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   LG Mannheim, 26.08.2005 - 7 O 506/04   

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https://dejure.org/2005,25824
LG Mannheim, 26.08.2005 - 7 O 506/04 (https://dejure.org/2005,25824)
LG Mannheim, Entscheidung vom 26.08.2005 - 7 O 506/04 (https://dejure.org/2005,25824)
LG Mannheim, Entscheidung vom 26. August 2005 - 7 O 506/04 (https://dejure.org/2005,25824)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Patentverletzungsstreit: Inländische deutsche Gerichtsbarkeit in grenzüberschreitenden Verletzungsfällen; Verantwortlichkeit einer Konzerngesellschaft nach Präsentation patentverletzender Gegenstände auf einer ausländischen Fachmesse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Präsentation eines Kondensator für eine Klimaanlage eines Fahrzeugs mit einem vom Kältemittel durchströmten Rohrrippenblock auf einer internationalen Messe als Anbieten i.S.d. § 9 Patentgesetz (PatG); Zuständigkeit eines deutschen Gerichts bei grenzüberschreitenden ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus LG Mannheim, 26.08.2005 - 7 O 506/04
    An diese Erklärungen aus dem Einspruchsverfahren sei die Klägerin nach den in der Entscheidung Weichvorrichtung II (BGH NJW 1997, 3377) niedergelegten Grundsätzen gebunden.

    (5.) Ohne Erfolg berufen sich die Beklagten demgegenüber auf einen Vertrauensschutz nach den Grundsätzen der Entscheidung Weichvorrichtung II (BGH NJW 1997, 3377).

  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus LG Mannheim, 26.08.2005 - 7 O 506/04
    Für die Begründung der internationalen Zuständigkeit genügt die schlüssige Behauptung von Tatsachen, aus denen sich ein deliktischer Anspruch ergeben kann (BGH NJW 1996, 1411).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

    Auszug aus LG Mannheim, 26.08.2005 - 7 O 506/04
    Hierzu hat der Bundesgerichtshof in jüngerer Zeit klargestellt (etwa GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II ), dass es für die Zugehörigkeit einer vom Wortsinn des Patentanspruchs abweichenden Ausführung zum Schutzbereich des Patents erforderlich ist, dass (1.) das der Erfindung zugrunde liegende Problem mit zwar abgewandelten, aber objektiv gleichwirkenden Mitteln gelöst wird, (2.) seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als gleichwirkend aufzufinden, und (3.) die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht.
  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 179/02

    "Kupplung für optische Geräte"; Begriff des Anbietens

    Auszug aus LG Mannheim, 26.08.2005 - 7 O 506/04
    Deshalb unterfallen dem Tatbestand des Anbietens auch vorbereitende Handlungen, die das Zustandekommen eines späteren Geschäfts über einen unter dem Schutz des Patents stehenden Gegenstand ermöglichen oder befördern sollen, d. h. alle Maßnahmen, die bestimmt und geeignet sind, Interesse an dem beworbenen Gegenstand zu wecken und diesen betreffende Geschäftsabschlüsse zu ermöglichen (BGH GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte ).
  • BGH, 26.02.2002 - X ZR 36/01

    Funkuhr

    Auszug aus LG Mannheim, 26.08.2005 - 7 O 506/04
    In grenzüberschreitenden Fällen ist daher auch ein im Ausland ansässiger Lieferant für die Verletzung inländischer Patentrechte mitverantwortlich, wenn er die patentverletzenden Vorrichtungen in Kenntnis des Klagepatents und in Kenntnis des Bestimmungslandes liefert und damit den inländischen Vertrieb bewusst und willentlich mitverursacht (BGH, Mitt. 2002, 416 = GRUR 2002, 599 - Funkuhr ; LG Düsseldorf InstGE 2004, 174 - Herzkranz-Dilatations-Katheter ).
  • BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 320/85

    Zustellung eines Vollstreckungsbescheides im Ausland; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LG Mannheim, 26.08.2005 - 7 O 506/04
    Ob eine unerlaubte Handlung schlüssig vorgetragen und das schädigende Ereignis im Inland eingetreten ist und demgemäß nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO die Zuständigkeit des hier angerufenen Gerichts gegeben ist, ist - da auf den vorliegenden Sachverhalt nach dem Schutzlandprinzip deutsches (Patent-)Recht anwendbar ist - nach deutschem Deliktsrecht zu beurteilen (vgl. BGH NJW 1987, 592).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2009 - 15 Sa 2311/08

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Betriebseinstellung

    Bei der Vollstreckung aus einem Zahlungstitel besteht ein nicht zu ersetzender Nachteil u.a. dann, wenn die Einstellung des Betriebes droht (LG Mannheim 26.8.2005 - 7 O 506/04 - juris Rn 74; Baumbach u.a. § 707 ZPO Rn 10).
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