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   OLG München, 08.09.2010 - 7 U 2568/10   

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https://dejure.org/2010,2921
OLG München, 08.09.2010 - 7 U 2568/10 (https://dejure.org/2010,2921)
OLG München, Entscheidung vom 08.09.2010 - 7 U 2568/10 (https://dejure.org/2010,2921)
OLG München, Entscheidung vom 08. September 2010 - 7 U 2568/10 (https://dejure.org/2010,2921)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Restriktive Anwendung des Instituts des faktischen Geschäftsführers im Gesellschaftsrecht bei bloßen Konsolidierungs-/Rettungsmaßnahmen eines finanziell angeschlagenen Unternehmens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verantwortlichkeit des sog. faktischen Geschäftsführers bei Handeln zum Zwecke der Konsolidierung oder Rettung eines finanziell angeschlagenen Unternehmens

  • Betriebs-Berater

    Zur Anwendung des Instituts des faktischen Geschäftsführers bei Konsolidierungsmaßnahmen eines finanziell angeschlagenen Unternehmens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 64 Abs. 2; GmbHG § 43 Abs. 2
    Verantwortlichkeit des sog. faktischen Geschäftsführers bei Handeln zum Zwecke der Konsolidierung oder Rettung eines finanziell angeschlagenen Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    GmbH: Haftung des faktischen Geschäftsführers - Geschäftsführerhaftung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG § 43 Abs. 2, § 64
    Zur Haftung des faktischen Geschäftsführers bei Konsolidierungs-/Rettungsmaßnahmen in finanzieller Krise

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Restriktive Anwendung des Instituts des faktischen Geschäftsführers bei bloßen Konsolidierungsmaßnahmen eines finanziell angeschlagenen Unternehmens

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Faktischer Geschäftsführer

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Gesellschafter wird erst zum faktischen Geschäftsführer der GmbH wenn er die Geschicke der GmbH maßgeblich in die Hand genommen hat

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Geschäftsführerhaftung die Haftung des faktischen Geschäftsführers // Haftungsrisiken im Insolvenzverfahren treffen nicht nur die "formalen", sondern auch die sog. "faktischen" Geschäftsführer es gibt jedoch geeignete Verteidigungsmöglichkeiten

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des faktischen Geschäftsführers in Sanierungssituationen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 2295
  • NZI 2011, 52
  • WM 2011, 40
  • BB 2010, 2445
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.10.2008 - XI ZR 466/07

    Zur Hemmung der Verjährung infolge Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG München, 08.09.2010 - 7 U 2568/10
    Wann diese Anforderungen erfüllt sind, kann nicht allgemein und abstrakt festgestellt werden; vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angaben im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BGH XI ZR 466/07, Rz. 18 = NJW 09, 56, m. w. N.).

    Dieser wird bestimmt durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (siehe BGH vom 21.10.2008 - XI ZR 466/07, Rz.15 = NJW 09, 56).

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist auch durch die Entscheidung des BGH vom 21.10.2008 (XI ZR 466/07, Rz. 22 = NJW 09, 56) insoweit keine Änderung der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung erfolgt (vgl. BGH NJW 96, 2152, BGH NJW 01, 305 = WM 00, 2375).

    Eine Änderung der Rechtsprechung hinsichtlich der Zuordnung des Klageantrags zum Klagegrund, ist durch die Entscheidung des BGH nicht erfolgt (vgl. BGH XI ZR 466/07, Rz. 15= NJW 09, 56).

  • BGH, 08.05.1996 - XII ZR 8/95

    Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs in einem Mahnbescheid

    Auszug aus OLG München, 08.09.2010 - 7 U 2568/10
    Dem Kläger ist zwar dahingehend Recht zu geben, dass eine etwa erforderliche Substantiierung des Schadensersatzanspruches auch noch im Lauf des Rechtsstreits beim Übergang in das streitige Verfahren nachgeholt werden kann und zwar auch dann noch, wenn der Anspruch ohne die Unterbrechungswirkung des Mahnbescheids bereits verjährt gewesen wäre (vgl. BGH VI ZR 207/98 Rz. 13 = NJW 00, 1420, BGH XII ZR 8/95 Rz. 24 = NJW 96, 2152).

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist auch durch die Entscheidung des BGH vom 21.10.2008 (XI ZR 466/07, Rz. 22 = NJW 09, 56) insoweit keine Änderung der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung erfolgt (vgl. BGH NJW 96, 2152, BGH NJW 01, 305 = WM 00, 2375).

  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG München, 08.09.2010 - 7 U 2568/10
    Nur so wird gewährleistet, dass die unterschiedlichen Streitgegenstände, über die zu entscheiden ist, bestimmt sind und der Umfang der materiellen Rechtskraft feststeht (vgl. BGH vom 17.10.2000, XI ZR 312/99, Rz. 22 = NJW 2001, 305).

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist auch durch die Entscheidung des BGH vom 21.10.2008 (XI ZR 466/07, Rz. 22 = NJW 09, 56) insoweit keine Änderung der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung erfolgt (vgl. BGH NJW 96, 2152, BGH NJW 01, 305 = WM 00, 2375).

