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   OLG Brandenburg, 24.10.2007 - 7 U 32/07   

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https://dejure.org/2007,16648
OLG Brandenburg, 24.10.2007 - 7 U 32/07 (https://dejure.org/2007,16648)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.10.2007 - 7 U 32/07 (https://dejure.org/2007,16648)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 7 U 32/07 (https://dejure.org/2007,16648)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausdehnung der Haftung nach den Regeln des Kapitalersatzes auf die Ehefrau eines Gesellschafters; Normadressatenkreis der Kapitalerhaltungsregeln; Anforderungen an das Vorliegen eines Kontokorrentkredits mit eigenkapitalersetzendem Charakter; Erstattungsanspruch eines ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    GmbHG § 32 a; ; GmbHG § 32 a Abs. 3; ; GmbHG § 32 b; ; GmbHG § 32 b Satz 2; ; InsO § 135; ; InsO §§ 166 f.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 32a; GmbHG § 32b; InsO § 135
    Eigenkapitalersetzender Charakter bei von Angehörigen des Gesellschafters gewährten Darlehen oder bestellten Sicherheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.02.2004 - II ZR 207/01

    Anforderungen an eine positive Fortbestehensprognose

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2007 - 7 U 32/07
    Beschränkt sich die Bürgschaft, die ein Gesellschafter unter den Voraussetzungen einer kapitalersetzenden Leistung für einen Bankkredit der Gesellschaft übernimmt, auf einen Teil der Kreditsumme, so ist der Gesellschafter, wenn die Gesellschaft den Kredit teilweise zurückzahlt, nur insoweit zur Erstattung verpflichtet, als der Erstattungsbetrag zusammen mit dem Betrag, für den der Gläubiger weiter verhaftet bleibt, die Bürgschaftssumme nicht übersteigt (vgl. BGH NJW 1990, 2260; BGH NZG 2004, 619).
  • BGH, 18.02.1991 - II ZR 259/89

    Kapitalersetzende Darlehen von nahen Angehörigen eines Gesellschafters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2007 - 7 U 32/07
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts tragen die dort zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 18. Februar 1991 (NJW-RR 1991, 744/745) und vom 14. Juni 1993 (NJW 1993, 2179/2180) die Feststellung nicht, maßgeblich und ausreichend für die Ausdehnung der Haftung nach den Regeln des Kapitalerhalts auf die Person der Beklagten zu 2. sei bereits ihr Status als Ehefrau eines Gesellschafters.
  • BGH, 14.06.1993 - II ZR 252/92

    Kapitalersetzende Gebrauchsüberlassung bei überschuldeter GmbH

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2007 - 7 U 32/07
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts tragen die dort zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 18. Februar 1991 (NJW-RR 1991, 744/745) und vom 14. Juni 1993 (NJW 1993, 2179/2180) die Feststellung nicht, maßgeblich und ausreichend für die Ausdehnung der Haftung nach den Regeln des Kapitalerhalts auf die Person der Beklagten zu 2. sei bereits ihr Status als Ehefrau eines Gesellschafters.
  • BGH, 02.04.1990 - II ZR 149/89

    Behandlung einer Bürgschaft als kapitalersetzende Leistung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2007 - 7 U 32/07
    Beschränkt sich die Bürgschaft, die ein Gesellschafter unter den Voraussetzungen einer kapitalersetzenden Leistung für einen Bankkredit der Gesellschaft übernimmt, auf einen Teil der Kreditsumme, so ist der Gesellschafter, wenn die Gesellschaft den Kredit teilweise zurückzahlt, nur insoweit zur Erstattung verpflichtet, als der Erstattungsbetrag zusammen mit dem Betrag, für den der Gläubiger weiter verhaftet bleibt, die Bürgschaftssumme nicht übersteigt (vgl. BGH NJW 1990, 2260; BGH NZG 2004, 619).
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