Rechtsprechung
   FG Köln, 25.06.2003 - 7 K 7879/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7408
FG Köln, 25.06.2003 - 7 K 7879/99 (https://dejure.org/2003,7408)
FG Köln, Entscheidung vom 25.06.2003 - 7 K 7879/99 (https://dejure.org/2003,7408)
FG Köln, Entscheidung vom 25. Juni 2003 - 7 K 7879/99 (https://dejure.org/2003,7408)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7408) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs. 1
    Aufwendungen eines Allergikers für ein spezielles Bettsystem, einen Staubsauger mit besonderem Filter und ein Ergometer nebst Pulsmessgerät

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Außergewöhnliche Belastungen: - Aufwendungen eines Allergikers für ein spezielles Bettsystem, einen Staubsauger mit besonderem Filter und ein Ergometer nebst Pulsmessgerät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Außergewöhnliche Belastungen infolge Erkrankung an Asthma und Arthrose; Medizinische Hilfsmittel; Gegenwerttheorie; Amtsärztliche Bescheinigung der medizinischen Notwendigkeit; Behindertenpauschbetrag nach § 33b Einkommensteuergesetz (EStG)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1701
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 09.08.1991 - III R 54/90

    Zur Zwangsläufigkeit der Anschaffung medizinischer Hilfsmittel

    Auszug aus FG Köln, 25.06.2003 - 7 K 7879/99
    Auch unterscheide sich der vorliegende Fall von dem der Entscheidung des BFH vom 9. August 1991 (BStBl II 1991, 920), in dem der dortige Kläger in einem Spezial-Bettenhaus ein mit motorgetriebener Oberkörperaufrichtung versehenes Bett mit dazugehöriger Matratze erworben habe, denn gesunde Steuerpflichtige würden allergikergeeignete Betten weder aus Gründen der Bequemlichkeit noch des Lebenskomforts erwerben.

    a) Dabei braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob es sich bei dem strittigen Bettsystem um ein medizinisches Hilfsmittel im engeren Sinne für Allergiker handelt, das wie etwa eine Brille, ein Hörgerät oder ein Rollstuhl nach der Lebenserfahrung ausschließlich von Kranken angeschafft wird und bei dem typisierend davon ausgegangen werden kann, dass der Kauf medizinisch indiziert ist, so dass auf eine Prüfung der Zwangsläufigkeit der Höhe nach verzichtet werden könnte (vgl. zur Unterscheidung zwischen Hilfsmitteln im engeren und weiteren Sinne grundlegend BFH-Urteil vom 9. August 1991 III R 54/90, BStBl II 1991, 920).

    Bei medizinischen Hilfsmitteln im weiteren Sinne hängt die Anerkennung der Aufwendungen davon ab, dass vor dem Kauf des Gegenstandes ein amts- oder vertrauensärztliches Attest eingeholt wird, in dem die Notwendigkeit der Anschaffung gerade aufgrund der Krankheit des Steuerpflichtigen bescheinigt wird (BFH-Urteil vom 9. August 1991 III R 54/90, BStBl II 1991, 920).

    Für ein von einem erkrankten Steuerpflichtigen über längere Zeit hinaus genutztes Bett mit motorgetriebener Oberkörperaufrichtung nebst Matratze hat der BFH jedoch mit Urteil vom 9. August 1991 (III R 54/90, BStBl II 1991, 920) entschieden, dass dieses nach der allgemeinen Lebenserfahrung keinen Marktwert mehr besitze, selbst wenn es nicht speziell für die Bedürfnisse des Steuerpflichtigen angepasst worden sei.

    Dies hat der BFH in dem Urteil vom 9. August 1991 (III R 54/00, BStBl II 1991, 920) lediglich für ein Bett mit Matratze entschieden, bei dem - wie ausgeführt - in erster Linie hygienische Gründe einem späterem Verkauf entgegenstehen würden.

  • BFH, 04.03.1983 - VI R 189/79

    Keine außergewöhnliche Belastung, wenn den Aufwendungen ein Gegenwert in Form

    Auszug aus FG Köln, 25.06.2003 - 7 K 7879/99
    Von einem derartigen Gegenwert kann aber nur dann gesprochen werden, wenn der angeschaffte Gegenstand oder die von ihm bezogene Leistung noch nach dem Erhalt durch den Steuerpflichtigen nicht nur für diesen, sondern auch für andere Personen von Wert sein könne und damit eine gewisse Marktfähigkeit besitzt, die in einem gewissen Verkehrswert zum Ausdruck kommt (vgl. BFH-Urteile vom 4. März 1983 VI R 189/79, BStBl II 1983, 378 betreffend Nachtstromspeicherheizungen; vom 15. Februar 1974 VI R 67/70, BStBl II 1974, 335 für Gasgeräte; vom 21. August 1974 VI R 237/71, BStBl II 1974, 745 hinsichtlich einer Geschirrspülmaschine und Urteil vom 23. Januar 1976 VI R 62/74, BStBl II 1976, 194 für Schalldämmfenster).