  • BGH, 25.02.2002 - II ZR 196/00

    Umfang der Ausfallhaftung des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus OLG München, 08.09.2010 - 7 U 2568/10
    Entscheidend ist, dass der Betreffende die Geschicke der Gesellschaft - über die interne Einwirkung auf die satzungsmäßige Geschäftsführung hinaus - durch eigenes Handeln im Außenverhältnis, das die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans nachhaltig prägt, maßgeblich in die Hand genommen hat (vgl. BGH vom 27.6.05, II ZR 113/03, Rz. 8 = WM 05, 1606, BGH vom 25.2.02, II ZR 196/00, Rz. 25 = BGHZ 150, 61, BGH vom 21.3.1988, II ZR 194/87, Rz. 6 = BGHZ 104, 44).

    Dies gilt selbst dann, wenn durch die Intensität der Einwirkungen der satzungsmäßige Geschäftsführer zu einem "reinen Befehlsempfänger" degradiert worden sein sollte (vgl. BGH II ZR 196, 00, Rz. 10 = BGHZ 150, 61).

  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

    Auszug aus OLG München, 08.09.2010 - 7 U 2568/10
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, d. h. allgemein von Bedeutung ist (vgl. BGH Beschluss vom 8.2.2010, II ZR 54/09).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG München, 08.09.2010 - 7 U 2568/10
    Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts in den Fällen einer Divergenz, d.h. wenn die Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung eines höher- oder gleichrangigen Gerichts (vgl. BGH NJW 2003, 1943).
  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 46/07

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Schadensersatzanspruchs des

    Auszug aus OLG München, 08.09.2010 - 7 U 2568/10
    Die im Mahnbescheid erfolgte Bezugnahme auf das Schreiben vom 24.7.2006 samt Anlagen 1 und 2 (siehe Anlagenordner B 76) ist zwar zulässig, da das Schreiben nebst Anlagen dem Beklagten vorher zugegangen ist (vgl. BGH NJW 08, 1220 Rz. 18).
  • BGH, 10.07.2008 - IX ZR 160/07

    Bezugnahme auf Rechnungen im Mahnantrag

    Auszug aus OLG München, 08.09.2010 - 7 U 2568/10
    Die Bezeichnung im Mahnbescheid muss dem Beklagten ermöglichen, die Zusammensetzung des verlangten Gesamtbetrages aus für ihn unterscheidbaren Ansprüchen zu erkennen (BGH vom 10.7.2008, IX ZR 160/07, Rz. 7 = NJW 08, 3498).
  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 194/87

    Konkursantragspflicht des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus OLG München, 08.09.2010 - 7 U 2568/10
    Entscheidend ist, dass der Betreffende die Geschicke der Gesellschaft - über die interne Einwirkung auf die satzungsmäßige Geschäftsführung hinaus - durch eigenes Handeln im Außenverhältnis, das die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans nachhaltig prägt, maßgeblich in die Hand genommen hat (vgl. BGH vom 27.6.05, II ZR 113/03, Rz. 8 = WM 05, 1606, BGH vom 25.2.02, II ZR 196/00, Rz. 25 = BGHZ 150, 61, BGH vom 21.3.1988, II ZR 194/87, Rz. 6 = BGHZ 104, 44).
  • BGH, 27.06.2005 - II ZR 113/03

    Voraussetzungen der deliktischen Haftung des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus OLG München, 08.09.2010 - 7 U 2568/10
    Entscheidend ist, dass der Betreffende die Geschicke der Gesellschaft - über die interne Einwirkung auf die satzungsmäßige Geschäftsführung hinaus - durch eigenes Handeln im Außenverhältnis, das die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans nachhaltig prägt, maßgeblich in die Hand genommen hat (vgl. BGH vom 27.6.05, II ZR 113/03, Rz. 8 = WM 05, 1606, BGH vom 25.2.02, II ZR 196/00, Rz. 25 = BGHZ 150, 61, BGH vom 21.3.1988, II ZR 194/87, Rz. 6 = BGHZ 104, 44).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98

    Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage -

  • FG Münster, 27.01.2016 - 10 K 1167/13

    Einkommensteuerliche Betrachtung des GmbH-Mehrheitsgesellschafters als faktischer

    Die Rechtsprechung zum faktischen Geschäftsführer stelle auf ein Gesamterscheinungsbild ab, demzufolge das Auftreten des Nicht-Geschäftsführers nach außen hin als auch seine interne Einwirkung auf die Geschäftsführung die Geschicke des Unternehmens nachhaltig geprägt haben müsse (Hinweis auf OLG München vom 8.9.2010 7 U 2568710, BB 2010, 2445; BGH vom 22.9.1982 StR 287/82, BB 1983, 788).
  • LG Köln, 28.07.2016 - 22 O 371/15

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Anwaltsvertrag durch einen

    Mit Urteil vom 08.09.2010 bestätigte das Oberlandesgericht München das erstinstanzliche Urteil und wies die Berufung gegen Herrn M zurück (Urteil vom 08.09.2010, Az. 7 U 2568/10, Anlage K 39).
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