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   LG Essen, 05.11.2010 - 7 T 596/10   

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https://dejure.org/2010,32820
LG Essen, 05.11.2010 - 7 T 596/10 (https://dejure.org/2010,32820)
LG Essen, Entscheidung vom 05.11.2010 - 7 T 596/10 (https://dejure.org/2010,32820)
LG Essen, Entscheidung vom 05. November 2010 - 7 T 596/10 (https://dejure.org/2010,32820)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1193 BGB, 726, 767 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine vollstreckbare Ausfertigung einer notariellen Urkunde kann ohne Nachweis der Fälligkeit bei der Bestellung von Grundpfandrechten erteilt werden; Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung einer notariellen Urkunde ohne Nachweis der Fälligkeit bei der Bestellung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 726; ZPO § 767; BGB § 1193
    Eine vollstreckbare Ausfertigung einer notariellen Urkunde kann ohne Nachweis der Fälligkeit bei der Bestellung von Grundpfandrechten erteilt werden; Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung einer notariellen Urkunde ohne Nachweis der Fälligkeit bei der Bestellung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2011, 288
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

    Auszug aus LG Essen, 05.11.2010 - 7 T 596/10
    Probleme, die bei der Zwangsvollstreckung aus einem abgetretenen Grundpfandrecht auftreten können und die zu der Regelung in § 1193 BGB geführt haben, sind also auszuschließen (vgl. BGH, Versäumnisurteil v. 30.03.2010, XI ZR 200/09).
  • OLG München, 23.06.2016 - 34 Wx 189/16

    Einfache Vollstreckungsklausel bei Verzicht auf Nachweis und Fälligkeit der

    Denn es gehe ausschließlich um die Schaffung eines unbedingten Titels, ohne dass materiell-rechtliche Einwände gegen diesen berührt würden (LG Hamburg Rpfleger 2016, 305; LG Stade, Beschluss vom 11.6.2015, 7 T 73/15, juris; LG Meiningen Rpfleger 2013, 691; LG Essen Rpfleger 2011, 288; Palandt/Bassenge BGB 75. Aufl. § 1193 Rn. 3; Hk-ZPO/Kindl 6. Aufl. § 726 Rn. 4; Seiler in Thomas/Putzo § 726 Rn. 6; Lackmann in Musielak/Voit ZPO 13. Aufl. § 726 Rn. 5, § 794 Rn. 38; Paulus in Wieczorek/Schütze ZPO 4. Aufl. § 726 Rn. 14; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 74. Aufl. § 726 Rn. 4; Kroppenberg in Prütting/Gehrlein ZPO 7. Aufl. § 726 Rn. 7; im Ergebnis ebenso MüKo/Wolfsteiner ZPO 4. Aufl. § 794 Rn. 241 a. E., ders. in Staudinger BGB Bearb. Juli 2014 § 1193 Rn. 11; Everts DNotZ 2013, 730; Schmieszek WM 2014, 1804).

    Zudem wurde der Antrag auf Eintragung der verteilten Hypothek erst deutlich später als sechs Monate nach der Grundschuldbestellung gestellt; dann ist - bei unterstellter Kündigung - schon wegen des Zeitablaufs nicht erheblich wahrscheinlich, dass die Schuld nicht fällig wäre (§ 1193 Abs. 1 Satz 3 BGB; vgl. LG Essen Rpfleger 2011, 288).

  • AG Münster, 26.06.2018 - 9 K 4/18

    Notarielle Grundschuldbestellungsurkunde, Vollstreckungsklausel,

    "Diese Auffassung wird auch vom LG Essen, Az. 7 T 596/2010 (Rpfleger 2011, 288) und aktuell Baumbach/Lauterbach, ZPO, 75. Auflage 2017 (§ 726 Rz. 6 ("Fälligkeit"); Thomas/Putzo, ZPO, 38. Auflage 2017, § 727 Rdn. 6 geteilt.
  • LG Münster, 20.11.2014 - 14 O 119/14

    Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Vollstreckung in das dingliche

    Die Vollstreckungsklage war auch der statthafte Rechtsbehelf und daher zulässig, weil die fehlende Fälligkeit als Einwendung im Sinne des § 767 I ZPO beachtlich ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 266; LG Essen, Beschluss vom 05.11.2010 - 7 T 596/10, BeckRS 2011, 09934).
  • LG Frankenthal, 10.02.2014 - 1 T 11/14

    Vollstreckungsklausel für eine notarielle Grundschuldbestellungsurkunde: Verzicht

    Dieser Verzicht ist nach der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, wirksam (LG Essen, RPfleger 2011, 288; LG Lübeck, Rpfleger 2009, 451; LG Meiningen, B.v. 09.07.2013, BeckRS 2013, 20901).
  • LG Osnabrück, 21.01.2020 - 1 T 16/20

    Nachweisverzicht in einer Vollstreckungsklausel?

    Wie das Amtsgericht richtig festgestellt hat, ist im Einklang mit der wohl überwiegenden Ansicht in der Literatur und Rechtsprechung die Zulässigkeit eines Verzichts auf den Nachweis des Entstehens und der Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung zu bejahen (LG Lübeck, Rpfleger 2009, 451; LG Essen, Beschluss vom 05.11.2010 - 7 T 596/10; LG Schwerin, Beschluss vom 27.08.2013 - 5 T 165/13, LG Meiningen BeckRS 2013, 20901; LG Frankenthal BeckRS 2014, 18679; OLG München EWIR 2017, 255; Herrler in: Palandt, BGB, 78. Auflage, § 1193, Rn. 3 m.w.N.; vgl. zusätzlich auch BeckOGK/R. Rebhan, 1.9.2019, BGB § 1193 Rn. 14; MüKoBGB/Lieder, 8. Aufl. 2020, BGB § 1193 Rn. 10).
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