung einer das gesamte Gemeindegebiet umfassenden Satzung, um für ein bestimmtes Abrechnungsgebiet gültig zu sein, lediglich eine den Voraussetzungen des § 8 Abs. 6 Satz 1 KAG entsprechende vorteilsgerechte Bemessung der Beiträge in dem jeweiligen Abrechnungsgebiet zu ermöglichen hat, ungeachtet der Frage, ob sie eine vorteilsgerechte Verteilung des Aufwandes auch in anderen Abrechnungsgebieten oder gar im gesamten Gemeindegebiet zuläßt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. April 1978 - 7 B 48.78 bis 73.78 -, KStZ 1980, S. 31 - und Urteil vom 28. November 1975 - IV C 45.74 -, BayVBl. 1976, S. 315; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 7. September 1976 - II A 41/75 -, OVGE 31, S. 114 ff. und vom 21. April 1975 - II A 769/72 -, KStZ 1975, S. 217 ff.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 L 1380/96 -, zit. nach Juris; Driehaus: Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Aufl .
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2014 - 9 N 35.11

    Anwendung des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs bei Grundstücken im

    Hinsichtlich der zweiten Frage, mit der die Klägerin ohne nähere Begründung Grundrechtsverstöße geltend macht, erkennt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht seit langem an, dass es weder grundsätzlich gegen Art. 3 Abs. 1 oder Art. 14 Abs. 1 GG verstößt noch schon als solches die Grundstückseigentümer übermäßig belastet, wenn auf landesgesetzlicher Grundlage von den Grundstückseigentümern Straßenbaubeiträge erhoben werden (vgl. Beschluss vom 13. April 1978 - 7 B 48.78 bis 7 B 73.78 -, juris, Rn. 8 f).
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