Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 22.08.2006

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 7 S 2965/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2854
VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 7 S 2965/04 (https://dejure.org/2006,2854)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.07.2006 - 7 S 2965/04 (https://dejure.org/2006,2854)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Juli 2006 - 7 S 2965/04 (https://dejure.org/2006,2854)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausbildungsförderung für französischen Erasmus-Studenten - Gemeinschaftsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Bundesausbildungsförderung (BaföG) für ausländische Erasmus-Studenten an inländischen Hochschulen; Versagung von Ausbildungsförderung als mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit; Vorlagepflicht beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur ...

  • Judicialis

    EG Art. 12; ; EG Art. 18; ; BAföG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6; ; BAföG § 4; ; BAföG § 5 Abs. 2 Satz 1; ; BAföG § 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsförderung - Inlandsausbildung, Auslandsausbildung, Erasmus-Student, Diskriminierungsverbot, Freizügigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Kein BAföG für französische Erasmus-Studentin in Deutschland

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein BAföG für französische Erasmus-Studentin in Deutschland - Besuch der deutschen Universität ist zeitlich und inhaltich eingeschränkt

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ausbildungsförderung für "Erasmus-Programm-Studentin"?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 592 (Ls.)
  • FamRZ 2007, 592 DÖV 2007, 394 (Ls.)
  • VBlBW 2007, 144
  • DÖV 2007, 394
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 7 S 2965/04
    Dieser gehe im Urteil vom 20.09.2001 in der Rechtssache C-184/99 - Grzelczyk - davon aus, dass Studierende aus einem EU-Mitgliedstaat ohne privilegierten Rechtsstatus eigene Existenzmittel nachweisen müssten.

    Aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft vom 20.09.2001 in der Rechtssache C-184/99 - Grzelczyk - folge schon deshalb nichts Anderes, weil es die Gewährung einer Sozialleistung zur Deckung des Existenzminimums betreffe, nicht aber - wie hier - die Bewilligung von Ausbildungsförderung.

    Die im Urteil vom 20.09.2001 in der Rechtssache C-184/99 - Grzelczyk - entwickelten Rechtsmaßstäbe seien nicht auf Sozialhilfeleistungen beschränkt, sondern bezögen sich auf alle beitragsunabhängigen Sozialleistungen.

    Der Fall der Klägerin sei mit dem der Rechtssache C-184/99 - Grzelczyk - nicht vergleichbar.

    Schließlich geht auch der Einwand der Klägerin fehl, ihr Fall sei im Hinblick auf den nachträglichen Eintritt einer finanziellen Notlage während des Studienaufenthalts in Deutschland mit dem Fall vergleichbar, welcher dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft vom 20.09.2001 in der Rechtssache C-184/99 - Grzelczyk - (Slg. 2001, I-6193) zugrunde liege und in der der Gerichtshof einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 12 Abs. 1 EG bejaht habe.

  • BVerwG, 18.10.1979 - 5 C 3.78

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 7 S 2965/04
    § 4 BAföG formuliert als Grundsatz, dass Ausbildungsförderung für eine Ausbildung im Inland geleistet wird, wenn also die Ausbildungsstätte ihren Sitz im Inland hat, ohne dass es auf den Wohnsitz des Auszubildenden ankommt (BVerwG, Urt. v. 18.10.1979 - 5 C 3.78 - BVerwGE 59, 1 ).

    Das wirft die Frage auf, ob diese Garantie eine gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung des § 6 BAföG in dem Sinne gebietet, dass Deutsche mit ständigem Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat hinsichtlich der Bewilligung von Ausbildungsförderung für eine Ausbildung im Ausland und eine Ergänzungsausbildung analog § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG im Inland nicht anders behandelt werden dürfen als deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Inland (a. A. für die Zeit vor Inkrafttreten des Art. 18 EG noch BVerwG, Urt. v. 18.10.1979, a. a. O.; Beschl. v. 10.07.1992 - 5 B 88.92 - NVwZ 1992, 1205), oder ob die förderungsrechtliche Ungleichbehandlung gemeinschaftsrechtskonform ist, weil sie in einem angemessenen Verhältnis zu einem legitimen Zweck steht, der mit dieser Regelung verfolgt wird (vgl. EuGH, Slg. I-2002, 6191 - D-Hoop - Rn. 36; siehe auch BVerwG, Beschl. v. 10.07.1992, a. a. O. zur Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG).

    Dies sind nur Umstände, die in der Person des Auszubildenden, seiner Familie oder der Ausbildung selbst begründet sind und einen Aufenthalt außerhalb des ausländischen Wohnsitzes zu Ausbildungszwecken als eine Härte erscheinen lassen (BVerwG, Urt. v. 18.10.1979, a. a. O. 4).

