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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2003 - 8 A 10569/02.OVG   

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https://dejure.org/2003,6846
OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2003 - 8 A 10569/02.OVG (https://dejure.org/2003,6846)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.05.2003 - 8 A 10569/02.OVG (https://dejure.org/2003,6846)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - 8 A 10569/02.OVG (https://dejure.org/2003,6846)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Abwägung bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplans, der Flächen für die Nutzung von Windenergie darstellt; Vorwurf einer unzulässigen Verhinderungsplanung; Abwägungsgebot bezüglich der Aufstellung eines Flächennutzungsplans in Bezug auf ...

  • Judicialis

    BauGB § 35 F/ 1997; ; BauGB § ... 35 Abs. 1 F/ 1997; ; BauGB § 35 Abs. 1 Satz 1 F/ 1997; ; BauGB § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 F/ 1997; ; BauGB § 35 Abs. 3 F/ 1997; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3 F/ 1997; ; BauGB § 1 F/ 1997; ; BauGB § 1 Abs. 1 F/ 1997

  • naturschutzrecht.net

    Windenergieanlage - Konzentrationszone - Flächennutzungsplan

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeinden dürfen Windkraftanlagen 'konzentrieren'

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2003 - 8 A 10569/02
    Zu den Anforderungen an die Abwägung bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplans, der Flächen für die Windenergie nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB darstellt und andere Flächen von dieser Nutzung ausnimmt (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -).

    Nach Auffassung des Senats ist die Bekanntmachung vom 24. Dezember 1998 jedoch geeignet, die in § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB geforderte Anstoßfunktion zu erfüllen (s.a. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 -, UPR 2003, 188 = ZfBR 2003, 370).

    Die für die Abwägungsentscheidung maßgeblichen positiven Aussagen zu Gunsten der Windenergie wie auch die damit verbundene Ausschlusswirkung müssen sich aus den konkreten örtlichen Gegebenheiten nachvollziehbar herleiten lassen und durch städtebauliche Gründe legitimiert sein (s. im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002, a.a.O.).

    Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Gemeinde bei den Abständen ohnehin nicht bis an die Grenze des immissionsschutzrechtlich Zulässigen gehen muss (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002, a.a.O.).

    Die Ausweisung nur einer kleinen Konzentrationszone lässt somit eine missbilligenswerte Verhinderungstendenz nicht erkennen (s. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2005 - 1 LB 133/04

    Vor-Sichtung des Gemeindegebietes auf Flächen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit für

    Dementsprechend hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz am Ende seines Urteils vom 14. Mai 2003 (- 8 A 10569/02 -, BRS 66 Nr. 13) es als sogar besonders zu begründende Ausnahme bezeichnet, dass die Verbandsgemeinde die Konzentrationsplanung ihres Flächennutzungsplanes auf die Ausweisung einer einzigen Fläche beschränkt.
  • VG Ansbach, 02.03.2005 - AN 9 K 04.02028

    Verhinderungsplanung für Windrad

    Daher ist es nicht von vornherein abwägungsfehlerhaft, wenn sich eine Gemeinde darauf beschränkt, eine einzige Konzentrationszone auszuweisen (OVG Rheinland-Pfalz vom 14.5.2003, Az: 8 A 10569/02).
  • VG Wiesbaden, 17.03.2005 - 3 E 2844/03

    Regionalplan: Ausweisung von Windkraftflächen

    Immerhin betrifft die Ausweisung aber nur eine so kleine Fläche südwestlich I und verwirft sämtliche anderen laut Vorbereitungsstudie denkbaren Bereiche, dass sich ernsthaft die Frage stellt, ob damit nicht ein (im wesentlichen) vollständiger Ausschluss von Windenergie und damit eine verkappte Verhinderungsplanung für das Gemeindegebiet der Beigeladenen betrieben wird (vgl. zu diesem Kriterium u. a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.01.2002, 1 L 2504/00 oder BVerwG, Urteil vom 17.12.2002, 4 C 15/01 = NVwZ 2003, 733; vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 14.05.2003, 8 A 10569/02).
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