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   OLG Celle, 27.08.2003 - 7 U 52/03   

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https://dejure.org/2003,5227
OLG Celle, 27.08.2003 - 7 U 52/03 (https://dejure.org/2003,5227)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.08.2003 - 7 U 52/03 (https://dejure.org/2003,5227)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. August 2003 - 7 U 52/03 (https://dejure.org/2003,5227)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arbeitnehmerüberlassung: Unwirksamkeit der Verträge bei Fehlen der behördlichen Erlaubnis; Bereicherungsanspruch

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Entrichtung eines erstrangigen Teils einer Vergütung für Maurerarbeiten ; Erforderliches Merkmal der Gewerbsmäßigkeit bei der Arbeitnehmerüberlassung ; Arbeitnehmerüberlassung zum Schuldenabbau ; Arbeitnehmerüberlassung bei Bauunternehmen; Erzielung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Entrichtung eines erstrangigen Teils einer Vergütung für Maurerarbeiten ; Erforderliches Merkmal der Gewerbsmäßigkeit bei der Arbeitnehmerüberlassung ; Arbeitnehmerüberlassung zum Schuldenabbau ; Arbeitnehmerüberlassung bei Bauunternehmen; Erzielung ...

  • Judicialis

    BGB § 134

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134
    Bedeutung und Wirkung einer behördlichen Erlaubnis für Arbeitnehmerüberlassungen im Baugewerbe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Arbeitnehmerüberlassung nur mit Erlaubnis zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmerüberlassung am Bau nur mit Erlaubnis zulässig! (IBR 2004, 168)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1010
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.1984 - VI ZR 187/82

    Ansprüche des Arbeitnehmerüberlassers bei Formnichtigkeit der geschlossenen

    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2003 - 7 U 52/03
    Ein nur mündlich abgeschlossener Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist selbst dann formunwirksam, wenn die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitskräften vorliegt (so BGH in NJW 2000, 1557 und in NJW 1984, 1456).

    In einem solchen Fall ist der Verkehrswert der Arbeitnehmerüberlassung einschließlich des Gewinns des Verleihers Gegenstand des Bereicherungsanspruchs (BGH in NJW 2000, 785; NJW 1984, 1456).

  • BGH, 17.02.2000 - III ZR 78/99

    Begriff der "Betriebe des Baugewerbes"

    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2003 - 7 U 52/03
    Ein nur mündlich abgeschlossener Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist selbst dann formunwirksam, wenn die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitskräften vorliegt (so BGH in NJW 2000, 1557 und in NJW 1984, 1456).
  • BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 111/81

    Anspruch auf Lohnzahlung aus einem gesetzlich fingierten Arbeitsvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2003 - 7 U 52/03
    Gewerbsmäßig i. S. d. § 1 Abs. 1 AÜG ist die Überlassung von Arbeitnehmern, wenn sie auf eine gewisse Dauer und die Erzielung wirtschaftlicher Vorteile angelegt ist (dazu BAG in NJW 1984, 2912).
  • KG, 15.02.2022 - 21 U 1116/20

    Vorliegen von Dienstvertrag bei Verpflichtung zum Einsatz von Arbeitnehmern auf

    dd) Folglich wäre der streitgegenständliche Vertrag gemäß § 9 Nr. 1 AÜG unwirksam (vgl. OLG Celle, Urteil vom 28. August 2013, 7 U 52/03; Höpfner in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht, Kommentar, 9. Auflage, 2020, § 1b AÜG, Rn. 9).

    Was die Höhe der Leistungskondiktion anbelangt ist die Rechtslage im polnischen Recht somit anders als im deutschen Recht (zu diesem vgl. OLG Celle, Urteil vom 27. August 2013, 7 U 52/03), worauf der Senat die Parteien ausdrücklich hingewiesen hat (vgl. Terminsprotokoll vom 21. Dezember 2021, S. 3).

  • OLG Hamm, 07.06.2005 - 7 U 32/04

    Kündigung eines Pachtvertrages wegen Zweckentfremdung durch Nutzung des

    Die hiermit verbundenen Rechtsfragen waren Gegenstand eines Rechtsstreits vor dem Senat (7 U 52/03).
  • LG Köln, 14.03.2008 - 17 O 239/07

    Rechtmäßigkeit eines Anspruchs auf Zahlung der Vergütung für überlassene

    Bei Unwirksamkeit gem. § 134 BGB iVm. §§ 1, 9 AÜG richtet sich der Anspruch nach §§ 812 I 1 F 1, 818 II BGB aber lediglich auf das, was der Entleiher - hier also die Beklagte - erspart hat, weil er selbst seine Arbeitskräfte nicht entlohnt hat (vgl. OLG Celle, Urt. v. 27.08.2003, 7 U 52/03).
  • SG Oldenburg, 30.05.2007 - S 7 U 167/06
    Die Klage dagegen mit dem Ziel einer weitergehenden Unfallentschädigung unter Aner-kennung einer Innenmeniskusschädigung als Unfallfolge blieb erfolglos, S 7 U 52/03.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2006 - L 16 U 133/03
    Diese Akten und die Prozessakte (Az. L 16 U 133/03, S 7 U 52/03) sind Gegenstand der Beratung gewesen.
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