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   AG Göttingen, 30.12.2005 - 74 IN 262/00   

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https://dejure.org/2005,8256
AG Göttingen, 30.12.2005 - 74 IN 262/00 (https://dejure.org/2005,8256)
AG Göttingen, Entscheidung vom 30.12.2005 - 74 IN 262/00 (https://dejure.org/2005,8256)
AG Göttingen, Entscheidung vom 30. Dezember 2005 - 74 IN 262/00 (https://dejure.org/2005,8256)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Insolvenzrecht: Antragsrecht des nachrangigen Insolvenzgläubigers auf Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 39 InsO; § 92 InsO; § 58 InsO
    Notwendigkeit der Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den bisherigen Insolvenzverwalter wegen Schädigung der Masse; Antragsbefugnis jedes einzelnen Gläubigers zur Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den bisherigen Insolvenzverwalter wegen Schädigung der Masse; Antragsbefugnis jedes einzelnen Gläubigers zur Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters; ...

  • zvi-online.de

    InsO §§ 39, 58, 174
    Antragsrecht nachrangiger Gläubiger zur Ensetzung eines Sonderverwalters nur bei Aufforderung zur Anmeldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 38 § 39 § 58 § 92
    Antragsrecht; Voraussetzungen für Bestellung Sonderinsolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nachrangige Gläubiger können nur bedingt die Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters beantragen

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 629
  • NZI (Beilage) 2006, 22
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 20.01.1987 - 25 W 3137/86

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Sonderkonkursverwalters;

    Auszug aus AG Göttingen, 30.12.2005 - 74 IN 262/00
    Nach der Rechtsprechung (OLG München ZIP 1987, 656, 657) genügt es, dass es nicht auszuschließen ist und auch nicht völlig fern liegt, dass eine Schadensersatzpflicht besteht.
  • BGH, 21.07.2016 - IX ZB 58/15

    Sonderinsolvenzverwaltung zur Prüfung von Gesamtschadensersatzansprüchen gegen

    bb) Der Bundesgerichtshof hat noch nicht entschieden, ob das Insolvenzgericht sich davon überzeugen muss, dass solche Ansprüche tatsächlich bestehen (vgl. für den Fall, dass der Insolvenzverwalter solche Ansprüche bestreitet und plausibel einen anderen Tatsachenverlauf darstellt als die Gläubigerversammlung: Frege, Der Sonderinsolvenzverwalter, 2008, Rn. 218), ob sie glaubhaft gemacht sein müssen, ob sie sich schlüssig aus der Akte ergeben müssen oder ob es ausreicht, dass solche Schadensersatzansprüche möglich (HK-InsO/Schmidt, InsO, 8. Aufl. § 92 Rn. 52; Jaeger/Müller, InsO, § 92 Rn. 44; Schmidt, InsO, 19. Aufl., § 92 Rn. 23), naheliegend (Schmidt/Ries, aaO, § 56 Rn. 67: naheliegende Befürchtung), nicht fernliegend (AG Göttingen, ZIP 2006, 629, 630; Wittkowski/Kruth in Nerlich/Römermann, InsO, 2012, § 92 Rn. 18; HmbKomm-InsO/Frind, 5. Aufl., § 56 Rn. 42), nicht völlig fernliegend (OLG München, ZIP 1987, 656, 657; AG Homburg, ZInsO 2008, 1146; AG Charlottenburg, ZIP 2015, 1497, 1498; HmbKomm-InsO/Pohlmann, aaO, § 92 Rn. 56; MünchKomm-InsO/Graeber, 3. Aufl., § 56 Rn. 156) oder sie nicht von vornherein ausgeschlossen (OLG München, ZIP 1987, 656, 657; Lüke in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2009, § 56 Rn. 77b) sind.
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZB 187/08

    Beschwerdeberechtigung eines Insolvenzgläubigers nach Ablehnung eines Antrags auf

    In instanzgerichtlichen Entscheidungen und in der Literatur wird ein Antrags- und Beschwerderecht einzelner Insolvenzgläubiger teilweise befürwortet, insbesondere dann, wenn es um die Geltendmachung eines Gesamtschadens im Sinne von § 92 InsO geht (vgl. etwa AG Göttingen ZIP 2006, 629, 630 ; Jaeger/Müller, InsO § 92 Rn. 45; HmbKomm-InsO/Frind, 2. Aufl. § 56 Rn. 42; Lüke ZIP 2004, 1693, 1697; ders. in Kübler/Prütting/Bork, InsO § 56 Rn. 79; Graeber/Pape ZIP 2007, 991, 998; aA LG Lüneburg, ZInsO 2008, 1158; Braun/Kind, InsO 3. Aufl. § 56 Rn. 11; Frege, Der Sonderinsolvenzverwalter Rn. 254; ders. ZInsO 2008, 1130 f).
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