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   LAG Köln, 11.09.2002 - 7 Sa 462/02   

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https://dejure.org/2002,16638
LAG Köln, 11.09.2002 - 7 Sa 462/02 (https://dejure.org/2002,16638)
LAG Köln, Entscheidung vom 11.09.2002 - 7 Sa 462/02 (https://dejure.org/2002,16638)
LAG Köln, Entscheidung vom 11. September 2002 - 7 Sa 462/02 (https://dejure.org/2002,16638)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 4/99

    Insolvenzschutz bei vertraglicher Unverfallbarkeit

    Auszug aus LAG Köln, 11.09.2002 - 7 Sa 462/02
    Sie ändere aber nichts an der ständigen und auch jüngst noch mit Urteil vom 22.02.2000 (NZA 01, 1310 ff.) bekräftigten höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass ein Insolvenzschutz nur für solche Betriebsrentenanwartschaften bestehe, die bereits nach den gesetzlichen Vorschriften unverfallbar seien.

    Dies entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des BAG, welches erst jüngst nochmals bekräftigt hat, dass bei rechtlichen Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses die gesetzliche Unverfallbarkeit nach § 1 BetrAVG neu erworben werden muss, ohne dass es auf Grund und Dauer der Unterbrechung ankommt (BAG NZA 2001, 1310 ff.; ferner BAG NZA 1995, 887; BAG NZA 1996, 258).

  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 496/94

    Betriebsrentenanwartschaft nach Übergang in den Vorruhestand

    Auszug aus LAG Köln, 11.09.2002 - 7 Sa 462/02
    Dies entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des BAG, welches erst jüngst nochmals bekräftigt hat, dass bei rechtlichen Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses die gesetzliche Unverfallbarkeit nach § 1 BetrAVG neu erworben werden muss, ohne dass es auf Grund und Dauer der Unterbrechung ankommt (BAG NZA 2001, 1310 ff.; ferner BAG NZA 1995, 887; BAG NZA 1996, 258).

    Die einzige in der BAG-Rechtsprechung zugelassene Ausnahme ist hier wegen der über zehnjährigen Unterbrechungszeit zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen ersichtlich nicht gegeben; sie setzt nämlich nicht nur voraus, dass die Arbeitsvertragsparteien eine Anrechnung der Vordienstzeit vereinbart haben und auch die Vordienstzeit von einer Versorgungszusage begleitet war, sondern insbesondere, dass das frühere Arbeitsverhältnis nahtlos an das spätere heranreicht (BAG NZA 2001, 1312; BAG NJW 1984, 1199; BAG NZA 1996, 258).

  • BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 140/91

    Anrechnung von "Nachdienstzeiten" mit Wirkung für den Insolvenzschutz

    Auszug aus LAG Köln, 11.09.2002 - 7 Sa 462/02
    Die Grundsätze, die das BAG in seiner Entscheidung vom 10.03.1992 (NZA 92, 932 ff.) aufgestellt habe, müssten auch insoweit greifen.

    Indessen hat bereits das Arbeitsgericht erkannt und begründet, dass auch in Anbetracht der Entscheidung des BAG vom 10.03.1992 (NZA 1992, 932 ff.) eine Anrechnung von "Nachdienstzeiten" nicht in Betracht kommt, wenn erst mit Hilfe einer solchen Anrechnung die Voraussetzungen der Unverfallbarkeit der Betriebsrentenanwartschaft dem Grunde nach einträten.

  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 767/93

    Insolvenzschutz bei volldynamischer Versorgungszusage

    Auszug aus LAG Köln, 11.09.2002 - 7 Sa 462/02
    Dies entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des BAG, welches erst jüngst nochmals bekräftigt hat, dass bei rechtlichen Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses die gesetzliche Unverfallbarkeit nach § 1 BetrAVG neu erworben werden muss, ohne dass es auf Grund und Dauer der Unterbrechung ankommt (BAG NZA 2001, 1310 ff.; ferner BAG NZA 1995, 887; BAG NZA 1996, 258).
  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 486/90

    Widerruf einer Unterstützungskassenverordnung

    Auszug aus LAG Köln, 11.09.2002 - 7 Sa 462/02
    Eine Anrechnung von Nachdienstzeiten käme von vornherein allenfalls für den Zeitraum ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum Eintritt des Sicherungsfalles, also der Insolvenzeröffnung beim früheren Arbeitgeber, in Betracht (vgl. BAG NZA 1992, 934 unter I 2 d).
  • BAG, 11.01.1983 - 3 AZR 212/80

    Insolvenzschutz - Insolvenz - Versorgungsanwartschaft - Anrechnung -

    Auszug aus LAG Köln, 11.09.2002 - 7 Sa 462/02
    Die einzige in der BAG-Rechtsprechung zugelassene Ausnahme ist hier wegen der über zehnjährigen Unterbrechungszeit zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen ersichtlich nicht gegeben; sie setzt nämlich nicht nur voraus, dass die Arbeitsvertragsparteien eine Anrechnung der Vordienstzeit vereinbart haben und auch die Vordienstzeit von einer Versorgungszusage begleitet war, sondern insbesondere, dass das frühere Arbeitsverhältnis nahtlos an das spätere heranreicht (BAG NZA 2001, 1312; BAG NJW 1984, 1199; BAG NZA 1996, 258).
  • LAG Köln, 14.10.2003 - 13 Sa 262/03

    Versorgungsanwartschaft, Unverfallbarkeit, Insolvenzschutz, Betriebsrente,

    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob die Arbeitsvertragsparteien während oder aus Anlass der Begründung des zweiten Arbeitsverhältnisses die Anrechnung der Vordienstzeiten vereinbart haben (LAG Köln, Urteil vom 11.09.2002 - 7 Sa 462/02 -).

    Anders als bei der Frage nach der Höhe der Versorgungsanwartschaft unterliegt die Frage, wann eine Versorgungsanwartschaft unverfallbar und damit insolvenzgeschützt sein soll, nach der Systematik des Betriebsrentengesetzes gerade nicht der Vereinbarung und Gestaltung der Parteien des Versorgungs- bzw. Arbeitsvertrages (LAG Köln, Urteil vom 11.09.2002 - 7 Sa 462/02 -).

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