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   FG Münster, 23.02.2022 - 7 K 2261/20 E   

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FG Münster, 23.02.2022 - 7 K 2261/20 E (https://dejure.org/2022,6784)
FG Münster, Entscheidung vom 23.02.2022 - 7 K 2261/20 E (https://dejure.org/2022,6784)
FG Münster, Entscheidung vom 23. Februar 2022 - 7 K 2261/20 E (https://dejure.org/2022,6784)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einkommensteuer - Reicht die Angabe "in tropischem Klima" in einem amtsärztlichen Attest zur Bestimmung des Kurorts aus mit der Folge, dass Kosten für die Überwinterung eines an Kälteallodynie Leidenden in Thailand als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind?

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs. 1
    Berücksichtigen von Aufwendungen eines Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit einem Aufenthalt in Thailand als außergewöhnliche Belastungen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kosten für Überwinterung in Thailand stellen keine außergewöhnlichen Belastungen ...

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kosten für Überwinterung in Thailand keine außergewöhnlichen Belastungen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Außergewöhnliche Belastungen - Überwinterung eines an Kälteallodynie Leidenden in Thailand als agB

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Krankheitskosten
    Einzelfälle-ABC
    Kur
    Kurreisen
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • FG Niedersachsen, 23.04.2013 - 15 K 181/12

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe bei

    Auszug aus FG Münster, 23.02.2022 - 7 K 2261/20
    Im Ergebnis kann der Senat die Frage der Anwendbarkeit von § 33 EStG bzw. einer Sperrwirkung des § 35a EStG bei Kosten für eine Haushaltshilfe offen lassen (ablehnend und für eine ausschließliche Abziehbarkeit unter den Vorraussetzungen des § 35a EStG: Niedersächsische Finanzgericht, Urteil vom 23.04.2013 15 K 181/12, EFG 2013, 1341 ff. mit kritischer Anm. von Rosenke).

    Insbesondere weicht der Senat mit seinen die Entscheidung tragenden Gründen nicht von der Rechtsprechung des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 23.04.2013 15 K 181/12, EFG 2013, 1341 ff.) zur Anwendbarkeit von § 33 EStG bei Kosten für eine Haushaltshilfe ab.

  • BFH, 01.02.2001 - III R 22/00

    Außergewöhnliche Belastung bei Ayur-Veda-Behandlung

    Auszug aus FG Münster, 23.02.2022 - 7 K 2261/20
    Aufwendungen für die eigentliche Heilbehandlung werden typisierend als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt, ohne dass es im Einzelfall der nach § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG an sich gebotenen Prüfung der Zwangsläufigkeit des Grundes und der Höhe nach bedarf (BFH-Urteile vom 01.02.2001 III R 22/00, BStBl II 2001, 543 und vom 03.12.1998 III R 5/98, BStBl II 1999, 227 m. w. Nachw.).

    Eine derart typisierende Behandlung der Krankheitskosten ist zur Vermeidung eines unzumutbaren Eindringens in die Privatsphäre geboten (BFH-Urteil vom 01.02.2001 III R 22/00, BStBl II 2001, 543).

  • BFH, 02.04.1998 - III R 67/97

    Ambulante Kinderkur und außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Münster, 23.02.2022 - 7 K 2261/20
    Es muss sich aus den Bescheinigungen ergeben, dass der Steuerpflichtige krank und der Aufenthalt an einem bestimmten Kurort für einen gewissen Zeitraum medizinisch angezeigt ist (BFH-Urteile vom 02.04.1998 III R 67/97, BStBl II 1998, 613 und vom 29.10.1992 III R 232/90, BFH/NV 1993, 231).

    Nach verständiger Würdigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteile vom 14.02.1980 VI R 218/77, BStBl II 1980, 295; vom 02.04.1998 III R 67/97, BStBl II 1998, 613 und vom 29.10.1992 III R 232/90, BFH/NV 1993, 231) geht der Senat davon aus, dass die pauschale Benennung einer Region der Erde jedenfalls nicht ausreichend ist, um den Anforderungen des § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a) EStDV gerecht zu werden.

  • BFH, 14.02.1980 - VI R 218/77

    Anerkennung von Aufwendungen für eine Kurreise als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Münster, 23.02.2022 - 7 K 2261/20
    (1) Der BFH hat an die Konkretisierung und die Anforderungen des Inhalts eines amtsärztlichen Zeugnisses gefordert, dass sich aus diesem die Notwendigkeit, die Dauer der Reise sowie das (konkrete) Reiseziel ergeben (z.B. BFH-Urteil vom 14.02.1980 VI R 218/77, BStBl II 1980, 295).

    Nach verständiger Würdigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteile vom 14.02.1980 VI R 218/77, BStBl II 1980, 295; vom 02.04.1998 III R 67/97, BStBl II 1998, 613 und vom 29.10.1992 III R 232/90, BFH/NV 1993, 231) geht der Senat davon aus, dass die pauschale Benennung einer Region der Erde jedenfalls nicht ausreichend ist, um den Anforderungen des § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a) EStDV gerecht zu werden.

