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   AG Göttingen, 07.07.2011 - 71 IN 66/11 NOM   

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https://dejure.org/2011,14183
AG Göttingen, 07.07.2011 - 71 IN 66/11 NOM (https://dejure.org/2011,14183)
AG Göttingen, Entscheidung vom 07.07.2011 - 71 IN 66/11 NOM (https://dejure.org/2011,14183)
AG Göttingen, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - 71 IN 66/11 NOM (https://dejure.org/2011,14183)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO; § 63 InsO; § 64 InsO
    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters entfällt bei Verschweigen der Ankündigung eines Zahlungsvergleichs durch den Schuldner bei seinem Antrag auf Bestellung; Entfallen der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Verschweigen der Ankündigung eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters entfällt bei Verschweigen der Ankündigung eines Zahlungsvergleichs durch den Schuldner bei seinem Antrag auf Bestellung; Entfallen der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Verschweigen der Ankündigung eines ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Im Einzelfall ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter nicht einmal die Mindestvergütung zuzuerkennen

Papierfundstellen

  • NZI 2011, 716
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners;

    Auszug aus AG Göttingen, 07.07.2011 - 71 IN 66/11
    Eine Sicherungsmaßnahme nach § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO ist nur dann im verfassungsrechtlichen Sinne verhältnismäßig, wenn sie geeignet, erforderlich und angemessen ist (Bundesverfassungsgericht NJW 2001, 745, BGH ZInsO 2002, 819, 822; Schmerbach, FK-InsO, 6. Auflage, § 21, RZ 32 ff.; Hamb-Kommentar /Schröder, 2. Auflage, § 21, Randnr. 22 ff.).
  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05

    Berücksichtigung von Gegenständen mit Aus- und Absonderungsrechten bei der

    Auszug aus AG Göttingen, 07.07.2011 - 71 IN 66/11
    Hierbei beträgt die Mindestvergütung des § 2 Abs. 2 InsVV 1.000,00 EUR, die grundsätzlich auch für den vorläufigen Verwalter ungekürzt gilt (BGH ZInsO 2006, 811, 816).
  • BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus AG Göttingen, 07.07.2011 - 71 IN 66/11
    Ferner können gemäß §§ 10, 3 InsVV je nach Sachlage Zu- bzw. Abschläge festgesetzt werden, besondere Umstände, die die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters kennzeichnen, sind zu berücksichtigen (BGH ZInsO 2004, 265).
  • BVerfG, 06.11.2000 - 1 BvR 1746/00

    Zur Frage, ob von einer Postsperre nach InsO § 99 Abs 1 die Verteidigerpost an

    Auszug aus AG Göttingen, 07.07.2011 - 71 IN 66/11
    Eine Sicherungsmaßnahme nach § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO ist nur dann im verfassungsrechtlichen Sinne verhältnismäßig, wenn sie geeignet, erforderlich und angemessen ist (Bundesverfassungsgericht NJW 2001, 745, BGH ZInsO 2002, 819, 822; Schmerbach, FK-InsO, 6. Auflage, § 21, RZ 32 ff.; Hamb-Kommentar /Schröder, 2. Auflage, § 21, Randnr. 22 ff.).
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