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   OLG Nürnberg, 19.03.2008 - 7 UF 1406/07   

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https://dejure.org/2008,14727
OLG Nürnberg, 19.03.2008 - 7 UF 1406/07 (https://dejure.org/2008,14727)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.03.2008 - 7 UF 1406/07 (https://dejure.org/2008,14727)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. März 2008 - 7 UF 1406/07 (https://dejure.org/2008,14727)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Trennungsunterhalt: Bedarf nach Rückkehr der Ehefrau in die Türkei und Bemessung eines fiktiven Einkommens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit türkischen Familienrechtes durch deutsche Gerichte bei einer in der Türkei geschlossenen Ehe zwischen einem türkischen Ehegatten und einem türkischstämmigen Ehegatten; Bestimmung der Bedürfnisse eines nach türkischem Recht unterhaltsberechtigten Ehegatten; ...

  • Judicialis

    TürkZGB Art. 197; ; EGBGB Art. 18 Abs. 7; ; BGB § 1361 Abs. 1; ; BGB § 1361 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterhaltsbedarf einer getrenntlebenden Ehefrau nach ihrer Rückkehr in die Türkei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1755
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 12.04.1994 - 1 UF 188/93

    Türkische Ehefrau; Anwendung deutschen Unterhaltsrechts; Begründung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.03.2008 - 7 UF 1406/07
    Dagegen hat beispielsweise das Oberlandesgericht Düsseldorf den Unterhaltsbedarf einer in die Türkei zurückgekehrten Ehefrau mangels zuverlässiger Erkenntnisguellen auf die Hälfte des Existenzminimums nach der Düsseldorfer Tabelle geschätzt, falls sich nach den ehelichen Verhältnissen kein höherer Bedarf ergibt (NJW-RR 1995, 903).
  • OLG Hamm, 15.03.1996 - 12 WF 366/95
    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.03.2008 - 7 UF 1406/07
    So hat z. B. das OLG Hamm ausgesprochen, dass für die Höhe des Unterhaltsanspruchs die Geldbeträge maßgeblich sind, welche die Unterhaltsberechtigte Ehefrau an ihrem Aufenthaltsort aufwenden muss, um den ihr gebührenden Lebensstandard aufrecht zu erhalten, wobei auf die Kaufkraft in der Türkei abzustellen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15. März 1996, 12 WF 366/95 - Juris).
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