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   OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 7 LC 97/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4778
OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 7 LC 97/02 (https://dejure.org/2004,4778)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.04.2004 - 7 LC 97/02 (https://dejure.org/2004,4778)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. April 2004 - 7 LC 97/02 (https://dejure.org/2004,4778)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 AKG; § 15 Abs. 2 BBodSchG; § 194 BGB ; § 4 BBodSchG
    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Durchführung von Kontrollmaßnahmen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz aufgrund des Vorliegens von Altlasten; Polizeiliche Verantwortlichkeit für schädliche Bodenverunreinigungen durch Kampfstoffe; Errichtung von Grundwassermessstellen ...

  • Judicialis

    AKG § 1; ; AKG § 27; ; BBodSchG § 15 II; ; BBodSchG § 2 III; ; BBodSchG § 4 III; ; PrPVG § 14; ; PrWassG § 202

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altlasten; Bodenveränderung, schädliche; Deutsches Reich, Identität; Erlöschen von Ansprüchen; Grundstücke, kontaminierte; Kampfstoffe; Kriegsfolgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer ist für Munitionsaltlasten verantwortlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Bundesrepublik Deutschland ist verantwortlich für Rüstungsaltlasten im Bereich der Muna Hambühren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Durchführung von Kontrollmaßnahmen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz aufgrund des Vorliegens von Altlasten; Polizeiliche Verantwortlichkeit für schädliche Bodenverunreinigungen durch Kampfstoffe; Errichtung von Grundwassermessstellen ...

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Haftung des Bundes für militärische Altlasten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 7 LC 97/02
    Diese Teilidentitätslehre ist auf der völkerrechtlichen Ebene von zahlreichen Staaten anerkannt worden (vgl. BVerfG, Urteil v. 31.07.1973 - 2 BvF 1/73 -, BVerfGE 36, 1 ; BVerfG, Urteil v. 21.10.1987 - 2 BvR 373/83 -, BVerfGE 77, 137 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat aus diesem Umstand den Schluss gezogen: "Die Bundesrepublik ist also nicht 'Rechtsnachfolger' des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat 'Deutsches Reich', - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings 'teilidentisch', so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht." (BVerfG, Urteil v. 31.07.1973 - 2 BvF 1/73 -, BVerfGE 36, 1 ).

  • OVG Niedersachsen, 20.03.1997 - 7 L 2062/95

    Verantwortung für die Beseitigung von während des Betriebs eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 7 LC 97/02
    Sie ist schon aufgrund Gesetzes zu erfüllen; die nur im Falle der Nichterfüllung dieser Pflicht ergehende Ordnungsverfügung dient demnach nicht ihrer Begründung, sondern ihrer Durchsetzung (Nds. OVG, Beschl. v. 7.01.1993 - 7 M 5684/92 -, NJW 1993, 1671; Urt. v. 20.03.1997 - 7 L 2062/95 -, NJW 1998, 398 ; Beschl. v. 7.03.1997 - 7 M 3628/96 -, NJW 1997, 97 ; zustimmend K. Schmidt, NJW 1993, 2833 ).

    Denn die materielle Polizeipflichtigkeit resultiert nicht aus einem zweiseitigen Schuldverhältnis des Polizeipflichtigen gegenüber der zuständigen Behörde und besteht auch nicht gegenüber einem bestimmten Rechtssubjekt als Gläubiger (Nds. OVG, Beschl. v. 07.01.1993 - 7 M 5684/92 -, NJW 1993, 1671; Nds. OVG, Urt. v. 20.03.1997 - 7 L 2062/95 -, NJW 1998, 398 ), sondern gegenüber der Allgemeinheit.

  • OVG Niedersachsen, 07.01.1993 - 7 M 5684/92

    Betrieb; Genehmigungspflichtige Anlage; Eröffnung des Konkurses;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 7 LC 97/02
    Sie ist schon aufgrund Gesetzes zu erfüllen; die nur im Falle der Nichterfüllung dieser Pflicht ergehende Ordnungsverfügung dient demnach nicht ihrer Begründung, sondern ihrer Durchsetzung (Nds. OVG, Beschl. v. 7.01.1993 - 7 M 5684/92 -, NJW 1993, 1671; Urt. v. 20.03.1997 - 7 L 2062/95 -, NJW 1998, 398 ; Beschl. v. 7.03.1997 - 7 M 3628/96 -, NJW 1997, 97 ; zustimmend K. Schmidt, NJW 1993, 2833 ).