  • VG Sigmaringen, 14.07.2004 - 1 K 882/03

    Ausbildungsförderung für EU-Ausländer.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 7 S 2965/04
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom Sigmaringen - 1 K 882/03 - vom 14. Juli 2004 wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 14.07.2004 - 1 K 882/03 - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Die Voraussetzungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 8 oder 9 BAföG seien nicht erfüllt, insbesondere sei die von der Klägerin angeführte Übersetzertätigkeit keine Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 9 BAföG.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen - 1 K 882/03 - vom 14.07.2004 zu ändern und den Beklagten unter Aufhebung seines Bescheids vom 26.11.2002 und des Widerspruchsbescheids vom 17.04.2003 zu verpflichten, ihr Ausbildungsförderung für den Bewilligungszeitraum Oktober 2002 bis September 2003 zu bewilligen.

  • EuGH, 15.03.2005 - C-209/03

    DIE BEIHILFE ZUR DECKUNG DER UNTERHALTSKOSTEN VON STUDENTEN FÄLLT IN DEN

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 7 S 2965/04
    Zudem habe der Gerichtshof im Urteil vom 15.03.2005 in der Rechtssache C-209/03 - Bidar - geklärt, dass der Anwendungsbereich des EG-Vertrages bei Leistungen der Ausbildungsförderung eröffnet sei.

    Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft in der Rechtssache C-209/03 - Bidar - führe zu keinem anderen Ergebnis, da die Klägerin das darin aufgestellte Kriterium nicht erfülle, dass sich der Auszubildende vor Aufnahme der Ausbildung zu einem gewissen Grad in die Gesellschaft des Aufnahmemitgliedstaats integriert habe.

  • EuGH, 21.06.1988 - 39/86

    Lair / Universität Hannover

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 7 S 2965/04
    Zwar sind Leistungen der Ausbildungsförderung eine soziale Vergünstigung in diesem Sinne (EuGH, Slg. 1988, 3161 - Lair - Rn. 18 ff.; BVerwG, Urt. v. 08.09.1993 - 11 C 18.92 - NVwZ 1994, 377).
  • EuGH, 02.02.1989 - 186/87

    Cowan / Trésor public

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 7 S 2965/04
    Aus diesem Verbot folgt das Gebot, Personen, die sich in einer "gemeinschaftsrechtlich geregelten Situation" befinden, genauso zu behandeln wie Angehörige des betreffenden Mitgliedstaats (EuGH, Slg. 1989, 195 - Cowan - Rn. 10; Slg. 1998, I-7637 - Bickel und Franz - Rn. 14; Slg. 2002, I-5089 - Ricordi - Rn. 31).
  • EuGH, 24.11.1998 - C-274/96

    DIE RECHTE DER DEUTSCHSPRACHIGEN MINDERHEIT DER PROVINZ BOZEN IN ITALIEN MÜSSEN

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 7 S 2965/04
    Aus diesem Verbot folgt das Gebot, Personen, die sich in einer "gemeinschaftsrechtlich geregelten Situation" befinden, genauso zu behandeln wie Angehörige des betreffenden Mitgliedstaats (EuGH, Slg. 1989, 195 - Cowan - Rn. 10; Slg. 1998, I-7637 - Bickel und Franz - Rn. 14; Slg. 2002, I-5089 - Ricordi - Rn. 31).
  • BVerwG, 05.12.2000 - 5 C 25.00

    Ausbildungsförderung für den Besuch einer ausländischen Hochschule;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 7 S 2965/04
    Die Voraussetzungen des "Besuchs" einer Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 BAföG sind insoweit erfüllt (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.12.2000 - 5 C 25.00 - BVerwGE 112, 248 m. w. Nachw.).
  • EuGH, 30.03.2006 - C-10/05

    Mattern und Cikotic - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Familienangehörige - Recht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 7 S 2965/04
    Es ist aber zweifelhaft, ob die Klägerin während ihres zweiten Erasmus-Studienaufenthaltes in Tübingen (WS 2002/2003 und SS 2003) aufgrund ihrer zuvor und teilweise noch in diesem Zeitraum ausgeübten gelegentlichen Erwerbstätigkeiten in Deutschland (noch) Arbeitnehmerin im Sinne dieser Vorschrift (vgl. zum Arbeitnehmerbegriff zuletzt EuGH, Urt. v. 30.03.2006, Rs. C-10/05 - Mattern u. Cikotic - Rn. 23 m. w. Nachw.) war, zumal sie gleichzeitig als Studentin gemeinschaftsrechtlich aufenthaltsberechtigt war (vgl. Rn. 90 ff. des Schlussantrags des Generalanwalts in der Rechtssache Grzelczyk, EuGH Slg. 2001-I, 6193).
  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 18.92
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 7 S 2965/04
    Zwar sind Leistungen der Ausbildungsförderung eine soziale Vergünstigung in diesem Sinne (EuGH, Slg. 1988, 3161 - Lair - Rn. 18 ff.; BVerwG, Urt. v. 08.09.1993 - 11 C 18.92 - NVwZ 1994, 377).
  • EuGH, 26.06.2001 - C-212/99

