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   OLG Stuttgart, 02.05.2013 - 7 W 24/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,12480
OLG Stuttgart, 02.05.2013 - 7 W 24/13 (https://dejure.org/2013,12480)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.05.2013 - 7 W 24/13 (https://dejure.org/2013,12480)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Mai 2013 - 7 W 24/13 (https://dejure.org/2013,12480)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Äußerungen als Reaktion auf Angriffe gegen seine Kompetenz

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 406 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 2
    Scharfe Reaktionen des Sachverständigen nach persönlichen Angriffen einer Partei begründen nicht per se dessen Befangenheit

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 42 Abs 2 ZPO, § 406 Abs 1 S 1 ZPO
    Sachverständigenablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Wertung des Prozessverhaltens der Versicherer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406 Abs. 2; ZPO § 42
    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Äußerungen als Reaktion auf Angriffe gegen seine Kompetenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 521
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Nürnberg, 05.06.2023 - 8 U 3001/21

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, medizinischer Sachverständiger,

    Die von der Sachverständigen ohne rechnerisch genauere Begründung vorgenommene Einschätzung eines mittels Prozentzahl bestimmten Grades der Berufsunfähigkeit ist als Ausfluss des in langjähriger Berufs- und Gutachter-Erfahrung gewonnenen Erfahrungswissens zu bewerten (vgl. OLG Stuttgart, VersR 2014, 521 Rn. 15 juris) und kann damit uneingeschränkt Grundlage einer Urteilsfindung sein.
  • AG Kassel, 29.01.2019 - 435 H 39/16

    Selbstablehnungsgesuch eines Sachverständigen - Zulässigkeit

    Selbst dann, wenn ein Sachverständiger nach einem persönlichen Angriff "scharf" reagiert, jedoch letztlich auf einer sachlichen Ebene verbleibt, kann eine solche Besorgnis nicht angenommen werden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.05.2013 - 7 W 24/13, zit. n. juris = VersR 2014, 521).
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