    Nach der Überzeugung des Senats hat deshalb selbst ein länger gebrauchter Staubsauger mit einem Spezialfilter immer noch einen marktgängigen Gegenwert, ebenso wie dies der BFH in dem bereits erwähnten Fall einer gebrauchten Nachtstromspeicherheizung (Urteil vom 4. März 1983 VI R 189/79, BStBl II 1983, 378) angenommen hat.

    In dem Urteil vom 4. März 1983 (VI R 189/79, BStBl II 1983, 378) hat der BFH die Kosten für eine spezielle Sitzbrausetasse einer querschnittsgelähmten Frau nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt mit der Begründung, die Aufwendungen gingen in dem wegen der Behinderung gewährten Pauschbetrag in voller Höhe auf.

  • BFH, 26.06.1992 - III R 8/91

    Unterbringung eines Legasthenikers als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33

    Auszug aus FG Köln, 25.06.2003 - 7 K 7879/99
    Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Krankheit durch die Aufwendungen geheilt wird, es genügt vielmehr, wenn durch die Aufwendungen die Krankheit in der Person des Erkrankten erträglichen gemacht wird (vgl. etwa BFH, Urteile vom 26. Juni 1992 III R 83/91, BStBl II 1993, 212 [214] und III R 8/91, BStBl II 1993, 278 [280]).
  • BFH, 30.06.1995 - III R 52/93

    Von einem amtsärztlichen Attest vor Kurantritt kann abgesehen werden, wenn

    Auszug aus FG Köln, 25.06.2003 - 7 K 7879/99
    Das von der Rechtsprechung aufgestellte Nachweiserfordernis soll lediglich verhindern, dass es durch das möglicherweise länger bestehende Vertrauensverhältnis zwischen Hausarzt und Patient bei medizinischen Hilfsmitteln im weiteren Sinne zur Gewährung ungerechtfertigter Steuervorteile kommt; deshalb soll ein sachkundiger und zugleich unabhängiger Dritter die medizinische Notwendigkeit vor der Anschaffung prüfen (vgl. BFH-Beschluss 12. September 1996 III B 70/96, BFH/NV 1997, 291; Urteile vom 30. Juli 1995 III R 52/93, BStBl II 1995, 614 und vom 21. Juli 1998 III R 25/97, BFH/NV 1999, 300).
  • BFH, 26.06.1992 - III R 83/91

    Unterbringung von asthmakrankem Kind als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Köln, 25.06.2003 - 7 K 7879/99
    Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Krankheit durch die Aufwendungen geheilt wird, es genügt vielmehr, wenn durch die Aufwendungen die Krankheit in der Person des Erkrankten erträglichen gemacht wird (vgl. etwa BFH, Urteile vom 26. Juni 1992 III R 83/91, BStBl II 1993, 212 [214] und III R 8/91, BStBl II 1993, 278 [280]).
  • BFH, 26.03.1993 - III R 9/92

    Führerscheinkosten für ein schwer steh- und gehbehindertes Kind sind neben dem

    Auszug aus FG Köln, 25.06.2003 - 7 K 7879/99
    Durch diesen Behinderten-Pauschbetrag werden alle laufenden und typischen Kosten abgegolten, die mit der Behinderung zusammenhängen; lediglich außergewöhnliche Krankheitskosten, die durch einen Krankenhausaufenthalt und eine Operation entstehen, sowie die Fahrtkosten Behinderter sind daneben noch nach § 33 EStG abziehbar (BFH -Urteile vom 30. November 1966 VI 313/64, BStBl III 1967, 457 [459]; vom 28. Februar 1968 VI R 192/67, BStBl II 1968, 437; zuletzt vom 26. März 1993 III R 9/92, BStBl 1993 II, 749 [751]).
  • BFH, 05.06.2003 - III R 54/00

    Herstellen einer Wohnung i. S. des § 2 EigZulG durch umfangreiche Renovierung und