    Kommission / Italien

  • BVerwG, 10.07.1992 - 5 B 88.92

    BAföG - Ausbildungsförderungsanspruch Deutscher im Ausland - Voraussetzungen

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2005 - 2 S 1884/03

    Zum Inhalt eines Berufungsantrages - Zum Anspruch auf Erlass der Grundsteuer

  • BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 64.80

    Studium mit Kleiner Matrikel - Förderungsfähige Ausbildung

  • BVerwG, 19.01.1989 - 5 B 198.88
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 7 S 452/92

    Ausbildungsförderung: keine Förderungsfähigkeit des Besuchs der Fachschule für

  • VG Karlsruhe, 15.11.2006 - 10 K 615/06

    Zur Ausbildungsförderung für ein Studium ohne Inlandsbezug, hier: Madrid.

    Nach Auffassung der Kammer werden die Freizügigkeitsbestimmungen des EG-Vertrages nicht berührt; zumindest ist eine förderungsrechtliche Ungleichbehandlung gemeinschaftsrechtskonform, weil sie in einem angemessen Verhältnis zu einem legitimen Zweck steht (ähnlich zu § 6 BAföG für die Zeit vor Inkrafttreten des Art. 18 EGV: BVerwG, Urt. v. 18.10.1979 - 5 C 3/78 -, BVerwGE 59, 1; Beschl. v. 10.07.1992 - 5 B 88.92 - NVwZ 1992, 1205; a.A. VG Aachen, Vorlage-Beschl. v. 22.11.2005 a.a.O.; offen gelassen in VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.07.2006 - 7 S 2965/2004 - juris, Vensa).

    Vorliegend geht es jedoch nicht um die Frage, inwieweit ein Auszubildender im Bundesgebiet integriert sein muss, um hier Ausbildungsförderung zu erhalten, sondern um die Frage, ob der Ausbildungsgang als solcher gefördert wird (ähnlich für den umgekehrten Fall des Studiums einer Unionsbürgerin im Inland: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.07.2006, a.a.O.).

    Auch aus dem Gesichtspunkt des "effet utile", wonach die praktische Wirksamkeit des Freizügigkeitsrechts gewährleistet sein muss, vermag die Kammer aus den o. g. Gründen kein Gebot zum Export von Sozialleistungen abzuleiten (a.A. wohl VGH v. 10.07.2006 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 28.04.2011 - 12 BV 10.781

    Ausbildungsförderung

    Die Frage, ob sich insoweit etwas anderes ergibt, wenn eine Ausbildungsstätte in einem EU-Land besucht wird (vgl. Art. 21 AEUV ; siehe dazu etwa VG Münster vom 12.1.2010 NWVBl 2010, 286; VGH Mannheim vom 10.7.2006 VBlBW 2007, 144), stellt sich hier schon nicht, weil die Ausbildungsstätte der Klägerin in Liechtenstein liegt, das kein EU-Land ist, ebenso wenig wie die Schweiz, wo die Klägerin ihren ständigen Wohnsitz angibt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2014 - 12 B 466/14

    Fortsetzung der Ausbildungsförderung bei Erreichen des Ausbildungsziels durch den

    - 7 S 2965/04 -, ESVGH 57, 34, juris; Fischer, in: Rothe/Blanke, a. a. O., § 2 Rn. 11, deren Vorliegen im hier gegebenen Zusammenhang nach den maßgeblichen Bestimmungen des Schulrechts zu beurteilen ist.
  • OVG Sachsen, 03.02.2011 - 1 A 416/10

    Ausbildungsförderung, Fernunterricht, Ausbildungsstätte, Freizügigkeit

    Die Gewährung von Ausbildungsförderung für eine Ausbildung im Ausland kommt nur dann in Betracht, wenn die engen Voraussetzungen der §§ 5 und 6 BAföG erfüllt sind (vgl. VGH BW, Urt. v. 10. Juli 2007, VBlBW 2007, 144), was hier nicht der Fall ist.
  • VG Düsseldorf, 11.07.2014 - 1 K 3069/13

    Gewährung von Ausbildungsförderung für den Besuch des Vorkurses der

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1982 (5 C 64.80), Buchholz 436.36 § 10 BAföG Nr. 6; BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1986 (5 B 31.86), Juris Rdnr. 6, 8; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Juli 2006 (7 S 2965/04), Juris Rdnr. 18; OVG NRW, Beschluss vom 9. Mai 2014 (12 B 466/14), S. 3 (betr. oberstufenbezogenen "Qualifikationsvermerk").
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.08.2006 - 7 S 2965/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,37234
VGH Baden-Württemberg, 22.08.2006 - 7 S 2965/04 (https://dejure.org/2006,37234)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.08.2006 - 7 S 2965/04 (https://dejure.org/2006,37234)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. August 2006 - 7 S 2965/04 (https://dejure.org/2006,37234)
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