    Denn die materielle Polizeipflichtigkeit resultiert nicht aus einem zweiseitigen Schuldverhältnis des Polizeipflichtigen gegenüber der zuständigen Behörde und besteht auch nicht gegenüber einem bestimmten Rechtssubjekt als Gläubiger (Nds. OVG, Beschl. v. 07.01.1993 - 7 M 5684/92 -, NJW 1993, 1671; Nds. OVG, Urt. v. 20.03.1997 - 7 L 2062/95 -, NJW 1998, 398 ), sondern gegenüber der Allgemeinheit.

  • OVG Niedersachsen, 04.07.1997 - 7 M 4525/96

    Sanierung einer Altlast - vorläufiger Rechtsschutz -; Altlast;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 7 LC 97/02
    Die so verstandene materielle Polizeipflichtigkeit des Verhaltensverantwortlichen ist zeitlich nicht begrenzt, sondern eine Dauerpflicht, die erst mit dem Tode der natürlichen oder dem Erlöschen der juristischen Person endet (vgl. Nds.OVG, Beschl. v. 04.07.1997 - 7 M 4525/96; Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 13. Aufl. 2001, Rn. 216: "Ewigkeitshaftung").
  • BVerfG, 21.10.1987 - 2 BvR 373/83

    Teso

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 7 LC 97/02
    Diese Teilidentitätslehre ist auf der völkerrechtlichen Ebene von zahlreichen Staaten anerkannt worden (vgl. BVerfG, Urteil v. 31.07.1973 - 2 BvF 1/73 -, BVerfGE 36, 1 ; BVerfG, Urteil v. 21.10.1987 - 2 BvR 373/83 -, BVerfGE 77, 137 ).
  • BVerwG, 25.07.2002 - 7 C 24.01

    Kommunales Schwimmbad; Geräuschimmissionen; Anlagenbetreiber, hoheitlicher;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 7 LC 97/02
    So hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich betont, "dass dieser Grundsatz nur Übergriffe und Eingriffe in die der anderen Hoheitsverwaltung zustehende Tätigkeit ausschließt, nicht aber Einwirkungen, welche ihre Tätigkeit unberührt lassen." (BVerwG, Urteil v. 16.01.1968 - 1 A 1.67 -, BVerwGE 29, 52 ) und an dieser Rechtsprechung bis in die jüngste Zeit festgehalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.7.2002 - 7 C 24.01 -, BVerwGE 117, 1 ; BVerwG, Urt. v. 08.05.2003 - 7 C 15/02 -, DVBl. 2003, 1076 ).
  • BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 15.02

    Abfall; Abfallbesitzer; tatsächliche Sachherrschaft; Zusammentragen von Abfall;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 7 LC 97/02
    So hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich betont, "dass dieser Grundsatz nur Übergriffe und Eingriffe in die der anderen Hoheitsverwaltung zustehende Tätigkeit ausschließt, nicht aber Einwirkungen, welche ihre Tätigkeit unberührt lassen." (BVerwG, Urteil v. 16.01.1968 - 1 A 1.67 -, BVerwGE 29, 52 ) und an dieser Rechtsprechung bis in die jüngste Zeit festgehalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.7.2002 - 7 C 24.01 -, BVerwGE 117, 1 ; BVerwG, Urt. v. 08.05.2003 - 7 C 15/02 -, DVBl. 2003, 1076 ).
  • BVerwG, 16.01.1968 - I A 1.67

    Munitionsanstalt der Bundeswehr - § 40 VwGO, 'nichtverfassungsrechtlich'; Art. 30

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 7 LC 97/02
    So hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich betont, "dass dieser Grundsatz nur Übergriffe und Eingriffe in die der anderen Hoheitsverwaltung zustehende Tätigkeit ausschließt, nicht aber Einwirkungen, welche ihre Tätigkeit unberührt lassen." (BVerwG, Urteil v. 16.01.1968 - 1 A 1.67 -, BVerwGE 29, 52 ) und an dieser Rechtsprechung bis in die jüngste Zeit festgehalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.7.2002 - 7 C 24.01 -, BVerwGE 117, 1 ; BVerwG, Urt. v. 08.05.2003 - 7 C 15/02 -, DVBl. 2003, 1076 ).
  • OVG Niedersachsen, 07.03.1997 - 7 M 3628/96

    Sanierungsanordnung; Altlast; Vermutung; C-Werte der Holland-Liste; Entkräftung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 7 LC 97/02
    Sie ist schon aufgrund Gesetzes zu erfüllen; die nur im Falle der Nichterfüllung dieser Pflicht ergehende Ordnungsverfügung dient demnach nicht ihrer Begründung, sondern ihrer Durchsetzung (Nds. OVG, Beschl. v. 7.01.1993 - 7 M 5684/92 -, NJW 1993, 1671; Urt. v. 20.03.1997 - 7 L 2062/95 -, NJW 1998, 398 ; Beschl. v. 7.03.1997 - 7 M 3628/96 -, NJW 1997, 97 ; zustimmend K. Schmidt, NJW 1993, 2833 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1989 - 15 A 1711/86

