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   LAG Nürnberg, 23.11.2011 - 7 Ta 111/11   

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https://dejure.org/2011,9019
LAG Nürnberg, 23.11.2011 - 7 Ta 111/11 (https://dejure.org/2011,9019)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 23.11.2011 - 7 Ta 111/11 (https://dejure.org/2011,9019)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 23. November 2011 - 7 Ta 111/11 (https://dejure.org/2011,9019)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Tariffähigkeit der CGZP in der Vergangenheit - Satzung 2005 - fehlende Rechtskraft - Aussetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung von Zahlungsklage eines Leiharbeitnehmers auf Vergütungsdifferenz zur Stammbelegschaft des Entleiherbetriebs bei anhängigem Beschlussverfahren zur vergangenheitsbezogenen Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaften Zeitarbeit ist rechtmäßig; Aussetzung der ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 2 a Abs. 1 Nr. 4, 97 Abs. 5 ArbGG
    Arbeitnehmerüberlassung - CGZP - "equal-pay" - Aussetzung - Rechtskraft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 4; ArbGG § 97 Abs. 5
    Aussetzung der Zahlungsklage eines Leiharbeitnehmers auf Vergütungsdifferenz zur Stammbelegschaft des Entleiherbetriebs bei anhängigem Beschlussverfahren zur vergangenheitsbezogenen Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaften Zeitarbeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tariffähigkeit der CGZP: Aussetzung einer ?equal pay?-Klage für den Zeitraum vor dem 14. 12. 2010

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • cmshs-bloggt.de (Rechtsprechungsübersicht)

    CGZP: Zur Aussetzung von equal pay-Verfahren kommt das letzte Wort aus Erfurt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2012, 118
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LAG Nürnberg, 23.11.2011 - 7 Ta 111/11
    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2011 - 1 ABR 19/10 - zur Tariffähigkeit der CGZP entfaltet keine Rechtskraft bezüglich der Tarifverträge, die von der CGZP nicht unter der Geltung ihrer Satzung vom Oktober 2009 abgeschlossen wurden.

    Der Kläger macht geltend, der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10) wirke auch für die Vergangenheit.

    Insbesondere betrifft die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10 = AP Nr. 6 zu § 2 TVG Tariffähigkeit und NZA 2011/289) einen anderen Streitgegenstand.

  • ArbG Berlin, 30.05.2011 - 29 BV 13947/10

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 23.11.2011 - 7 Ta 111/11
    Unter dem Aktenzeichen 29 BV 13947/10 wurde vor dem Arbeitsgericht Berlin ein Feststellungsverfahren bezüglich der Frage geführt, ob die CGZP am 29.11.2004, 19.6.2006 und 9.7.2008 tariffähig war.

    Die Tariffähigkeit der CGZP zum Zeitpunkt des Abschlusses der vorliegend bedeutsamen Tarifverträge - 09.07.2008 - ist Gegenstand des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht Berlin (29 BV 13947/10) bzw. des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (24 TaBV 1395/11).

  • LAG Hamm, 25.01.2012 - 3 Sa 1544/11

    Arbeitsengelt; Bemessung bei Leiharbeitnehmer bei unwirksamen Tarifverträgen

    Soweit eine Aussetzung der Verfahren für zwingend gehalten wird, liegt die Begründung im Wesentlichen darin, dass das Bundesarbeitsgericht seine Entscheidung ausdrücklich lediglich gegenwartsbezogen verstanden wissen will, was eine rückwirkende Rechtwirkung auf den Zeitpunkt früherer Tarifabschlüsse ausschließen soll und § 97 Abs. 5 ArbGG gerade sicherstellen will, dass in einem dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegenden Verfahren, an dem sich alle betroffenen Beteiligten einbringen können, eine Entscheidung zur Tariffähigkeit ergehen kann, die dann Rechtskraft gegenüber jedermann erlangt (so beispielsweise LAG Hamm, 28.09.2011, 1 Ta 500/11; LAG Baden-Württemberg, 21.06.2011, 11 Ta 10/11; LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011, 6 Ta 99/11; LAG Nürnberg, 19.09.2011, 2 Ta 128/11 = LAGE ArbGG § 97 Nr. 4; LAG Nürnberg, 23.11.2011, 7 Ta 111/11 = DB 2012, 118; Wissels juris PR-ArbR 33/2011 Anm. 2).
  • LAG Hamm, 29.02.2012 - 3 Sa 859/11

    Aussetzung eines Verfahrens

    Soweit eine Aussetzung der Verfahren für zwingend gehalten wird, liegt die Begründung im Wesentlichen darin, dass das Bundesarbeitsgericht seine Entscheidung ausdrücklich lediglich gegenwartsbezogen verstanden wissen will, was eine rückwirkende Rechtwirkung auf den Zeitpunkt früherer Tarifabschlüsse ausschließen soll und § 97 Abs. 5 ArbGG gerade sicherstellen will, dass in einem dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegenden Verfahren, an dem sich alle betroffenen Beteiligten einbringen können, eine Entscheidung zur Tariffähigkeit ergehen kann, die dann Rechtskraft gegenüber jedermann erlangt (so beispielsweise LAG Hamm, 28.09.2011, 1 Ta 500/11; LAG Baden-Württemberg, 21.06.2011, 11 Ta 10/11; LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011, 6 Ta 99/11; LAG Nürnberg, 19.09.2011, 2 Ta 128/11 = LAGE ArbGG § 97 Nr. 4; LAG Nürnberg, 23.11.2011, 7 Ta 111/11 = DB 2012, 118; Wissels juris PR-ArbR 33/2011 Anm. 2).
  • LAG Hamm, 29.02.2012 - 3 Sa 1621/11

    Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem equal-pay-Gebot; Abschluss eines

    Soweit eine Aussetzung der Verfahren für zwingend gehalten wird, liegt die Begründung im Wesentlichen darin, dass das Bundesarbeitsgericht seine Entscheidung ausdrücklich lediglich gegenwartsbezogen verstanden wissen will, was eine rückwirkende Rechtwirkung auf den Zeitpunkt früherer Tarifabschlüsse ausschließen soll und § 97 Abs. 5 ArbGG gerade sicherstellen will, dass in einem dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegenden Verfahren, an dem sich alle betroffenen Beteiligten einbringen können, eine Entscheidung zur Tariffähigkeit ergehen kann, die dann Rechtskraft gegenüber jedermann erlangt (so beispielsweise LAG Hamm, 28.09.2011, 1 Ta 500/11; LAG Baden-Württemberg, 21.06.2011, 11 Ta 10/11; LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011, 6 Ta 99/11; LAG Nürnberg, 19.09.2011, 2 Ta 128/11 = LAGE ArbGG § 97 Nr. 4; LAG Nürnberg, 23.11.2011, 7 Ta 111/11 = DB 2012, 118; Wissels juris PR-ArbR 33/2011 Anm. 2).
  • LAG Hamm, 25.04.2012 - 3 Sa 22/12

    Arbeitsentgelt; Anspruch auf equal-pay

    Soweit eine Aussetzung der Verfahren für zwingend gehalten wird, liegt die Begründung im Wesentlichen darin, dass das Bundesarbeitsgericht seine Entscheidung ausdrücklich lediglich gegenwartsbezogen verstanden wissen will, was eine rückwirkende Rechtwirkung auf den Zeitpunkt früherer Tarifabschlüsse ausschließen soll und § 97 Abs. 5 ArbGG gerade sicherstellen will, dass in einem dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegenden Verfahren, an dem sich alle betroffenen Beteiligten einbringen können, eine Entscheidung zur Tariffähigkeit ergehen kann, die dann Rechtskraft gegenüber jedermann erlangt (so beispielsweise LAG Hamm, 28.09.2011, 1 Ta 500/11; LAG Baden-Württemberg, 21.06.2011, 11 Ta 10/11; LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011, 6 Ta 99/11; LAG Nürnberg, 19.09.2011, 2 Ta 128/11, LAGE ArbGG § 97 Nr. 4; LAG Nürnberg, 23.11.2011, 7 Ta 111/11, DB 2012, 118; Wissels juris PR-ArbR 33/2011 Anm. 2; für eine Aussetzung auch LAG Rheinland-Pfalz 16.01.2012, 11 Ta 274/11, DB 2012, 356 ).
  • LAG Hamm, 23.05.2012 - 3 Sa 1415/11
    Soweit eine Aussetzung der Verfahren für zwingend gehalten wird, liegt die Begründung im Wesentlichen darin, dass das Bundesarbeitsgericht seine Entscheidung ausdrücklich lediglich gegenwartsbezogen verstanden wissen will, was eine rückwirkende Rechtwirkung auf den Zeitpunkt früherer Tarifabschlüsse ausschließen soll und § 97 Abs. 5 ArbGG gerade sicherstellen will, dass in einem dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegenden Verfahren, an dem sich alle betroffenen Beteiligten einbringen können, eine Entscheidung zur Tariffähigkeit ergehen kann, die dann Rechtskraft gegenüber jedermann erlangt (so beispielsweise LAG Hamm, 28.09.2011, 1 Ta 500/11; LAG Baden-Württemberg, 21.06.2011, 11 Ta 10/11; LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011, 6 Ta 99/11; LAG Nürnberg, 19.09.2011, 2 Ta 128/11, LAGE ArbGG § 97 Nr. 4; LAG Nürnberg, 23.11.2011, 7 Ta 111/11, DB 2012, 118; Wissels juris PR-ArbR 33/2011 Anm. 2; für eine Aussetzung auch LAG Rheinland-Pfalz 16.01.2012, 11 Ta 274/11, DB 2012, 356 ).
  • SG Stralsund, 05.03.2012 - S 3 R 80/12

    Betriebsprüfung - nachträgliche Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für

    Die Kammer schließt sich jedoch der Rechtsauffassung der Landesarbeitsgerichte Berlin-Brandenburg (Urteil vom 20. September 2011 - Az.: 7 Sa 1318/11 - Der Betrieb 2012 S. 19 - 122) und Hamm (Urteil vom 30. Juni 2011 - Az.: 8 Sa 387/11 - ) an, dass es vorliegend keiner Aussetzung des Verfahrens nach § 97 Abs. 5 ArbGG bedarf (a.A. dagegen eine ganze Reihe anderer Landesarbeitsgerichte z.B. Beschluss des LAG M-V vom 19. Oktober 2011 - Az.: 2 Ta 54/11; Beschluss des LAG Nürnberg vom 23. November 2011 - Az.: 7 TA 111/11; Beschluss des LAG Rheinland-Pfalz vom 9. Januar 2012 - Az.: 8 Ta 270/11, vom 16. Januar 2012 - Az.: 11 Ta 274/11 und vom 10. Dezember 2011 - Az.: 10 Ta 247/11; allesamt zitiert nach juris) .
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