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   LG Duisburg, 07.11.2003 - 7 S 152/03   

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https://dejure.org/2003,4861
LG Duisburg, 07.11.2003 - 7 S 152/03 (https://dejure.org/2003,4861)
LG Duisburg, Entscheidung vom 07.11.2003 - 7 S 152/03 (https://dejure.org/2003,4861)
LG Duisburg, Entscheidung vom 07. November 2003 - 7 S 152/03 (https://dejure.org/2003,4861)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinweispflicht eines Mietwagenunternehmens auf günstigere Mietmöglichkeiten eines Unfallersatzfahrzeugs bzgl. eines Unfalltarifs und eines Normaltarifs; Umfang der allgemeinen Schutzpflicht und Aufklärungspflicht eines Mietwagenunternehmens gegenüber dem Mieter als ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 535 Abs. 2; BGB § 280 Abs. 1
    Aufklärungspflicht des Kfz-Vermieters über verschiedene Mietwagentarife

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 § 280 Abs. 1 § 535 Abs. 2
    Pflichten des Autovermieters bei Vermietung eines Fahrzeugs nach einem Unfallersatztarif

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 520
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Duisburg, 07.11.2003 - 7 S 152/03
    Als erforderlich sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (BGH NJW 1996, 1958; BGH NJW 1995, 2637).

    Wenn der Geschädigte jedoch die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann, so ist er nach dem Begriff des Schadens und dem Zweck des Schadenersatzes wie auch nach dem letztlich auf § 242 BGB zurückgehenden Rechtsgedanken des § 254 Abs. 2 BGB unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen (BGHZ 115, 364; BGH NJW 1996, 1958; BGH NJW 1995, 2637).

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 184/94

    Wirksamkeit des Time-Sharings von Ferienwohnungen

    Auszug aus LG Duisburg, 07.11.2003 - 7 S 152/03
    Als erforderlich sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (BGH NJW 1996, 1958; BGH NJW 1995, 2637).

    Wenn der Geschädigte jedoch die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann, so ist er nach dem Begriff des Schadens und dem Zweck des Schadenersatzes wie auch nach dem letztlich auf § 242 BGB zurückgehenden Rechtsgedanken des § 254 Abs. 2 BGB unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen (BGHZ 115, 364; BGH NJW 1996, 1958; BGH NJW 1995, 2637).

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus LG Duisburg, 07.11.2003 - 7 S 152/03
    Wenn der Geschädigte jedoch die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann, so ist er nach dem Begriff des Schadens und dem Zweck des Schadenersatzes wie auch nach dem letztlich auf § 242 BGB zurückgehenden Rechtsgedanken des § 254 Abs. 2 BGB unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen (BGHZ 115, 364; BGH NJW 1996, 1958; BGH NJW 1995, 2637).
  • BGH, 10.03.1983 - III ZR 169/81

    Sorgfaltspflichten der Bundesrepublik Deutschland bei Ausübung eines

    Auszug aus LG Duisburg, 07.11.2003 - 7 S 152/03
    Sie hat sich bei der Abwicklung des Schuldverhältnisses so zu verhalten, daß Person, Eigentum und sonstige Rechtsgüter - auch das Vermögen - des anderen Teils nicht verletzt werden (BGH NJW 1983, 2813; BGH NJW 1979, 1651).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 1 U 172/99

    Schadensminderungspflicht bei Anmietung eines Unfall-Ersatzwagens

    Auszug aus LG Duisburg, 07.11.2003 - 7 S 152/03
    Soweit ein Teil der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, NZV 2000, 366) die Ansicht vertritt, daß dem Geschädigten, der nach einem Verkehrsunfall ein Fahrzeug in Unkenntnis anderer Tarife zum Unfalltarif anmietet, seitens der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die vollständigen Mietwagenkosten zu ersetzen sind, entlastet dies die Klägerin nicht.
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 133/78

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung - positive Vertragsverletzung

    Auszug aus LG Duisburg, 07.11.2003 - 7 S 152/03
    Sie hat sich bei der Abwicklung des Schuldverhältnisses so zu verhalten, daß Person, Eigentum und sonstige Rechtsgüter - auch das Vermögen - des anderen Teils nicht verletzt werden (BGH NJW 1983, 2813; BGH NJW 1979, 1651).
  • LG Bonn, 24.05.2004 - 6 S 67/04

    Unfallersatztarif, Normaltarif, Hinweispflicht

    Bei der Anmietung eines PKW nach einem Verkehrsunfall muss der gewerbliche Vermieter den Mieter insbesondere darauf hinweisen, dass der angebotene Unfallersatztarif über den Sätzen liegt, die von den Haftpflichtversicherern übernommen werden; er muss zugleich über seine weiteren günstigeren Tarife informieren (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 24.01.1992 - 8 U 1559/90 - NJW-RR 1992, 820 f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.02.1993 - 13 U 84/92 - DAR 1993, 229, 230; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 22.02.1995 - 2/16 S 236/94 - NZV 1996, 34, 35; LG Duisburg, Urteil vom 07.11.2003 - 7 S 152/03; Palandt-Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, Ergänzungsband zur 61. Auflage, München 2002, § 311, Rdnr. 44; Emmerich, in: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 2a, 4. Auflage, München 2003, § 311, Rdnr. 141).

    Es liegt vielmehr nahe, dass der Kläger dem Beklagten den Unfallersatztarif von sich aus angeboten hat, weil dieser angegeben hatte, dass Anlass für die Anmietung ein Verkehrsunfall war und dass für die Schadensfolgen eine Versicherung einzustehen hat (vgl. LG Duisburg, Urteil vom 07.11.2003 - 7 S 152/03).

  • LG Bochum, 17.06.2005 - 5 S 208/04

    Mietwagen - Schutzbrief-, Werkstatt- und Internet-Tarif kein Normaltarif!

    Insoweit wäre also als Folge dieser Aufrechnung in Höhe eines Schadensersatzanspruches, wenn man einen solchen bejahen würde, der Mietzinsanspruch ebenfalls bereits zum Erlöschen gebracht worden, so dass dieser gegenüber dem Kläger zwangsläufig in diesem Verfahren nicht nochmals geltend gemacht werden könnte (vgl. zu diesem Aspekt: LG Duisburg Urteil vom 07.11.2003 Aktenzeichen 7 S 152/03 ).
  • AG Schwetzingen, 23.09.2004 - 51 C 111/01
    Diese Verpflichtung der Mietwagenunternehmer ist in der Rechtsprechung der Instanzgerichte ganz überwiegend anerkannt (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 923; OLG Koblenz 1992, 236; OLG Frankfurt, NZV 1995, 108, 109; vgl. auch LG Duisburg, 7 S 152/03; AG Heidelberg, 23 C 504/03; LG Mosbach, 1 S 87/03).
  • AG Schwetzingen, 23.09.2004 - 61 C 144/04
    Diese Verpflichtung der Mietwagenunternehmer ist in der Rechtsprechung der Instanzgerichte ganz überwiegend anerkannt (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 923; OLG Koblenz 1992, 236; OLG Frankfurt, NZV 1995, 108, 109; vgl. auch LG Duisburg, 7 S 152/03; AG Heidelberg, 23 C 504/03; LG Mosbach, 1 S 87/03).
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