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   LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2005 - 7 Ta 71/05   

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https://dejure.org/2005,5245
LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2005 - 7 Ta 71/05 (https://dejure.org/2005,5245)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.05.2005 - 7 Ta 71/05 (https://dejure.org/2005,5245)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Mai 2005 - 7 Ta 71/05 (https://dejure.org/2005,5245)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    ArbGG § 12 Abs. 7 ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 2 GKG § 12 Satz 2 BRAGO § 8
    EArbGG, GKG, BRAGO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert für Verlangen nach Reduzierung der Wochenarbeitszeit (Arbeitszeitverringerung); Zulässigkeit der Annahme eines Gegenstandswerts von mehr als einem Bruttomonatsentgelt; Reduzierung der Arbeitszeit zwecks Betreuung von Kindern

  • Judicialis

    ArbGG § 12 Abs. 7; ; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1; ; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 2; ; GKG § 12 Satz 2; ; BRAGO § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlangen nach Arbeitszeitverringerung als nichtvermögensrechtliche Streitigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 57
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Berlin, 04.09.2001 - 17 Ta 6121/01

    Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG - Streitwert

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2005 - 7 Ta 71/05
    Insoweit wird die Auffassung vertreten (vgl. Straub NZA 2001, 925; LAG Niedersachsen, 14.11.2001 NZA-RR 2002, 550; LAG Hamburg, 08.11.2001 LAGE § 8 TzBfG Nr. 4; Hessisches LAG, 28.11.2001, LAGE § 3 ZPO Nr. 15; LAG Berlin, 04.09.2001 NZA 2002, 350), dass sich der Streitwert eines Hauptsacheverfahrens nach § 12 Abs. 7 Satz 2 ArbGG richten kann, sich also dann nach der 36-fachen Differenzvergütung zwischen der Vollzeittätigkeit und der Teilzeittätigkeit richtet.
  • LAG Niedersachsen, 14.12.2001 - 17 Ta 396/01

    Festsetzung des Gegenstandswerts

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2005 - 7 Ta 71/05
    Insoweit wird die Auffassung vertreten (vgl. Straub NZA 2001, 925; LAG Niedersachsen, 14.11.2001 NZA-RR 2002, 550; LAG Hamburg, 08.11.2001 LAGE § 8 TzBfG Nr. 4; Hessisches LAG, 28.11.2001, LAGE § 3 ZPO Nr. 15; LAG Berlin, 04.09.2001 NZA 2002, 350), dass sich der Streitwert eines Hauptsacheverfahrens nach § 12 Abs. 7 Satz 2 ArbGG richten kann, sich also dann nach der 36-fachen Differenzvergütung zwischen der Vollzeittätigkeit und der Teilzeittätigkeit richtet.
  • BGH, 14.08.2008 - I ZB 103/07

    Festsetzung der Geschäftsgebühr zur Abwehr einer vorgerichtlichen Abmahnung

    Dementsprechend können weder die Kosten für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung (vgl. BGH, Beschl. v. 20.10.2005 - I ZB 21/05, GRUR 2006, 439 Tz. 10 ff. = WRP 2006, 237 - Geltendmachung der Abmahnkosten, m.w.N. zum Streitstand) noch die für die vorprozessuale Abwehr von Ansprüchen der Partei entstandene Gebühr nach Nr. 2300 VV RVG Gegenstand einer Kostenfestsetzung nach §§ 103, 104 ZPO sein (vgl. BGH, Beschl. v. 22.1.2008 - VIII ZB 57/07, NJW 2008, 1323 Tz. 5; a.A. OLG Hamburg MDR 2006, 57).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2007 - 1 Ta 242/07

    Zur Festsetzung des Gegenstandswertes beim Anspruch auf Verringerung der

    Sofern das LAG Rheinland-Pfalz dies in der Vergangenheit anders beurteilt hat (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. Mai 2005 - 7 Ta 71/05), hält die nunmehr für Streitwert- und Gegenstandswertbeschwerden ausschließlich zuständige 1. Kammer daran nicht fest.
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