Weitere Entscheidung unten: AG Bonn, 04.06.2003

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   BVerwG, 27.01.2005 - 7 C 19.03   

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BVerwG, 27.01.2005 - 7 C 19.03 (https://dejure.org/2005,14288)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.2005 - 7 C 19.03 (https://dejure.org/2005,14288)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - 7 C 19.03 (https://dejure.org/2005,14288)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    VermG § 7 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 5; InVorG § 16 Abs. 1; HypAblV § 4 Abs. 1 Satz 4; VwGO § 42 Abs. 2, § 113 Abs. 1 Satz 1
    Schuldübernahme; Klagebefugnis bei Schuldübernahme; Rechtsverletzung bei Schuldübernahme; Klagebefugnis der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben; Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, Klagebefugnis der; Erlösauskehr bei Verkauf mehrerer ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 7 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 5
    Abschlag; Abschläge bei Wertausgleich; Berechtigter; Beschwer; Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben; Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, Klagebefugnis der; Entschädigungsfonds; Erlösauskehr; Erlösauskehr bei Verkauf mehrerer ...

  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Wertausgleichs nach den Regeln des Vermögensgesetzes (VermG); Anspruch der Erben des ehemaligen Grundstückseigentümers auf Erlösauskehr nach der Veräußerung des Grundstücks durch die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben; Wertausgleich ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wertausgleich; Abschläge vom Aufwendungsersatz bei investiver Veräußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.04.2004 - 7 C 15.03

    Investive Veräußerung; Unternehmensverkauf; "asset deal"; Erlösauskehr;

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2005 - 7 C 19.03
    23 Darüber hinaus ist die Klägerin zu 1 auch deshalb beschwert, weil sie aufgrund der Schuldübernahme verpflichtet ist, die der Klägerin zu 2 in dem angefochtenen Bescheid auferlegten Verpflichtungen zu erfüllen (vgl. Urteil vom 22. April 2004 BVerwG 7 C 15.03 zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 vorgesehen = VIZ 2004, 359).

    Sie ist nunmehr verpflichtet, den Erlös aus dem Verkauf der beiden Flurstücke auszukehren und wird folglich dadurch in ihren Rechten verletzt, dass in dem angefochtenen Bescheid eine zu hohe Verpflichtung zur Erlösauskehr angeordnet wurde (vgl. Urteil des Senats vom 22. April 2004, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 40.96

    Einzelkaufmann; Betriebsgrundstück; Bilanz; Verfügungsberechtigung;

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2005 - 7 C 19.03
    Sofern diese Rechtsauffassung zutrifft, wird sie wegen ihrer Verfügungsberechtigung (§ 2 Abs. 3 Satz 1 2. Alternative VermG) durch den angefochtenen Bescheid in ihren Rechten verletzt (vgl. Urteil vom 20. November 1997 BVerwG 7 C 40.96 Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 35).
  • BVerwG, 18.06.2014 - 3 B 28.14

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Klägerin meint, die Ausführungen des Verwaltungsgerichts zu ihrer Klagebefugnis stünden in Widerspruch zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2004 - BVerwG 3 C 4.04 - (BVerwGE 122, 166) sowie vom 27. Januar 2005 - BVerwG 7 C 19.03 - (Buchholz 428 § 7 VermG Nr. 9).

    b) Eine Divergenz der angegriffenen Entscheidung zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2005 (a.a.O.) scheidet ebenfalls aus.

  • BVerwG, 09.04.2008 - 8 B 13.08

    Zuweisung eines Ersatzanspruchs dem Entschädigungsfonds auf Grundlage des

    5 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zudem geklärt, dass der Verfügungsberechtigte (hier: die Klägerin) nicht in seinen Rechten verletzt wird, wenn der dem Entschädigungsfonds zustehende Wertausgleich zu niedrig festgesetzt wird (Urteil vom 27. Januar 2005 BVerwG 7 C 19.03 Buchholz 428 § 7 VermG Nr. 9 S. 19 f.).

    Dementsprechend kann die Klägerin auch nicht geltend machen, dass ein unzutreffender Zeitpunkt für die Berechnung der Abschläge zugrunde gelegt und damit ein dem Entschädigungsfonds zustehender Wertausgleich zu Unrecht verneint worden sei (zum Zeitpunkt für die Berechnung der Abschläge vgl. Urteil vom 27. Januar 2005 a.a.O. S. 19).

  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

    Die Klägerin ist jedoch ungeachtet dessen befugt, Ziffer 2. der angefochtenen Bescheide mit der Anfechtungsklage anzugreifen, denn diese Regelung hat ihrem Inhalt nach jedenfalls deshalb gegenwärtig und unmittelbar rechtliche Auswirkungen auf die Rechtsstellung der Klägerin (vgl. nur Kopp-Schenke, a. a. O., § 42 Rn. 73 m. w. N.), weil die Interflug zwischenzeitlich liquidiert wurde und die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben deren Zahlungsverpflichtungen in Höhe eines gesetzlichen Erlösauskehranspruches der Beigeladenen mit Schuldübernahmevereinbarung vom 07./27./29. Januar 1999 mit schuldbefreiender Wirkung übernommen hat; hiervon ausgehend tritt die Klägerin an die Stelle der im Verlaufe des Verwaltungsprozesses erloschenen Interflug (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Januar 2005 - BVerwG 7 C 19.03 - juris, Rn. 23 und Urt. v. 22. April 2004 - BVerwG 7 C 15.03 - juris, Rn. 11).
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Vermittler oder Verkäufer?

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