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   OLG Naumburg, 09.07.2003 - 7 W 16/03   

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https://dejure.org/2003,5512
OLG Naumburg, 09.07.2003 - 7 W 16/03 (https://dejure.org/2003,5512)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.07.2003 - 7 W 16/03 (https://dejure.org/2003,5512)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 7 W 16/03 (https://dejure.org/2003,5512)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Selbstständiges Beweisverfahren; Feststellung von Baumängeln; Berechnung des Streitwertes

  • Judicialis

    GKG § 23 Abs. 1; ; GKG § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 23 Abs. 1; GKG § 26
    Streitwert für selbstständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feststellung von Baumängeln: Streitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens - wie bemisst er sich, wenn der Sachverständige nicht alle behaupteten Mängel feststellt? (IBR 2003, 646)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2004, 271 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Naumburg, 06.05.1999 - 6 W 22/99

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.07.2003 - 7 W 16/03
    Der Senat hat bereits entschieden, dass sich der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens nach dem Wert des Hauptverfahrens richtet, weil es dieses beweisrechtlich vorbereitet (Beschl. v. 05.03.1999 - 7 W 8/99 - , MDR 1999, 1093; h. M.: OLG Naumburg, OLG-Report 2000, 278; OLG Celle, MDR 1993, 1019; OLG Dresden, JurBüro 1998, 318; OLG München, BauR 2003, 1595 ff; OLG Düsseldorf, BauR 2001, 1785 ff; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2001, 163; so auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 11. A., Rdn. 4024 a m. w. Nw.).

    Stellt der Sachverständige nur einen Teil der vom Antragsteller behaupteten Mängel fest oder lässt sie in den Verantwortungsbereich des Antragsgegners fallen, so ist gleichwohl der Streitwert nach den Mängelbeseitigungskosten zu bemessen, die objektiv entstehen würden, wenn man die Behauptungen der Antragsschrift als zutreffend unterstellt (OLG Naumburg, OLG-Report, 2000, 278; OLG Düsseldorf, a. a. O.; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2001, 87).

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 5 W 8/01

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.07.2003 - 7 W 16/03
    Der Senat hat bereits entschieden, dass sich der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens nach dem Wert des Hauptverfahrens richtet, weil es dieses beweisrechtlich vorbereitet (Beschl. v. 05.03.1999 - 7 W 8/99 - , MDR 1999, 1093; h. M.: OLG Naumburg, OLG-Report 2000, 278; OLG Celle, MDR 1993, 1019; OLG Dresden, JurBüro 1998, 318; OLG München, BauR 2003, 1595 ff; OLG Düsseldorf, BauR 2001, 1785 ff; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2001, 163; so auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 11. A., Rdn. 4024 a m. w. Nw.).
  • OLG München, 06.11.2001 - 28 W 2556/01

    Selbständiges Beweisverfahren - Streitwert - wirtschaftliches Interesse -

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.07.2003 - 7 W 16/03
    Handelt es sich um ein selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung behaupteter Baumängel, richtet sich der Streitwert nicht nach der Schätzung der Mängelbeseitigungskosten durch die Antragsteller gemäß § 23 Abs. 1 GKG, sondern nach den tatsächlichen Mängelbeseitigungskosten, die der Sachverständige in seinem Gutachten angibt (Senat a. a. O.; OLG München, a. a. O. und BauR 2002, 523 f.; OLG Köln, BauR 2002, 141).
  • OLG Celle, 09.12.2003 - 16 W 63/03

    Maßgeblichkeit des ungekürzten Hauptsachestreitwerts für den Streitwert des

    Der Senat vermag deshalb der von der Antragstellerin zitierten abweichenden Rechtsprechung der OLG Düsseldorf, Frankfurt (NJW-RR 2000, 613) und Naumburg (Beschl. vom 9. Juli 2003, 7 W 16/03) nicht zu folgen.
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