GmbH-Gesetz

   Abschnitt 2 - Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter (§§ 13 - 34)   
§ 32b

(weggefallen)

 

Hinweis der Redaktion:

Nach Aufhebung der §§ 32a, 32b GmbHG siehe nun § 39, § 44a und § 135 InsO.

Rechtsprechung zu § 32b GmbHG

201 Entscheidungen zu § 32b GmbHG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:

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Gesetzesmaterialien zu § 32b GmbHG

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008, in Kraft getreten am 1.11.2008:

Literatur im Internet zu § 32b GmbHG

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