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   BVerwG, 24.05.1995 - 7 B 51.95   

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BVerwG, 24.05.1995 - 7 B 51.95 (https://dejure.org/1995,1121)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.1995 - 7 B 51.95 (https://dejure.org/1995,1121)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 1995 - 7 B 51.95 (https://dejure.org/1995,1121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschlussgrund; Restitutionsausschlussgrund; redlicher Erwerb; Stichtagsregelung; akzessorisches Nutzungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14, Art. 20 Abs. 3; VermG § 4 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vermögensrecht - Akzessorisches Nutzungsrecht - Rückwirkung eines Gesetzes - Verfassungsmäßigkeit

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Restitution eines dinglichen Nutzungsrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2738
  • ZIP 1995, 1121
  • NVwZ 1995, 1201 (Ls.)
  • NJ 1995, 610
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93

    Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1995 - 7 B 51.95
    »Die Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 S. 2 VermG ist auch mit Blick auf die Grundsätze über die Zulässigkeit rückwirkender Gesetze verfassungsrechtlich unbedenklich (im Anschluß an BVerwGE 94, 279 ).

    Damit soll der besonderen Bedeutung dinglicher Nutzungsrechte an volkseigenen Grundstücken Rechnung getragen werden, weil diese Rechte jedenfalls in wirtschaftlicher Hinsicht dem Eigentum nahekamen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 [287]).

    Die Stichtagsregelung will verhindern, daß Restitutionsansprüche durch Erwerbsvorgänge zunichte gemacht werden können, die nach dem Rücktritt des Staatsratsvorsitzenden Honecker am 18. Oktober 1989 und damit nach Beginn der staatlichen und gesellschaftlichen Umwälzungen in der DDR stattgefunden haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1993 aaO. S. 285 f.; Beschluß vom 20. Januar 1994 - BVerwG 7 B 8.94 - VIZ 1994, 186 ; Beschluß vom 23. Januar 1995 - BVerwG 7 B 192.94 - VIZ 1995, 291 ).

    Der beschließende Senat hat bereits entschieden, daß die Regelung, mit der die Möglichkeit eines redlichen Erwerbs restitutionsbelasteter Grundstücke nach dem Stichtag ausgeschlossen wird, keine Enteignung bewirkt, sondern eine Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG ist (vgl. Urteil vom 12. November 1993 aaO. S. 283).

    c) Ein Zulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ergibt sich schließlich nicht aus dem Vortrag der Beschwerde, der beschließende Senat habe in dem Urteil vom 12. November 1993 aaO. zwar die Vereinbarkeit des § 4 Abs. 2 S. 2 VermG mit Art. 14 GG geprüft und bejaht, nicht aber die Vereinbarkeit mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG in Gestalt des Rückwirkungsverbots, wie es vom Bundesverfassungsgericht (z.B. BVerfGE 11, 139 ; 72, 200) entwickelt worden sei.

    Deshalb folgt aus der im Urteil des beschließenden Senats vom 12. November 1993 aaO. festgestellten Vereinbarkeit des § 4 Abs. 2 S. 2 VermG mit Art. 14 GG zugleich, daß gegen die Übernahme dieser Vorschrift in die gesamtdeutsche Rechtsordnung auch unter dem Gesichtspunkt der Rückwirkung keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.

    Wie der beschließende Senat in seinem Urteil vom 12. November 1993 aaO. ausgeführt hat, ist mithin entscheidend, ob die Aufrechterhaltung der Regelung als Bundesrecht nach Maßgabe des Art. 9 Abs. 2 des Einigungsvertrages mit dem Grundgesetz , insbesondere mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar ist.

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1995 - 7 B 51.95
    c) Ein Zulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ergibt sich schließlich nicht aus dem Vortrag der Beschwerde, der beschließende Senat habe in dem Urteil vom 12. November 1993 aaO. zwar die Vereinbarkeit des § 4 Abs. 2 S. 2 VermG mit Art. 14 GG geprüft und bejaht, nicht aber die Vereinbarkeit mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG in Gestalt des Rückwirkungsverbots, wie es vom Bundesverfassungsgericht (z.B. BVerfGE 11, 139 ; 72, 200) entwickelt worden sei.
  • BVerfG, 09.10.1985 - 1 BvL 7/83

    Verfassungswidrigkeit der Bewertung von Ausbildungs-Ausfallzeiten durech das 20.

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1995 - 7 B 51.95
    Dieses Vorbringen verkennt zunächst, daß der aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende allgemeine Vertrauensgrundsatz bei Eingriffen in Vermögensrechte keine selbständige Bedeutung besitzt, sondern im Eigentumsgrundrecht des Art. 14 GG eine eigene Ausprägung und verfassungsrechtliche Ordnung erfahren hat (vgl. BVerfGE 36, 281 [293]; 71, 1 [11 f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1995 - 7 B 51.95
    c) Ein Zulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ergibt sich schließlich nicht aus dem Vortrag der Beschwerde, der beschließende Senat habe in dem Urteil vom 12. November 1993 aaO. zwar die Vereinbarkeit des § 4 Abs. 2 S. 2 VermG mit Art. 14 GG geprüft und bejaht, nicht aber die Vereinbarkeit mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG in Gestalt des Rückwirkungsverbots, wie es vom Bundesverfassungsgericht (z.B. BVerfGE 11, 139 ; 72, 200) entwickelt worden sei.
  • BVerwG, 20.01.1994 - 7 B 8.94

    Offene Vermögensfragen - Redlicher Erwerb - Wiedergutmachung -

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1995 - 7 B 51.95
    Die Stichtagsregelung will verhindern, daß Restitutionsansprüche durch Erwerbsvorgänge zunichte gemacht werden können, die nach dem Rücktritt des Staatsratsvorsitzenden Honecker am 18. Oktober 1989 und damit nach Beginn der staatlichen und gesellschaftlichen Umwälzungen in der DDR stattgefunden haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1993 aaO. S. 285 f.; Beschluß vom 20. Januar 1994 - BVerwG 7 B 8.94 - VIZ 1994, 186 ; Beschluß vom 23. Januar 1995 - BVerwG 7 B 192.94 - VIZ 1995, 291 ).
  • BVerwG, 26.09.1994 - 7 B 50.94

    Anspruch auf Rückgabe eines Gaststättenbetriebes nach dem Gesetz zur Regelung

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1995 - 7 B 51.95
    Derartige Vorgänge sind entscheidend durch den Verkauf des volkseigenen Eigenheimes geprägt und nicht durch die akzessorische Bestellung des dinglichen Nutzungsrechts an dem volkseigenen Grundstück, die lediglich erfolgt, damit der Erwerber das gekaufte Eigenheim in Gebrauch nehmen kann; infolge dieser inneren Abhängigkeit teilt das dingliche Nutzungsrecht das rechtliche Schicksal des Gebäudekaufs (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 26. September 1994 - BVerwG 7 B 50.94 - VIZ 1994, 665 ).
  • BVerwG, 23.01.1995 - 7 B 192.94

    Vermögensrecht - Redlicher Erwerb - RestitutionsbefangenesGrundstück -

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1995 - 7 B 51.95
    Die Stichtagsregelung will verhindern, daß Restitutionsansprüche durch Erwerbsvorgänge zunichte gemacht werden können, die nach dem Rücktritt des Staatsratsvorsitzenden Honecker am 18. Oktober 1989 und damit nach Beginn der staatlichen und gesellschaftlichen Umwälzungen in der DDR stattgefunden haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1993 aaO. S. 285 f.; Beschluß vom 20. Januar 1994 - BVerwG 7 B 8.94 - VIZ 1994, 186 ; Beschluß vom 23. Januar 1995 - BVerwG 7 B 192.94 - VIZ 1995, 291 ).
  • BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70

    Patentanmeldungen

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1995 - 7 B 51.95
    Dieses Vorbringen verkennt zunächst, daß der aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende allgemeine Vertrauensgrundsatz bei Eingriffen in Vermögensrechte keine selbständige Bedeutung besitzt, sondern im Eigentumsgrundrecht des Art. 14 GG eine eigene Ausprägung und verfassungsrechtliche Ordnung erfahren hat (vgl. BVerfGE 36, 281 [293]; 71, 1 [11 f.] m.w.N.).
  • BVerwG, 22.11.2001 - 7 C 8.01

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; redlicher Erwerb;

    Ob der Gebäudeeigentümer oder Nutzungsberechtigte das Grundstück behalten darf, richtet sich allein danach, ob ein Restitutionsanspruch wegen redlichen Erwerbs ausgeschlossen ist (vgl. Beschluss vom 24. Mai 1995 - BVerwG 7 B 51.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 17).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 2.99

    Redlicher Erwerb; volkseigenes Grundstück; volkseigenes Gut; Erholungsgrundstück;

    Demgemäß geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß der Kauf volkseigener Grundstücke durch Private erstmals durch das Verkaufsgesetz zugelassen wurde (vgl. Beschluß vom 24. Mai 1995 - BVerwG 7 B 51.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 17; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25; Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 6.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34).
  • BVerwG, 02.11.1999 - 8 B 336.99

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

    Das angefochtene Urteil weicht auch nicht von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 1995 - BVerwG 7 B 51.95 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 17) ab.

    Diese Akzessorietät besteht hingegen in den sogenannten Komplettierungsfällen nicht, in denen zu dem vorher schon redlich erlangten dinglichen Nutzungsrecht das (Voll-)Eigentum an dem Grundstück erworben wird (vgl. Beschluß vom 24. Mai 1995 - BVerwG 7 B 51.95 - a.a.O. S. 41 f.).

