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   LAG Sachsen-Anhalt, 28.08.2012 - 7 Sa 368/11   

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https://dejure.org/2012,49613
LAG Sachsen-Anhalt, 28.08.2012 - 7 Sa 368/11 (https://dejure.org/2012,49613)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.08.2012 - 7 Sa 368/11 (https://dejure.org/2012,49613)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. August 2012 - 7 Sa 368/11 (https://dejure.org/2012,49613)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 17.11.2010 - 7 AZR 443/09

    Befristungskontrolle - Unionsrecht

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 28.08.2012 - 7 Sa 368/11
    Beide Bestimmungen bestehen nebeneinander (BAG 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A), BAGE 136, 168).

    Eine Gesamtdauer von mehr als elf Jahren bei einer Anzahl von 13 Befristungen indizierten etwa eine rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der Möglichkeit der Vertretungsbefristung (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09, Pressemitteilung).

    Die letzte Befristung ist zudem auf der Grundlage des § 21 Abs. 1 BEEG vereinbart worden, der eine besondere sozialpolitische Zielsetzung verfolgt, nämlich Arbeitgebern die Gewährung sowie Arbeitnehmern die Inanspruchnahme von Sonderurlaub, insbesondere aus Gründen des Mutterschutzes oder der Erziehung, zu erleichtern (BAG 17.11.2010 - 7 AZR 443/09 (A), juris Rn. 37).

  • BAG, 12.01.2011 - 7 AZR 194/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 28.08.2012 - 7 Sa 368/11
    Nur dann ist gewährleistet, dass die Einstellung des Vertreters auf der Abwesenheit des zu vertretenden Arbeitnehmers beruht (BAG 14. April 2010 - 7 AZR 121/09 - Rn. 16 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 72 = EzA TzBfG § 14 Nr. 65; BAG 12. Januar 2011 - 7 AZR 194/09, Juris Rn 15).
  • BAG, 14.04.2010 - 7 AZR 121/09

    Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrund der Vertretung - Kausalzusammenhang -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 28.08.2012 - 7 Sa 368/11
    Nur dann ist gewährleistet, dass die Einstellung des Vertreters auf der Abwesenheit des zu vertretenden Arbeitnehmers beruht (BAG 14. April 2010 - 7 AZR 121/09 - Rn. 16 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 72 = EzA TzBfG § 14 Nr. 65; BAG 12. Januar 2011 - 7 AZR 194/09, Juris Rn 15).
  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 28.08.2012 - 7 Sa 368/11
    Nach § 106 Abs. 1 Satz 1 GewO kann der Arbeitgeber den Inhalt der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingung nicht durch den Arbeitsvertrag, Regelungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder in gesetzlichen Vorschriften festgelegt ist (vgl. BAG 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 112, 80).
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 28.08.2012 - 7 Sa 368/11
    Dagegen gebe es etwa bei einer Gesamtdauer von sieben Jahren und neun Monaten und einer Anzahl von vier Befristungen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10, Pressemitteilung).
  • BAG, 20.01.2010 - 7 AZR 542/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 28.08.2012 - 7 Sa 368/11
    Der Sachgrund der Vertretung wird u. a. für die Fälle der Elternzeit eines Arbeitnehmers konkretisiert durch § 21 Abs. 1 BEEG (BAG 20. Januar 2010 - 7 AZR 542/08, juris Rn. 11).
  • BAG, 22.01.2004 - 1 AZR 495/01

    Übereinstimmend erklärte Erledigung der Hauptsache - Versetzungsbegriff -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 28.08.2012 - 7 Sa 368/11
    Das Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers ist nur dann eingeschränkt, wenn abweichend von den im öffentlichen Dienst üblichen Musterverträgen im Arbeitsvertrag nicht lediglich ein allgemeiner Aufgabenbereich benannt und die Vergütungsgruppe festgelegt wird, sondern die Tätigkeit sowohl der Art als auch der Arbeitsstelle nach genau bezeichnet wird (vgl. BAG 22. Januar 2004 - 1 AZR 495/01 - zu II 2 d aa der Gründe, AP ZPO § 91a Nr. 25 = EzBAT BAT § 8 Direktionsrecht Nr. 53).
  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 431/90

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 28.08.2012 - 7 Sa 368/11
    Die Prognose einer erst späteren Rückkehr des vertretenen Arbeitnehmers ist jedoch unschädlich, da der Arbeitgeber frei entscheiden kann, ob er auf die Verhinderung eines Arbeitnehmers überhaupt, teilweise oder vollständig durch Einstellung eines Vertreters reagieren will (BAG 11. Dezember 1991 - 7 AZR 431/90 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 141 = EzA BGB § 620 Nr. 110, zu I 3 der Gründe, st. Rspr.).
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