    Auszug aus FG Köln, 25.06.2003 - 7 K 7879/99
    Dies hat der BFH in dem Urteil vom 9. August 1991 (III R 54/00, BStBl II 1991, 920) lediglich für ein Bett mit Matratze entschieden, bei dem - wie ausgeführt - in erster Linie hygienische Gründe einem späterem Verkauf entgegenstehen würden.
  • BFH, 21.07.1998 - III R 25/97

    Spielsucht - Außergewöhnliche Belastung - Notwendigkeit therapeutischer Maßnahmen

    Auszug aus FG Köln, 25.06.2003 - 7 K 7879/99
    Das von der Rechtsprechung aufgestellte Nachweiserfordernis soll lediglich verhindern, dass es durch das möglicherweise länger bestehende Vertrauensverhältnis zwischen Hausarzt und Patient bei medizinischen Hilfsmitteln im weiteren Sinne zur Gewährung ungerechtfertigter Steuervorteile kommt; deshalb soll ein sachkundiger und zugleich unabhängiger Dritter die medizinische Notwendigkeit vor der Anschaffung prüfen (vgl. BFH-Beschluss 12. September 1996 III B 70/96, BFH/NV 1997, 291; Urteile vom 30. Juli 1995 III R 52/93, BStBl II 1995, 614 und vom 21. Juli 1998 III R 25/97, BFH/NV 1999, 300).
  • BFH, 12.09.1996 - III B 70/96

    Krankheitskosten: Nachweis der medizinischen Notwendigkeit

    Auszug aus FG Köln, 25.06.2003 - 7 K 7879/99
    Das von der Rechtsprechung aufgestellte Nachweiserfordernis soll lediglich verhindern, dass es durch das möglicherweise länger bestehende Vertrauensverhältnis zwischen Hausarzt und Patient bei medizinischen Hilfsmitteln im weiteren Sinne zur Gewährung ungerechtfertigter Steuervorteile kommt; deshalb soll ein sachkundiger und zugleich unabhängiger Dritter die medizinische Notwendigkeit vor der Anschaffung prüfen (vgl. BFH-Beschluss 12. September 1996 III B 70/96, BFH/NV 1997, 291; Urteile vom 30. Juli 1995 III R 52/93, BStBl II 1995, 614 und vom 21. Juli 1998 III R 25/97, BFH/NV 1999, 300).
  • BFH, 30.11.1966 - VI 313/64

    Umfang der Pflicht zur Erbringung von geeigneten Unterlagen zum Nachweis der

    Auszug aus FG Köln, 25.06.2003 - 7 K 7879/99
    Durch diesen Behinderten-Pauschbetrag werden alle laufenden und typischen Kosten abgegolten, die mit der Behinderung zusammenhängen; lediglich außergewöhnliche Krankheitskosten, die durch einen Krankenhausaufenthalt und eine Operation entstehen, sowie die Fahrtkosten Behinderter sind daneben noch nach § 33 EStG abziehbar (BFH -Urteile vom 30. November 1966 VI 313/64, BStBl III 1967, 457 [459]; vom 28. Februar 1968 VI R 192/67, BStBl II 1968, 437; zuletzt vom 26. März 1993 III R 9/92, BStBl 1993 II, 749 [751]).
  • BFH, 21.08.1974 - VI R 237/71

    Kosten für Anschaffung, Installation und Betrieb einer Geschirrspülmaschine keine

  • BFH, 15.02.1974 - VI R 67/70

    Aufwendungen für Umbau oder Neuanschaffung von Gasgeräten infolge Umstellung auf

  • BFH, 28.02.1968 - VI R 192/67

    Rechtlichen Bedeutung von § 33 a Abs. 6 Einkommenssteuergesetz (EStG) bei

  • BFH, 23.01.1976 - VI R 62/74

    Aufwendungen des Mieters für Schalldämmfenster sind keine außergewöhnliche

  • FG München, 31.05.1999 - 13 K 2960/94

    Kosten für ein Bio-Schlafzimmer und für eine Hausstaubsanierung als

  • FG Düsseldorf, 02.03.2006 - 11 K 2589/05

    Außergewöhnliche Belastungen; Krankheitskosten; Attest; Pollenallergie; Allergie;

    So weise das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 25. Juni 2003 7 K 7879/99, EFG 2003, 1701 ausdrücklich darauf hin, dass ein amts- oder vertrauensärztliches Attest, das vor Tätigung der Aufwendungen erstellt worden sei, erforderlich sei für die Anerkennung von medizinischen Hilfsmitteln im weiteren Sinne.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht