Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 25.03.2015 - 7 U 12/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Ausschluss von Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss von Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VGB 08 § 3 Nr. 2; VGB 08 § 3 Nr. 3 a; VGB 08 § 3 Nr. 4 a aa
Ausschluss für Regenwasser bei Fall- und Zuleitungsrohren außerhalb des Gebäudes in Doppelfunktion - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VGB § 3 Nr. 2
Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung für Wasserschäden aufgrund eines an eine im Gebäude befindliche Regenwasserzisterne angeschlossenen Regenfallrohrs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Regenwasser aus Außenfallrohr verursacht Schäden im Gebäude: Ausschluss möglich?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ausschluss von Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Ausschluss von Schäden durch Regenwasser in Fallrohren
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gebäudeversicherung nach VGB 2008: Ausschluss von Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ausschluss von Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ein an einer innergebäudlichen Regenwasserzisterne angeschlossenes Regenfallrohr ist zugleich Fallrohr und Zuleitungsrohr der Wasserversorgung - Haftungsausschluss für Nässeschäden durch Regenwasser aus Fallrohren außerhalb des Gebäudes greift bei Nässeschäden innerhalb ...
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Limburg, 20.12.2013 - 1 O 53/13
- OLG Frankfurt, 25.03.2015 - 7 U 12/14
Papierfundstellen
- NZM 2016, 63
- VersR 2016, 114
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 28.01.2011 - 10 U 238/10
Wohngebäudeversicherungsvertrag: Leitungswasserschaden bei Austritt von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2015 - 7 U 12/14
Die Klägerin hält die Beklagte mit Hinweis auf BGH NVwZ 1998, 120 und OLG Koblenz, U.v. 28.1.2011, Az. 10 U 238/10 (VersR 11, 1260), für deckungspflichtig, weil das Regenfallrohr zugleich ein Zuleitungsrohr zur Wasserversorgung sei. - OLG Dresden, 13.12.2007 - 4 U 1012/07
Ein unterirdisch zu einer Regenwassersammelanlage führender Teil eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2015 - 7 U 12/14
Es hat mit Hinweis auf OLG Dresden, U.v.13.12.2007, Az. 4 U 1012/07, als fraglich angesehen, dass der oberirdische Teil des Fallrohrs einschließlich des Verbindungsstücks als Zuleitungsrohr zur Wasserversorgung angesehen werden könne, weil das Rohr ausschließlich der Ableitung aufgefangenen Regenwassers diene.
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 21.05.2014 - 7 U 12/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Streitwertfestsetzung: Beschränkung des Streitwerts auf den Wert der titulierten Forderung bei einer deren Betrag übersteigenden Vollstreckungsgegenklage
- IWW
- Wolters Kluwer
Streitwert einer auf die Aufrechnung mit dem Betrag der titulierten Forderung übersteigenden Forderungen gestützten Vollstreckungsgegenklage
- ra.de
- rechtsportal.de
GKG § 45 Abs. 3; ZPO § 767 Abs. 1
Streitwert einer auf die Aufrechnung mit dem Betrag der titulierten Forderung übersteigenden Forderungen gestützten Vollstreckungsgegenklage - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 16.04.2014 - 324 O 402/11
- OLG Hamburg, 21.05.2014 - 7 U 12/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 1213
- MDR 2014, 857
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 19.04.1999 - 9 W 27/99
Streitwerterhöhung wegen Hilfsaufrechnung im Rahmen einer …
Auszug aus OLG Hamburg, 21.05.2014 - 7 U 12/14
Da nach § 45 Abs. 3 GKG der Wert der zur Aufrechnung gestellten Forderungen nur bis zum Wert der Klagforderung zu berücksichtigen ist und für die auf Aufrechnung gestützte Vollstreckungsgegenklage, bei der die Positionen von Kläger und Beklagtem nur aus formellen Gründen vertauscht sind, insoweit nichts anderes gelten kann, beschränkt sich der Wert der Klage auf den Wert der titulierten Forderung (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.4. 1999, Az. 9 W 27/99 zu § 19 Abs. 3 GKG a.F., Leitsatz abgedruckt in NJW-RR 2000, S. 368).