  • BFH, 29.10.1992 - III R 232/90

    Aufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung in einer Kur als

    Auszug aus FG Münster, 23.02.2022 - 7 K 2261/20
    Es muss sich aus den Bescheinigungen ergeben, dass der Steuerpflichtige krank und der Aufenthalt an einem bestimmten Kurort für einen gewissen Zeitraum medizinisch angezeigt ist (BFH-Urteile vom 02.04.1998 III R 67/97, BStBl II 1998, 613 und vom 29.10.1992 III R 232/90, BFH/NV 1993, 231).

    Nach verständiger Würdigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteile vom 14.02.1980 VI R 218/77, BStBl II 1980, 295; vom 02.04.1998 III R 67/97, BStBl II 1998, 613 und vom 29.10.1992 III R 232/90, BFH/NV 1993, 231) geht der Senat davon aus, dass die pauschale Benennung einer Region der Erde jedenfalls nicht ausreichend ist, um den Anforderungen des § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a) EStDV gerecht zu werden.

  • BFH, 23.10.1987 - III R 64/65

    Anforderungen an die Ermäßigung der Einkommensteuer - Erzielung von Einkünften

    Auszug aus FG Münster, 23.02.2022 - 7 K 2261/20
    Aufwendungen für eine der Behandlung einer Krankheit dienenden Reise (=Kur) sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH als aus tatsächlichen Gründen zwangsläufige außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 Abs. 1 EStG nur dann zu berücksichtigen, wenn die Reise zur Heilung oder Linderung der Krankheit nachweislich notwendig ist und eine andere Behandlung nicht oder kaum erfolgversprechend ist (z.B. BFH-Urteile vom 23.10.1987 III R 64/85, BFH/NV 1988, 149 und vom 11.12.1987 III R 95/85, BStBl II 1988, 275).

    Bei sog. Klimakuren, d.h. bei Reisen, für deren Heilerfolg allein der Klimawechsel entscheidend ist, wird auf eine ständige ärztliche Überwachung am Kurort verzichtet (z.B. BFH-Urteil vom 23.10.1987 III R 64/85, BFH/NV 1988, 149).

  • BFH, 23.10.1987 - III R 64/85
    Auszug aus FG Münster, 23.02.2022 - 7 K 2261/20
    Aufwendungen für eine der Behandlung einer Krankheit dienenden Reise (=Kur) sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH als aus tatsächlichen Gründen zwangsläufige außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 Abs. 1 EStG nur dann zu berücksichtigen, wenn die Reise zur Heilung oder Linderung der Krankheit nachweislich notwendig ist und eine andere Behandlung nicht oder kaum erfolgversprechend ist (z.B. BFH-Urteile vom 23.10.1987 III R 64/85, BFH/NV 1988, 149 und vom 11.12.1987 III R 95/85, BStBl II 1988, 275).

    Bei sog. Klimakuren, d.h. bei Reisen, für deren Heilerfolg allein der Klimawechsel entscheidend ist, wird auf eine ständige ärztliche Überwachung am Kurort verzichtet (z.B. BFH-Urteil vom 23.10.1987 III R 64/85, BFH/NV 1988, 149).

  • BFH, 17.12.1997 - III R 35/97

    Außergewöhnliche Belastung: Aufwendungen für Begleitperson

    Auszug aus FG Münster, 23.02.2022 - 7 K 2261/20
    Eine Begleitperson in diesem Sinne ist gegeben, wenn aufgrund einer beim Steuerpflichtigen vorherrschenden Erkrankung dieser bei Reisen oder im Alltag in erheblichem Umfang dauernd fremder Hilfe bedarf (vgl. BFH-Urteil vom 17.12.1997 III R 35/97, BStBl II 1998, 298).
  • BFH, 06.02.2014 - VI R 61/12

    Nachweis der Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für einen

    Auszug aus FG Münster, 23.02.2022 - 7 K 2261/20
    Da § 64 EStDV Nachweiserfordernisse aufstellt, die zwingend in der jeweils vorgeschriebenen Form erbracht werden müssen, können Aufwendungen dann nicht berücksichtigt werden, wenn der Nachweis hiernach fehlt (BFH-Urteil vom 06.02.2014 VI R 61/12, BStBl II 2014, 458: § 64 EStDV ist abschließend; vgl. Loschelder in Schmidt, EStG, 40. Auflage 2021, § 33 Rn 76).
  • BFH, 19.04.2012 - VI R 74/10

    Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall - Neuregelung im

    Auszug aus FG Münster, 23.02.2022 - 7 K 2261/20
    Aufgrund der Neutralität und Unabhängigkeit des Amts- und Vertrauensarztes sei dieses Nachweisverfahren im steuerlichen Masseverfahren geeignet, erforderlich und verhältnismäßig, um die nach Art. 3 des Grundgesetzes gebotene Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit zu gewährleisten (BFH-Urteil vom 19.04.2012 VI R 74/10, BStBl II 2021, 577).
  • BFH, 18.06.1997 - III R 84/96

    Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

  • BFH, 03.12.1998 - III R 5/98

    Außergewöhnliche Belastung bei einer Begleitperson

  • BFH, 29.09.1989 - III R 129/86

    Kosten der altersbedingten Unterbringung in einem Alters(wohn)heim sind

  • BFH, 17.07.1981 - VI R 77/78

    Aufwendungen für eine Frischzellenbehandlung als außergewöhnliche Belastung, EStG

  • BFH, 11.12.1987 - III R 95/85

    Aufwendungen für eine Heilkur können bei nachgewiesener Zwangsläufigkeit nach §

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