  • BVerwG, 27.10.1995 - 7 C 56.94

    Kein Stichtag bei Erwerb vom redlichen Voreigentümer in der DDR

    Aber auch zwischen dem 19. Oktober 1989 und dem Inkrafttreten des genannten Gesetzes am 19. März 1990 hat es Verkäufe aus Volkseigentum an private Dritte gegeben, die vom Regelungszweck des § 4 Abs. 2 S. 2 VermG erfaßt werden, nämlich beispielsweise die Veräußerungen volkseigener Gebäude nach dem Gesetz über den Verkauf volkseigener Eigenheime, Miteigentumsanteile und Gebäude für Erholungszwecke vom 19. Dezember 1973 (GBl I S. 578) unter gleichzeitiger Verleihung eines dinglichen Nutzungsrechts an dem volkseigenen Grundstück (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. Mai 1995 - BVerwG 7 B 51.95 - NJW 1995, 2738 = VIZ 1995, 524 = ZOV 1995, 316).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 11.98

    Redlicher Erwerb; wirksamer Erwerb; unangreifbare Eigentümerstellung; Genehmigung

    Daraus ergibt sich zugleich, daß der spätere Erwerb des Grundstücks als sogenannter Komplettierungskauf nicht an der Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG scheitert (stRspr; grundlegend Beschluß vom 24. Mai 1995 - BVerwG 7 B 51.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 17).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 36.96

    Offene Vermögensfragen: Verfassungsmäßigkeit der abgemilderten Stichtagsregelung

    Ein nach dieser Vorschrift redlicher Erwerb des dinglichen Nutzungsrechts hat nach der Rechtsprechung des Senats auch dann Bestand, wenn der Nutzungsberechtigte das Grundstückseigentum nicht hinzuerworben hat; daraus ergibt sich zugleich, daß der spätere Erwerb des Grundstückseigentums als sog. Komplettierungskauf nicht an der Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 S. 2 VermG scheitert (vgl. Beschluß vom 24. Mai 1995 - BVerwG 7 B 51.95 -, Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 17).
  • BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 47.96

    Redlicher Erwerb; Stichtag; schriftliche Beantragung des Erwerbs vor dem

    Wie sich aus der gesonderten Erwähnung des dinglichen Nutzungsrechts in § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG ergibt, schließt der mit der Bestellung eines solchen Rechts verbundene Erwerb des Eigentums am Gebäude zugleich auch die Rückgabe des zugehörigen Grundstücks aus (vgl. Beschluß vom 24. Mai 1995 - BVerwG 7 B 51.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 17; stRspr),.
  • BVerwG, 30.04.1997 - 7 B 27.97

    Offene Vermögensfragen - Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den redlichen

    Dies trifft auch dann zu, wenn der Versuch eines nachfolgenden Erwerbs des Grundstücks, der im übrigen entgegen der von der Beschwerde vertretenen Auffassung als "Komplettierungskauf" nicht an der Stichtagsregelung scheitern müßte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. Mai 1995 - BVerwG 7 B 51.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 17 ), wegen fehlender Grundbucheintragung mißlang; nichts anderes gilt im Streitfall, in welchem geltend gemacht worden ist, die Gemeinde sei beim Verkauf des Grundstücks nicht wirksam vertreten gewesen.
  • BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 7.95

    Offene Vermögensfragen - Redlicher Erwerb in bezug auf dingliche Nutzungsrechte

    § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG läßt den redlichen Erwerb dinglicher Nutzungsrechte für einen Restitutionsausschluß ausreichen, weil derartige Rechte unter den Verhältnissen der DDR in wirtschaftlicher Hinsicht dem Eigentum nahe kamen und deshalb vom Gesetzgeber als eine gegenüber Restitutionsansprüchen ebenso schützenswerte Rechtsposition wie das Eigentum selbst angesehen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 (287) [BVerwG 12.11.1993 - 7 C 7/93]; Beschluß vom 24. Mai 1995 - BVerwG 7 B 51.95 - NJW 1995, 2738 = Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 17).
  • BVerwG, 03.01.1996 - 7 B 356.95

    Rückübertragung eines landwirtschaftlichen Anwesens nach den Vorschriften des

    Er hat weiterhin entschieden, daß § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG auch auf den Erwerb eines Nutzungsrechts anzuwenden ist, das im Zusammenhang mit einem nach dem 18. Oktober 1989 erfolgten Kauf eines volkseigenen Gebäudes verliehen wurde (sog. akzessorisches Nutzungsrecht - Beschluß vom 24. Mai 1995 - BVerwG 7 B 51.95 -, VIZ 1995, 524).
  • VG Cottbus, 17.09.2009 - 1 K 782/07

    Frage eines Rechtsverstoßes in Zusammenhang mit der Wohnraumzuweisung (verneint);

  • VG Cottbus, 27.01.2022 - 1 K 487/17
  • BVerwG, 26.11.2003 - 8 B 84.03

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz - Ausschluss infolge

  • BVerwG, 22.08.2000 - 8 B 172.00

    Darlegung der Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung innerhalb einer

  • BVerwG, 16.08.1999 - 8 B 199.99

    Erfolg eines Antrags auf Aussetzung des Verfahrens bei Bestehen eines

  • BVerwG, 31.10.1996 - 7 B 326.96

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung von Fragen zur Verfassungsmäßigkeit der

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