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   LAG Köln, 19.07.1996 - 7 Sa 499/96   

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https://dejure.org/1996,5598
LAG Köln, 19.07.1996 - 7 Sa 499/96 (https://dejure.org/1996,5598)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.07.1996 - 7 Sa 499/96 (https://dejure.org/1996,5598)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. Juli 1996 - 7 Sa 499/96 (https://dejure.org/1996,5598)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitsvertrag; Gleichbehandlung; Unverzichtbare Voraussetzung; Verkäuferin; Einzelhandel; Geschlecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611a Abs. 1 Satz 2; ZPO § 114
    Unverzichtbare Voraussetzung i.S. von § 611a Abs. 1 Satz 2 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1997, 84 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 536/08

    Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber - Mädcheninternat

    Ein unbekleidetes bzw. nicht vollständig bekleidetes Auftreten gegenüber dem anderen Geschlecht berührt im Regelfall das Schamgefühl und beeinträchtigt ein unbefangenes und freies Verhalten (eine Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts, um das Schamgefühl nicht zu verletzen, halten auch für zulässig: ArbG Hamburg 10. April 2001 - 20 Ca 188/00 - PflR 2001, 322; LAG Köln 19. Juli 1996 - 7 Sa 499/96 - AR-Blattei ES 800 Nr. 128; Bauer/Göpfert/Krieger § 8 Rn. 30; Meinel/Heyn/Herms § 8 Rn. 34; MünchKommBGB/Thüsing § 8 AGG Rn. 15; v. Roetteken § 8 Rn. 66; zum Schutz der Intimsphäre auch ErfK/Schlachter § 8 AGG Rn. 3; aA für den Pflegebereich ArbG Bonn 31. März 2001 - 5 Ca 2781/00 - PflR 2001, 318).
  • ArbG Köln, 06.08.2008 - 9 Ca 7687/07

    Anspruch auf Entschädigung wegen einer Diskriminierung in einem

    Ausnahmsweise wurde dies in der Rechtsprechung zur vergleichbaren Problematik im Bereich des § 611 a BGB a.F. bejaht für die Suche weiblich-geschlechtsspezifischen Personals zum Verkauf von Damen-Badebekleidung in einem Geschäft mit Anprobemöglichkeit (LAG Köln v. 19.07.1996 - 7 Sa 499/96 -, NZA-RR 1997, 84); anders wird dies zu beurteilen sein bei einem vermeintlich besonders geschlechtsbezogenen Verkauf in einer Abteilung für Kosmetik oder Heimwerkerbedarf.
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