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   FG Hessen, 31.01.2007 - 7 K 4492/01   

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https://dejure.org/2007,15323
FG Hessen, 31.01.2007 - 7 K 4492/01 (https://dejure.org/2007,15323)
FG Hessen, Entscheidung vom 31.01.2007 - 7 K 4492/01 (https://dejure.org/2007,15323)
FG Hessen, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - 7 K 4492/01 (https://dejure.org/2007,15323)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 Abs 3 StromStG, § 9 Abs 4 StromStG, § 2 Nr 3 StromStG, § 383 HGB, § 12 S 2 Nr 6 AO
    Stromsteuerbegünstigung für von Kommissionären betriebene Bäckereifilialen - Widerruf einer rechtswidrigen Erlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung von Strom

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Großbäckerei auf Erteilung von Erlaubnisscheinen für Filialen zum Bezug von steuerbegünstigtem Strom i.R.e. Betriebes des produzierenden Gewerbes; Vertrieb der Backwaren in durch selbstständige Kommissionäre betriebenen Filialen; Einordnung von ...

  • Judicialis

    StromStG § 2 Nr. 3; ; StromStG § 2 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stromsteuer; Filialbetrieb; Betriebstätte; Erlaubnisschein; Begünstigter Strom; Produzierendes Gewerbe; Kommissionär; Bäckerei - Filialbetrieb als Teil des produzierenden Backwarenherstellungsbetriebes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Filialbetrieb als Teil des produzierenden Backwarenherstellungsbetriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.06.2005 - III R 47/03

    Selbständigen Tankstellenverwaltern zum Betrieb überlassene Tankstellen keine

    Auszug aus FG Hessen, 31.01.2007 - 7 K 4492/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der der Senat folgt, dient eine Einrichtung oder Anlage der Tätigkeit eines Unternehmers nur dann unmittelbar, wenn der Unternehmer selbst, seine Arbeitnehmer, fremdes weisungsabhängiges Personal oder Subunternehmer in oder an der Geschäftseinrichtung tätig werden (vgl. z.B. Bundesfinanzhof, Urteil vom 30. Juni 2005 III R 47/03 in BFH/NV 2005, 2087 ff.).

    Denn die Klägerin hat weder zur Pflege und Instandhaltung eigenes oder beauftragtes Personal vor Ort beschäftigt, noch ist ihr die gewerbliche Tätigkeit des Pächters zuzurechnen (vgl. zu diesen Voraussetzungen und der entsprechenden Rechtsprechung Bundesfinanzhof Urteil vom 30. Juni 2005 III R 47/03 in BHF/NV 2005, 2087).

  • BFH, 30.11.2004 - VII R 41/03

    Stromsteuerliche Behandlung des Mineralöltransports in Rohrfernleitungen;

    Auszug aus FG Hessen, 31.01.2007 - 7 K 4492/01
    Nach den Wertungen des Gesetzgebers ist im Rahmen der Begriffsbestimmung des § 2 Nr. 4 Stromsteuergesetz auf eine formale Betrachtungsweise abzustellen, und damit auf die rechtliche Selbständigkeit eines Unternehmens, wie sie ihren Ausdruck in der jeweiligen zivilrechtlichen Organisationsform gefunden hat (vgl. hierzu Bundesfinanzhof, Urteil vom 30. November 2004 VII R 41/03 in ZfZ 2005, 168).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der der erkennende Senat folgt, bildet diese Vorschrift über ihren Wortlaut hinaus auch eine Rechtsgrundlage für den Widerruf eines mit einem Widerrufsvorbehalt versehenen und als rechtswidrig erkannten begünstigenden Verwaltungsaktes (vgl. Bundesfinanzhof, Urteil vom 30. November 2004 VII R 41/03 in ZfZ 2005, 168).

  • BFH, 30.06.2005 - III R 76/03

    Selbständigen Tankstellenverwaltern zum Betrieb überlassene Tankstellen keine

    Auszug aus FG Hessen, 31.01.2007 - 7 K 4492/01
    Bei Verpachtung besteht im Allgemeinen nur eine Betriebsstätte des Pächters, der seinen Gewerbebetrieb in der gepachteten Anlage ausübt (so Bundesfinanzhof, Urteil vom 30. Juni 2005 III R 76/03 in Bundessteuerblatt II 2006, 84 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 28.09.1993 - VII R 107/92

    Gewährung von Ausfuhrerstattungen für Kindernährmittel - Rechtswidrigkeit von

    Auszug aus FG Hessen, 31.01.2007 - 7 K 4492/01
    Denn diese Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (so Bundesfinanzhof, Urteil vom 28. September 1993 VII R 107/92 in BFH/NV 1994, 751).
  • FG Hamburg, 27.12.2001 - IV 327/01

    Letztverbraucher im Sinne des Stromsteuergesetzes

    Auszug aus FG Hessen, 31.01.2007 - 7 K 4492/01
    Dem steht auch nicht entgegen, dass die Klägerin die Lieferverträge mit den Energievorsorgungsunternehmen geschlossen hat und dadurch als Letztverbraucher im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Stromsteuergesetz anzusehen ist (vgl. Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 27. Dezember 2001, IV 327/01 in ZfZ 2002, 208).
  • FG München, 08.12.2005 - 14 K 2984/03

    Verpachtete Verkaufsstellen eines Backwarenproduzenten; Erlaubnis zur Entnahme

    Auszug aus FG Hessen, 31.01.2007 - 7 K 4492/01
    Insoweit sei der Fall vergleichbar mit dem, den das Finanzgericht München entschieden habe (Urteil vom 8. Dezember 2005, Az. 14 K 2984/03).
  • FG München, 21.09.2011 - 14 K 145/10

    Rechtliche Selbständigkeit eines Subunternehmers im Stromsteuerrecht -

    Denn soweit eine rechtliche Selbständigkeit in den bisher entschiedenen Fällen bejaht worden ist (vgl. für den Fall eines Kommissionärs i. S. d. § 383 HGB BFH-Beschluss vom 31. Januar 2008 VII B 79/07, a. a. O., und Urteil des Hessischen FG vom 31. Januar 2007 7 K 4492/01, n. v.; vgl. für den Fall von verpachteten Verkaufsstellen, in denen Personen im Rahmen einer selbständigen und eigenverantwortlichen Handelsvertretertätigkeit tätig sind BFH-Urteil vom 2. November 2010 VII R 48/09 (nicht veröffentlicht) mit Anmerkung Rüsken, BFH/PR 6/2011 in www.haufe.de/steuern , der einer rein formalen Betrachtungsweise kritisch gegenüber steht; vgl. zu Fällen, denen ein Pachtverhältnis zugrunde gelegen hat Urteile des FG Hamburg vom 6. Juni 2008 4 V 34/08, StEW 2008, 92, und vom 5. Oktober 2010 4 K 154/09, bisher n. v.; Urteil des FG München vom 8. Dezember 2005 14 K 2984/03, ZfZ 2006, 208), sind diese Fälle mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.
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