    Kommunalaufsicht: Altlasten auf Gemeindegrundstück

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 7 LC 97/02
    Hieraus folgt eine Schadensbeobachtungs- und Schadensbeseitigungspflicht, die unmittelbar kraft Gesetzes, also unabhängig von einer Geltendmachung durch eine polizei- oder ordnungsrechtliche Verfügung besteht (Peine, DVBl. 1990, 733 ; Tettinger, Besonderes Verwaltungsrecht, 7. Aufl. 2004, Rn. 528; OVG NRW, Urt. v. 24.02.1989 - 15 A 1711/86 -, DVBl. 1989, 1009).
  • OVG Niedersachsen, 03.11.2005 - 11 ME 146/05

    Pflicht zur Kostentragung einer Kampfmittelbeseitigung durch einen

    Diese materielle Polizeipflicht ist der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar zuzurechnen, weil diese mit dem Deutschen Reich (teil)identisch ist (OVG Lüneburg, Urt. v. 21.4. 2004 - 7 LC 97/02 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2007 - 11 B 14.05

    Zur Sanierungspflicht von Grundwasserkontaminationen im Bereich des Wasserwerks

    Da das Flurstück 247 keine unmittelbare Bedeutung für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben (vgl. dazu OVG Niedersachsen, Urteil vom 21. April 2004 - 7 LC 97/02 -, zit. nach Juris, m.w.N.) des Beigeladenen zu 1. hat, sondern vielmehr dessen fiskalischer Tätigkeit zuzurechnen ist, ist nicht ersichtlich und vom Beigeladenen zu 1. auch im Berufungsverfahren nicht geltend gemacht worden, dass die an das Eigentum an diesem Grundstück anknüpfende Anordnung einer Grundwassersanierung in die hoheitliche Tätigkeit des Landes eingreifen könnte.
  • VG Düsseldorf, 27.01.2016 - 28 K 8502/14

    Polizeipflicht von Hoheitsträgern; Baumschutzssatzung; Straßenbegleitbäume

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 21. April 2004 - 7 LC 97/02 -, Juris (Rdnr. 44).

    Zugleich in diesem Sinne OVG Lüneburg, Urteil vom 21. April 2004 - 7 LC 97/02 -, Juris (Rdnr. 44); Drews / Wacke/ Vogel / Marten, Gefahrenabwehrrecht, 9. Auflage (1986); § 15 Nr. 3 b; Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht, 6, Auflage (2009), Rdnr. 234; Wolfgang/ Hendricks/ Merz, Polizei- und Ordnungsrecht Nordrhein-Westfalen, 3. Auflage (2011);.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2005 - 11 S 13.05

    Anforderungen an die Begründung im Fall der Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Da die im Grundstücksfonds Brandenburg zusammengefassten Grundstücke im allgemeinen und das Flurstück im besonderen - soweit ersichtlich - keine unmittelbare Bedeutung für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben (vgl. dazu Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 21. April 2004 - 7 LC 97/02 -, zit. nach Juris, m.w.N.) des Landes haben, sondern vielmehr dessen fiskalischer Tätigkeit zuzurechnen sein dürften, ist nicht ersichtlich, dass die an das Eigentum an diesem Grundstück anknüpfende Anordnung einer Grundwassersanierung in die hoheitliche Tätigkeit des Landes eingreifen könnte.
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 247/02

    Sicherungs- und Sanierungsanordnung gegen die Rechtsnachfolgerin einer

    Der Vorstellung, die abstrakte polizeirechtliche Verantwortlichkeit könne Ausfluss einer Rechtsbeziehung sein, in der die Ordnungsbehörde als Gläubiger auftritt, hat sich der Senat in der Vergangenheit aber verschlossen, weil die materielle Polizeipflichtigkeit nicht aus einem zweiseitigen Schuldverhältnis des Polizeipflichtigen gegenüber der zuständigen Behörde resultiert und auch nicht gegenüber einem bestimmten Rechtssubjekt als Gläubiger besteht, sondern gegenüber der Allgemeinheit (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 07.01.1993 - 7 M 5684/92 -, NJW 1993, 1671; Nds. OVG, Urt. v. 20.03.1997 - 7 L 2062/95 -, NJW 1998, 398 ; Urt. v. 21.04.2004 - 7 LC 98/02 -, NuR 2004, 684 ; Urt. v. 21.04.2004 - 7 LC 97/02 -, NdsVBl.
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