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   BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 32/78   

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https://dejure.org/1978,3407
BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 32/78 (https://dejure.org/1978,3407)
BSG, Entscheidung vom 05.12.1978 - 7 RAr 32/78 (https://dejure.org/1978,3407)
BSG, Entscheidung vom 05. Dezember 1978 - 7 RAr 32/78 (https://dejure.org/1978,3407)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 611
  • BB 1979, 1666
  • DB 1979, 1283
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.03.1978 - 12 RAr 6/77

    Kündigungsschutz - Einmalige Leistung - Zustimmung zur Massenentlassung

    Auszug aus BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 32/78
    Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit und nicht die Arbeitsgerichte sind für die Überprüfung der Entscheidung des Ausschusses nach § 18 KSchG zuständig, der Kläger ist als Konkursverwalter prozeßführungsbefugt und die Beklagte ist die richtige Beklagte (Urteil des Senats vom 21. März 1978 - 7/12 RAr 6/77 -).

    Die Zustimmung zur Massenentlassung vor Ablauf der Sperrfrist steht im pflichtgemäßen Ermessen des Ausschusses (Urteil des Senats vom 21. März 1978 - 7/12 RAr 6/77 -).

    Wenn der Ausschuß diesem Gesichtspunkt Bedeutung beigemessen hat, so hat er damit weder die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten, noch von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht (Urteil des Senats vom 21. März 1978 - 7/12 RAr 6/77 -).

  • BSG, 18.12.1964 - 7 RAr 54/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Versäumung materieller

    Auszug aus BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 32/78
    Die Berufung des Klägers hat das LSG zu Recht als zulässig erachtet (vgl. BSGE 22, 181, 182).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 948/08

    Massenentlassung - Nachkündigung in der Insolvenz

    Bei dieser Nachkündigung war er jedoch uneingeschränkt an die in §§ 17 f. KSchG geregelten Pflichten gebunden (KR/Weigand 9. Aufl. §§ 113, 120 - 124 InsO Rn. 46; vgl. allgemein für die Pflichten aus §§ 17 f. KSchG BSG 5. Dezember 1978 - 7 RAr 32/78 - BB 1979, 1666).
  • BGH, 04.07.1985 - IX ZR 172/84

    Ansprüche des neuen Arbeitgebers gegen den bisherigen wegen vor dem

    Das Berufungsgericht folgt damit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 35, 104 = NJW 1981, 2212; BAG AP § 613 a BGB Nr. 36; ebenso OLG Frankfurt AP § 611 BGB Nr. 33) und eines Teils des Schrifttums (MünchKomm/Schaub § 613 a BGB Rdn. 33; Soergel/Kraft BGB 11. Aufl. § 613 a Rdn. 15; Seiter, Betriebsinhaberwechsel, Schriften zur Arbeitsrecht-Blattei Bd. 9 S. 46; Gaul BB 1979, 1666, 1669; Schaub ArbR d. Gegenwart Bd. 18 1980 S. 71, 75; derselbe Arbeitsrecht - Handbuch 5. Aufl. § 118 III 2 S. 704 und ZIP 1984, 272, 274; Schreiber RdA 1982, 137, 143; mit anderer Begründung Meilicke DB 1982, 1168 ff.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.10.1996 - L 7 Ar 147/95

    Arbeitgeber; Konkurs; Entlassung; Kündigung; Konkursverwalter; Rechtzeitigkeit

    Die §§ 17ff KSchG und 8 AFG sind in vollem Umfang auch im Konkurs des Arbeitgebers anwendbar (Anschluß an BSG vom 21.3.1978 - 7/12 RAr 6/77 = SozR 7820 § 18 Nr. 1 und vom 5.12.1978 - 7 RAr 32/78 = SozR 4100 § 8 Nr. 1).
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